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MeierHans
Guest
Wenn Du schon den Gesetzestext zitierst und Teile davon hervorhebst dann lese ihn doch trotzdem vollständig und versuche wenigstens, ihn im Gesamten zu verstehen:
40.1: " soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind"
Könnten damit vielleicht u.a. alle heimischen Singvögel gemeint sein? Auch fast alle Bodenbrüter?
Mit dem Schutz von "besonders geschützten Arten" hat der Jäger mal so garnichts an der Brause!!!
Im Falle des Wolfes (als streng geschützte Art) auch ganz gut so...
Und was möchtest Du mir jetzt sagen?
Das Du weder das Eine noch das Andere weder beim noch nach dem Lesen verstanden hast?