Neues Waffengesetz

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Keine Angst. Das passiert mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil man will darauf dann noch einen drauf satteln, nach dem Motto viel hilft viel...
 
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in
... wenig praxistauglich und schwer zu kontrollieren erwiesen."

was natürlich 2 Möglichkeiten eröffnen würde
a: ersatzlos streichen im Gesetz.

b: drauf deuten, das das ja von der heiligen EU ausging, es "für unser aller Sicherheit ist" ,
da sind die Hände national leider leider gebunden.
somit = mehr Kontrolle durch mehr Bürokratie -Angestellte und Steuerzahler Geld draufwerfen.
 
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"Die seit 2020 geltende Vorschrift zum Verbot bestimmter Magazine hat sich laut Bericht als wenig praxistauglich und schwer zu kontrollieren erwiesen."

Ach was, wer hätte das gedacht?

Ja ach.
Und es kommt noch schlimmer für die erklärten Feinde der Realität:

Seit Erlass dieser schwer-idiotischen Vorschriften gab es nicht einen einzigen Beleg dafür, dass die angeblich mangelhafte Umsetzung dieses Blödsinns auch nur ansatzweise zu Problemen geführt hätte.

Was aber vorher auch nicht der Fall war. (Hm, ist das nicht doof?)

Jeder, der nicht geistesschwach oder bösartig (also: ideologisch verblendet) ist, der wird unweigerlich zu dem Schluss kommen müssen, dass diese Massnahmen wohl keinen Nutzen haben und daher entbehrlich sind.
 
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Das hier finde ich besonders schön.
die generelle Befugnis, das persönliche Erscheinen anzuordnen
Mein SB scheint den Bürger eher als Fremdkörper zu betrachten der in seine schöne Welt eindringt und möglichst bald daraus entfernt werden muß. In dessen Büro darf man nicht mal drei Kreuze auf dem Formular machen. DIe haben extra einen Tisch vor sein Büro gestellt wo man als Antragsteller Formulare ausfüllen darf.
 
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5 Jul 2012
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Für diejenigen die es interessiert und es noch nicht gesehen haben - Link zum Evaluierungsbericht zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz:
„Der überwiegende Teil der Länder gibt an, dass sich die Vorschrift nicht bewährt hat. Der Bestand der sich in Umlauf befindlichen Waffen habe sich nicht verringert, da, wenn ein Bedürfnis nicht mehr nachgewiesen werden könne, die Waffe oftmals an einen Berechtigten weitergegeben bzw. verkauft werde; eine Vernichtung der Waffe sei ebenso die Ausnahme wie die freiwillige Abgabe der Waffe.“
 
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.....dann gehört in die nächste Gesetzesänderung. "Waffen dürfen nicht weiter verkauft werden, bei Wegfall des Bedürftnisses. Diese MÜSSEN vernichtet werden." Und Zack, passt es auch hier....
 

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