OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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OVG Lüneburg kritisiert OVG Münster und bestätigt den BZL
 
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Zitat "Das OVG Lüneburg hatte in einem Berufungsverfahren darüber zu befinden, ob die Einziehung von Jagdschein und waffenrechtlichen Erlaubnissen eines Jägers durch den Landkreis Cloppenburg rechtmäßig war. In ihren Ausführungen äußerten sich die Lüneburger Richter auch zur Aufbewahrung von Tresorschlüsseln und stellten fest: „Der Wortlaut der Vorschriften gibt daher nicht her, dass Schlüssel zu Waffen- und Munitionsschränken in Behältnissen aufbewahrt werden müssen, die ihrerseits den in § 13 Abs. 1 und 2 AWaffV enthaltenen technischen Sicherheitsstandards entsprechen.“


Sie wiesen explizit darauf hin, dass vorherige Argumentationen des OVG Nordrhein-Westfalen, „ein erleichterter Zugriff auf Schlüssel zu deren Behältnissen führe dazu, dass das gesamte Sicherheitsniveau der Verwahrung auf dasjenige sinke, auf dem die Schlüssel (als ‚schwächstes Glied der Kette‘) verwahrt würden“, den Lüneburger Senat „nicht vollständig zu überzeugen“ vermochten. Dies würde nämlich auf ein Verbot von Tresoren mit Schlüsselschloss hinauslaufen, was jedoch aus Sicht des Lüneburger Senats in den Zuständigkeitsbereich des Gesetz- oder Verordnungsgebers fällt.


Die Argumentation des OVG Lüneburg bezieht sich auf ein Urteil des OVG Münster von 2023 sowie auf die daraus folgenden Maßnahmen des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen, das daraufhin neue Anweisungen für die Schlüsselaufbewahrung veröffentlicht hatte. Der BZL hatte diesen Ausführungen mehrfach vehement widersprochen. „Die Aussagen der Lüneburger Richter haben unmissverständlich die Kritik des BZL bestätigt“, so BZL-Geschäftsführer Matthias Klotz. „Sie sagen klar, dass es nicht Aufgabe der Judikative – sprich der Gerichte – sein kann und darf, bestehende Gesetze ad absurdum zu führen und gesetzesähnliche oder gar gesetzesgleiche Regelungen zu manifestieren, die ausschließlich der Legislative zustehen.“ Zitat Ende


Das ist von vorgestern, aslo ganz aktuell. Offensichtlich gibt es noch kein Urteil.

Insgesamt originell, denn wer aktuell nicht die Voraussetzungen zur Schlüsselaufbewahrung erfüllt, bekommt die Karte geknipst.
 
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Sind wir schon soweit, daß jeder machen kann, was er will und ihm gerade einfällt , ohne daß das Folgen nach sich zieht ? Ich dachte bisher, wir seien meilenweit von bananenrepublikanischen Charakteristika entfernt. Jetzt kommen mir immer mehr Zweifel. Wozu braucht man überhaupt noch Gesetze, die jeder auslegen kann, wie er gerade lustig ist ? Und nein, ich bin weder Reichsbürger, AfDler oder rechtsextrem ! Ich nehme lediglich in Anspruch, einen gesunden Menschenverstand zu besitzen. Der scheint aber nicht mehr gefragt zu sein.
 
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Das ist der Unterschied zum Justizsystem in den USA mit den Präzedenzfällen, auf die man sich dann eben auch vor einem Amtsgericht berufen könnte. Hier nicht so einfach möglich, ein vermeintlich identischer Sachverhalt kann völlig unterschiedlich ausgeurteilt werden.

Zum Urteil: natürlich gibt es eine Lösung zum Schlüssel-Schlüssel-Schlüssel-Problem, aber diese ist im Gesetz nicht vorgesehen und wird auch nicht gefordert (z.B. Zahlenschloss). Alles ist gut, solange nix passiert und niemand ohne Gewalt an die Püster kommt.
 
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Jeder Richter ist frei in seiner Entscheidung das Gesetz zu interpretieren, er muss es nur begründen und wenn das Gesetz nicht eindeutig ist liegts am Gesetz und nicht an der Justiz.
Nein, das ist er nicht. Er darf sich keine persönlichen Interpretationen aus den Fingern saugen, die das Gesetz konterkarieren.....Und wenn das Gesetz einen sich aus ihm ergebenden Sachverhalt nicht regelt, ist es nicht Aufgabe der Justiz in quasi gesetzgeberischer Absicht sich die Kompetenzen des Gesetzgebers anzumaßen..........Was mich daran aber am meisten stört ist...... (neben der Tatsache, dass mich ein irrlichterndes OVG und vorauseilend gehorsame Waffenbehörden rund 500 Euro gekostet haben) ein Landesjagdverband NRW, der die ganze Angelegenheit mit dröhnendem Schweigen hingenommen hat, statt wenigstens ansatzweise so zu tun, als sei er eine Interessenvertretung der Jäger.
 
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Sind wir schon soweit, daß jeder machen kann, was er will und ihm gerade einfällt , ohne daß das Folgen nach sich zieht ?....

Ich nehme lediglich in Anspruch, einen gesunden Menschenverstand zu besitzen. Der scheint aber nicht mehr gefragt zu sein.
Nun hat ein höheres Gericht die offenbar fehlerhafte Auslegung beim vorigen Urteil gerade gerückt - nun ist es auch wieder nicht recht.
Gerade dieses höhere Urteil zeigt doch, dass wir gerade NICHT in einer Bananenrepublik leben!!!
Und ich warne vor dem "gesunden Menschenverstand". Gerade der hat oft den größten Mist angerichtet.
Schlimmer ist nur noch das "gesunde Volksempfinden".
 
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Nun hat ein höheres Gericht die offenbar fehlerhafte Auslegung beim vorigen Urteil gerade gerückt -
Wieso höher, das sind beides OVG´s, das eine In Niedersachsen das andere in NRW.
Höher urteilt nur das Bundesverwaltungsgericht bundesweit.

Offensichtlich haben nur die Behörden in NRW das Urteil aus Münster zum Anlaß genommen.

In den anderen Bundesländern kommt das Urteil nicht zur Anwendung, wie man jetzt sieht mit Unterstützung aus Lüneburg.
 
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Wieso höher, das sind beides OVG´s, das eine In Niedersachsen das andere in NRW.
Danke, hatte ich überlesen.
Irgendwie ist mir NRW suspekt.
Gab es da nicht einen Herrn Brennecke (was für eine Namensähnlichkeit) der diverse Vorstöße machte, Waffenbesitzern das Leben zu erschweren. Z. B. dass eine Munitionserwerbsberechtigung für. 357 mag keinesfalls auch für 38 spez. gelten dürfe.
 
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Alle mal durchatmen, bevor hier wieder Grundsatzdiskussionen über eigene Vorlieben ausbrechen. In einer kurzen ersten Sichtung des Urteils hat das OVG den Gesetzestext eng ausgelegt und dies sogar am Wortlaut. Dementsprechend bleibt es genau bei dem, was im Gesetz steht. Eine richterliche Fortschreibung des Gesetzes wird abgelehnt und das ist auch gut so.
 
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Das glaube ich nicht ganz. Denn die KJV sind Mitglied beim LJV. Wenn schon das hast Du deine KJV gekündigt. Oder bist Du Vorstandsmitglied im LJV?
… und die Mitgliedschaft in einem Hegering hätte sich dann auch erledigt!,
Mir stinkt beim LJV auch vieles, aber im örtlichen Hegering möchte ich bleiben
 

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