OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

Registriert
20 Mrz 2021
Beiträge
74
Eine andere Möglichkeit ist in einem Bankschließfach.
Kostet halt nur unnötiges Geld
Aber
Da kommt nur die Person ran, die bei der Bank eingetragen ist.
Das Schließfach wird anschließend mit dem Erbschein der / den berechtigten Personen geöffnet.
In meinem Fall steht im Testament, was und wer den Code für den Schrank bekommt, da meine Frau keine Berechtigung für die Waffen Besitzt.
Drei Personen aus meiner Verwandtschaft habe ich im Testament eingetragen, die berechtigt sind, Waffen zu besitzen.
Würde nur dumm laufen, würden die drei vor mir Ableben.
Auch habe ich bestimmt, was mit den Waffen geschieht.
Das Bankschließfach hat nicht das Anforderungsprofil eines Waffenschrankes O/1 lt. Schreiben der Kreispolizeibehörde und als Aufbewahrungsort des Notschlüssels ausgeschossen!
 
Registriert
1 Mrz 2007
Beiträge
91
Und die schreiben Widerstandsgrad auf ihrer eigenen Homepage wahrscheinlich nicht mit ie. Peinlich!
Ja das ist peinlich, ist aber nicht ihr Fachgebiet. Auf der Homepage ist auch der Hinweis auf andere Kollegen, jene schreiben dann clever von Sicherheitsklassen. Keine Ahnung, ob die wirtschaftlich verbandelt sind. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es Lösungen gibt.
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
5.071
Das Bankschließfach hat nicht das Anforderungsprofil eines Waffenschrankes O/1 lt. Schreiben der Kreispolizeibehörde und als Aufbewahrungsort des Notschlüssels ausgeschossen!
Mein Schrank hat keinen Notschlüssel.
Die Schlüssel vom zweiten Schrank liegen in dem dicken mit Zahlenschloss.
Der Code in einem extra versiegelten
Umschlag, liegt dem Testament bei.
Irgend eine Möglichkeit für den Fall der Fälle, muss man ja haben.
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
9.031
Und wie läuft dann die normale Kontrolle ab?
Ich baue gerade mein frisch gelieferted Moped zusammen, es klingelt, die Pozilei. Man bittet trotz meiner Arbeisfülle um eine kurze Unterbrechung zwecks Ableigch der Waffennummern. wir steigen also selbdritt in den engen Gewölbekeller herab, "Stehhöhe" in der Mitte ca. 1850mm, noch deutliche sichtbare Flutspuren.
Den "Ranger" mit Zahlenschloss aufgetippt und schon kann es losgehen.
Nach 3 Schränken und dem kleinen Kurzwaffenwürfel ist alle abgehakt.
Kurze Frage, ob ich das Schreiben der Kreisverwaltung erhalten hätte
Freundliche Verabschiedung und allseitige frohes Schaffen gewünscht.
Das war´s wahrscheinlich diesbezüglich bis zu meinen seeligen Ende.
Es hat gar nicht weh getan.
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.068
.....die Chef-Sabine hat mir, als man mir nach 1,5 Jahren gezehter doch eine weitere Besitzerlaubnis für Vaters Sammlermunition ausstellte, angedroht, man wird sich das bei der Waffenkontrolle genau ansehen.... Nur kurz später hatte ich dann eine. Ich vermutete, damals falsch, es wäre dem letzten Gespräch geschuldet. Nein. Routinemäßig, die zwei netten Kontrolleties hatten gar kein Interesse an der Munition. Nur an den Waffen und deren SN....
Auch zwecks Schlüssel wurde ich nicht gefragt. Ggf. haben die aber auch mitbekommen, dass ich die aus dem Nuller mit Zahlenschloss geholt hatte.
Egal. Im Grunde ist das komplett sinnfrei.
Liegt halt am einzelnen. Die Chef-Sabine war bei meinem Spezl. Privat und Handel.... Da kamen die blöden Sprüche im Minutentakt. Waffenbesitzerhasser halt...
Aber nicht aufregen. Es wird ja immer besser ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
17.193
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.516
Kam heute vorbei

vergleiche # 544 ;)
D.T.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
17.193
Was aber erst mal nicht davon befreit, sich an das Schreiben seiner Behörde zu halten. Das muss entweder zurück genommen oder zumindest korrigiert werden. Und wer damit schon in der Schei..e sitz, dem bleibt sowieso nur noch der Rechtsweg.
 
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
665
Irgendwann wird es ja mal ein Verfahren der obersten gerichtlichen Instanz geben. Sollte da das NRW-Urteil gekippt werden, schicke ich der zuständigen Behörde über meinen Anwalt einfach mal die Rechnung des neuen, wegen ihnen angeschafften Schranks und fordere eine Erstattung. Mal sehen was dann passiert.....irgendwie freue ich mich darauf.
:sneaky:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
16
Zurzeit aktive Gäste
64
Besucher gesamt
80
Oben