Nein, das ist er nicht. Er darf sich keine persönlichen Interpretationen aus den Fingern saugen, die das Gesetz konterkarieren.....Und wenn das Gesetz einen sich aus ihm ergebenden Sachverhalt nicht regelt, ist es nicht Aufgabe der Justiz in quasi gesetzgeberischer Absicht sich die Kompetenzen des Gesetzgebers anzumaßen..........Was mich daran aber am meisten stört ist...... (neben der Tatsache, dass mich ein irrlichterndes OVG und vorauseilend gehorsame Waffenbehörden rund 500 Euro gekostet haben) ein Landesjagdverband NRW, der die ganze Angelegenheit mit dröhnendem Schweigen hingenommen hat, statt wenigstens ansatzweise so zu tun, als sei er eine Interessenvertretung der Jäger.