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Keine Angst. Das passiert mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil man will darauf dann noch einen drauf satteln, nach dem Motto viel hilft viel...
Ja, ggf. möchte man dem Verkauf von Munition im NWR abbilden...Keine Angst. Das passiert mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil man will darauf dann noch einen drauf satteln, nach dem Motto viel hilft viel...
... wenig praxistauglich und schwer zu kontrollieren erwiesen."
"Die seit 2020 geltende Vorschrift zum Verbot bestimmter Magazine hat sich laut Bericht als wenig praxistauglich und schwer zu kontrollieren erwiesen."
Ach was, wer hätte das gedacht?
Mein SB scheint den Bürger eher als Fremdkörper zu betrachten der in seine schöne Welt eindringt und möglichst bald daraus entfernt werden muß. In dessen Büro darf man nicht mal drei Kreuze auf dem Formular machen. DIe haben extra einen Tisch vor sein Büro gestellt wo man als Antragsteller Formulare ausfüllen darf.die generelle Befugnis, das persönliche Erscheinen anzuordnen
„Der überwiegende Teil der Länder gibt an, dass sich die Vorschrift nicht bewährt hat. Der Bestand der sich in Umlauf befindlichen Waffen habe sich nicht verringert, da, wenn ein Bedürfnis nicht mehr nachgewiesen werden könne, die Waffe oftmals an einen Berechtigten weitergegeben bzw. verkauft werde; eine Vernichtung der Waffe sei ebenso die Ausnahme wie die freiwillige Abgabe der Waffe.“Für diejenigen die es interessiert und es noch nicht gesehen haben - Link zum Evaluierungsbericht zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz:
Ist genauso schwer zu kontrollieren wie die illegalen Waffen."Die seit 2020 geltende Vorschrift zum Verbot bestimmter Magazine hat sich laut Bericht als wenig praxistauglich und schwer zu kontrollieren erwiesen."