Wheelgunner_45ACP
Moderator
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Das ist genau das Statement vom VDB . .Hierzu gibt es von Sportschützenseite ein Update:
Das ist genau das Statement vom VDB . .Hierzu gibt es von Sportschützenseite ein Update:
Nein, das ist er nicht. Er darf sich keine persönlichen Interpretationen aus den Fingern saugen, die das Gesetz konterkarieren.....Und wenn das Gesetz einen sich aus ihm ergebenden Sachverhalt nicht regelt, ist es nicht Aufgabe der Justiz in quasi gesetzgeberischer Absicht sich die Kompetenzen des Gesetzgebers anzumaßen..........Was mich daran aber am meisten stört ist...... (neben der Tatsache, dass mich ein irrlichterndes OVG und vorauseilend gehorsame Waffenbehörden rund 500 Euro gekostet haben) ein Landesjagdverband NRW, der die ganze Angelegenheit mit dröhnendem Schweigen hingenommen hat, statt wenigstens ansatzweise so zu tun, als sei er eine Interessenvertretung der Jäger.Jeder Richter ist frei in seiner Entscheidung das Gesetz zu interpretieren, er muss es nur begründen und wenn das Gesetz nicht eindeutig ist liegts am Gesetz und nicht an der Justiz.
Nun hat ein höheres Gericht die offenbar fehlerhafte Auslegung beim vorigen Urteil gerade gerückt - nun ist es auch wieder nicht recht.Sind wir schon soweit, daß jeder machen kann, was er will und ihm gerade einfällt , ohne daß das Folgen nach sich zieht ?....
Ich nehme lediglich in Anspruch, einen gesunden Menschenverstand zu besitzen. Der scheint aber nicht mehr gefragt zu sein.
... ein Landesjagdverband NRW, der die ganze Angelegenheit mit dröhnendem Schweigen hingenommen hat, statt wenigstens ansatzweise so zu tun, als sei er eine Interessenvertretung der Jäger.
Wieso höher, das sind beides OVG´s, das eine In Niedersachsen das andere in NRW.Nun hat ein höheres Gericht die offenbar fehlerhafte Auslegung beim vorigen Urteil gerade gerückt -
Danke, hatte ich überlesen.Wieso höher, das sind beides OVG´s, das eine In Niedersachsen das andere in NRW.
Das glaube ich nicht ganz. Denn die KJV sind Mitglied beim LJV. Wenn schon das hast Du deine KJV gekündigt. Oder bist Du Vorstandsmitglied im LJV?Aus diesem Grund habe ich meine Mitgliedschaft zum Jahresende gekündigt.
… und die Mitgliedschaft in einem Hegering hätte sich dann auch erledigt!,Das glaube ich nicht ganz. Denn die KJV sind Mitglied beim LJV. Wenn schon das hast Du deine KJV gekündigt. Oder bist Du Vorstandsmitglied im LJV?