OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Nein, das ist er nicht. Er darf sich keine persönlichen Interpretationen aus den Fingern saugen, die das Gesetz konterkarieren.....Und wenn das Gesetz einen sich aus ihm ergebenden Sachverhalt nicht regelt, ist es nicht Aufgabe der Justiz in quasi gesetzgeberischer Absicht sich die Kompetenzen des Gesetzgebers anzumaßen..........Was mich daran aber am meisten stört ist...... (neben der Tatsache, dass mich ein irrlichterndes OVG und vorauseilend gehorsame Waffenbehörden rund 500 Euro gekostet haben) ein Landesjagdverband NRW, der die ganze Angelegenheit mit dröhnendem Schweigen hingenommen hat, statt wenigstens ansatzweise so zu tun, als sei er eine Interessenvertretung der Jäger.
Der LJV NRW hat einen Kooperationsvertrag mit Tresorherstellern.
Verdient also an jedem verkauftem Tresor dieser Hersteller mit.
Daher Schweigen.
 
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Der LJV NRW hat einen Kooperationsvertrag mit Tresorherstellern.
Verdient also an jedem verkauftem Tresor dieser Hersteller mit.
Daher Schweigen.
Der Vermutungen sind viele. Eine davon ist die Tatsache, dass die LJV-Vorsitzende Richterin ist, was an den bekannten Krähenvergleich denken lässt..........
 
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Jeder Richter ist frei in seiner Entscheidung das Gesetz zu interpretieren, er muss es nur begründen und wenn das Gesetz nicht eindeutig ist liegts am Gesetz und nicht an der Justiz.
Deine Auffassung jammert den Hund.
Nun hat ein höheres Gericht die offenbar fehlerhafte Auslegung beim vorigen Urteil gerade gerückt - nun ist es auch wieder nicht recht.
Gerade dieses höhere Urteil zeigt doch, dass wir gerade NICHT in einer Bananenrepublik leben!!!
Und ich warne vor dem "gesunden Menschenverstand". Gerade der hat oft den größten Mist angerichtet.
Schlimmer ist nur noch das "gesunde Volksempfinden".
Wenn es bei einer Gerichtsentscheidung, die offenbar falsch ist, weil ein höheres Gericht zurecht richtig entschieden hat, erst wieder eine höhere Instanz benötigt, ist doch was faul und das Post von @ Cast wird dadurch schon ad absurdum geführt.Erst recht,wenn es sich schon um zwei höhere Instanzen handelt.Es ist nicht Aufgabedes Gerichtes, Gesetze zu machen und die nach gut Dünken zu interptretieren oder zu Ungunsten des Betroffenen/ der Betroffenen auszulegen, wenn ein Mangel ersichtlich sein sollte.Den hat der Gesetzgeber zu beseitigen !
 
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Was regt Ihr Euch immer über den LJV auf? Die führen Gespräche mit dem Ministerium und werden schlank abgebügelt. >> Bundesrecht. Und glaubt hier jemand, dass unsere Innenministerin da etwas anderes ins Gesetz schreiben würde?

Was soll der LJV denn Eurer Meinung nach machen?

Als Verband kann er den Richterspruch nicht angreifen, das hätten nur die Staatsanwaltschaft oder die Beklagte Person gekonnt. Und beide hatten nach dem Urteil, was sie wollten. Der eine generell Recht mit der Aufbewahrung und der andere seine Pappe wieder.
 
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.......

Was soll der LJV denn Eurer Meinung nach machen?

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Zumindest darauf hinweisen, dass der Richterspruch die Einzelmeinung eines OVG ist und dass sich daraus keine gesetzliche Verpflichtung ableiten lässt. Aber statt dessen wurde den Kreiswaffenbehörden, die per Rundschreiben die Waffenbesitzer zum Tresorkauf quasi aufforderten......bei Androhung der Infragestellung der Zuverlässigkeit......sekundiert. Ein LJV mit einer Richterin an der Spitze, der zum Nachteil der Jägerschaft nicht widerspricht, wenn ein OVG sich Gesetzgebungskompetenz anmaßt, ist überflüssig und die Vorsitzende erst recht.
 
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Sorry, nehmt Ihr die Informationen des LJV auch wahr? Schonmal in die monatlich erscheinende Zeitschrift oder auf die Webseite gesehen?

Aber egal, Hauptsache rummäkeln und komische Unterstellungen formulieren.

Ich! Habe den LJV in dieser Sache gänzlich anders wahrgenommen.
 

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