Merkel SR1 30-06 Spr. Haarriss im Systemkasten

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Allerdings teile ich die Forderung auf eine kulante Reperatur nicht. Der Hersteller weiß nicht in welcher Form und Umfang die Waffe genutzt wurde und was die Ursache des Schadens ist. Vor diesem Hintergrund wird er entsprechende Maßnahmen (zu Recht) ablehnen.

wipi

Vor dem Hintergrund des geschilderten Schadens finde ich diese Sichtweise relativ befremdlich.
 
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Der TÜV behält nichts ein, genausowenig wie eine KFZ Werkstatt, die ein doppeltes rechtliches Problem hat wenn jemand sein verkehrsunsicheres Fahrzeug abholt, denn wenn es dann knallt kann der Kunde sagen, ja das es soooooo schlimm ist haben die mir nicht gesagt……Aber einbehalten darf diese nicht, nur die Polizei informieren wenn einer damit vom Hof fahren will….



Einbehalten wird sowas aber das Beschussamt. Nicht der Büchsenmacher.
 
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Der TÜV behält nichts ein, genausowenig wie eine KFZ Werkstatt, die ein doppeltes rechtliches Problem hat wenn jemand sein verkehrsunsicheres Fahrzeug abholt, denn wenn es dann knallt kann der Kunde sagen, ja das es soooooo schlimm ist haben die mir nicht gesagt……Aber einbehalten darf diese nicht, nur die Polizei informieren wenn einer damit vom Hof fahren will….



Einbehalten wird sowas aber das Beschussamt. Nicht der Büchsenmacher.
Das Beschussamt macht da nen entsprechenden Stempel drauf und man kann das Teil wieder mitnehmen.
Nennt sich Rückgabezeichen.
 
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Vor dem Hintergrund des geschilderten Schadens finde ich diese Sichtweise relativ befremdlich.
Die Sicht des Eigentümers wurde hier subjektiv wiedergegeben. In wie weit seine Angaben und Einschätzungen stimmen, bzw. belegt werden können ist völlig unklar.
Aus Sicht des Herstellers müsste der Schaden begutachtet und klassifiziert werden. Erst danach geht es um die Ursache. Ob der Schaden durch falsch selbst geladene Munition, übermäßige Schussserien oder einen Materialfehler entstand kann niemand von uns beurteilen.

Am Ende wird eine größere Zahl dieses Modells ohne Probleme/Schäden genutzt. Was bei dieser speziellen Waffe vorliegt kann niemand von uns sagen. Von daher wird sich der Hersteller nicht gleich "aus dem Fenster lehnen", sondern zunächst mal begutachten und nach Ursachen forschen.

wipi
 
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Die Sicht des Eigentümers wurde hier subjektiv wiedergegeben. In wie weit seine Angaben und Einschätzungen stimmen, bzw. belegt werden können ist völlig unklar.
Aus Sicht des Herstellers müsste der Schaden begutachtet und klassifiziert werden. Erst danach geht es um die Ursache. Ob der Schaden durch falsch selbst geladene Munition, übermäßige Schussserien oder einen Materialfehler entstand kann niemand von uns beurteilen.

Am Ende wird eine größere Zahl dieses Modells ohne Probleme/Schäden genutzt. Was bei dieser speziellen Waffe vorliegt kann niemand von uns sagen. Von daher wird sich der Hersteller nicht gleich "aus dem Fenster lehnen", sondern zunächst mal begutachten und nach Ursachen forschen.

wipi
Du hast diesen Faden offensichtlich nicht verfolgt. Alle deine Infragestellungen wurden von mir in dessen Verlauf bereits klar beantwortet. Die Firma Merkel hier öffentlich in die Pfanne zu hauen, ohne Beweise darlegen zu können, ist mir zu gefährlich. Und noch einmal für alle, Bessermeinenden: Wie diese Sache letztlich ausgeht, steht in den Sternen. Was ich neben einem Kapitalschaden anklage, ist die vollkommene Ignoranz gegenüber meiner Reklamation. Ich wäre absolut zufrieden gewesen, wenn Merkel den Eingang meiner Schadensmeldung bestätigt hätte. Dann wüsste ich, dass sich höchstwahrscheinlich jemand darum kümmert. Jetzt weiß ich nicht einmal, ob jemand meine beiden Emails gelesen hat, bevor sie vielleicht gelöscht wurden. Ich möchte mich hier nicht weiter für meine berechtigte Ungeduld rechtfertigen müssen, denn ich verantworte meine Unzufriedenheit nicht. HH
 
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Das Beschussamt macht da nen entsprechenden Stempel drauf und man kann das Teil wieder mitnehmen.
Nennt sich Rückgabezeichen.

Genau so! Rückgabezeichen drauf und ggf. schon vorhandene Beschusszeichen werden ungültig gemacht (X mit dem Schlagstempel drauf oder daneben).

Einbehalten oder gar "Zerschlagen" durch das Beschussamt war gaaaanz früher mal...

Laut meinem schlauen DWJ-Büchlein "Beschusszeichen" gibt es das jedenfalls seit der Neufassung der Beschussbestimmungen 1968 nicht mehr. Zitat: "Wenn eine Waffe vor oder nach dem Beschuss Mängel aufweist, wird sie mit dem amtlichen Rückgabezeichen versehen (Amtszeichen und Datum/Jahresangabe). Teile, die durch den Beschuss so beschädigt werden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist ... erhalten zusätzlich den Stempel "UNBRAUCHBAR". Defekte, unbrauchbare oder gesprengte Waffen werden in jedem Fall dem Einlieferer zurückgegeben. Ein Zerschlagen oder Zersägen unbrauchbarer Waffen fndet nicht mehr statt."

Nach dem Beschussgesetz von 1939 hat es das scheinbar noch gegeben.

Das ganze findet sich aktuell in § 6 Abs. 1 BeschussGesetz & § 4, § 9 Abs. 4 BeschussVerordnung.
 
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Stimmt so nicht ganz. Der TÜV untersagt dir da zwar die Weiterfahrt und es gibt keine Plakette. Je nach Situation wird das Auto auch zwangsweise stillgelegt. Aber du kannst das Auto immer noch mit einen Abschleppdienst abholen lassen. Und dann reparieren.

Und hier analog. Die Waffe ist immer noch dein Eigentum. Und wenn die einbehalten wird, gibt es rechtliche Konsequenzen zu beachten. Vor allem, weil der BüMa an der Stelle keine hoheitliche Aufgabe übertragen bekommen hat. Im Gegensatz zum TÜV.
Das ist korrekt. Die Werkstatt darf aufladen und abholen. Selbst heimfahren mit defekter Bremse ist nicht. Selbst mehrfach erlebt. Bin ja Stammkunde beim TüV.


Wenn man einen BM trifft dem das egal ist mag es anders aussehen. AWO erzähl doch mal wie eine Waffe vom BA über den Büchsenmacher zurückkommt und die rote Karte dran ist.. bekommst Du die dann so einfach ausgehändigt? Nein die wird entstempelt.

Spinnen wir das mal zu Ende. Der BM meldet korrekt "Gehäuse gerissen, schußuntauglich gefährlich" und gibt die Waffe wieder heraus. Der nächste feuert Sie ab und wird dabei verletzt.
"Jo die Waffe habe ich so beim BM abgeholt, weiss auch nicht was passiert ist" Wer ist dann außer dem Verletzten der Dumme? Einbehalten bis repariert ist wohl die beste Lösung oder? Benutzt werden kann sie eh nicht.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Zumindest die BüMa, die ich so im Laufe meines Lebens habe kennengelernt, würden in so einem Fall zum Hörer greifen und das weitere Vorgehen besprechen. Aber Einbehalten ohne Info an den Kunden geht nicht. Das könnte nach meinem Rechtsverständnis durchaus als Unterschlagung gewertet werden.

Am Ende bleiben dann nur 2 Optionen: Vernichten oder Reparatur beim Hersteller. Aber ohne Stellungnahmen des Herstellers ist zumindest Option 2 erst mal nur Wunschdenken. Vernichten und Austragen kann man immer noch.
 
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Der Waffenbesitzer hällt das Eigentum auch an seiner beschädigten Waffe. Wer die einfach so einbehällt, kann strafrechtlich belangt werden.
Gibt ja auch Leute, die derartige Waffen sammeln, auf Sachverständigen WBK.
Der Bixner muss mit dem Eigentümer schon reden. Oft wird dann eben vernichtet und ausgetragen. Hab auch schon paar Schrottwaffen aus Nachlässen zur Vernichtung gegeben, lose Läufe, gerissene Schlitten etc.
 
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Du hast diesen Faden offensichtlich nicht verfolgt. Alle deine Infragestellungen wurden von mir in dessen Verlauf bereits klar beantwortet. Die Firma Merkel hier öffentlich in die Pfanne zu hauen, ohne Beweise darlegen zu können, ist mir zu gefährlich. Und noch einmal für alle, Bessermeinenden: Wie diese Sache letztlich ausgeht, steht in den Sternen. Was ich neben einem Kapitalschaden anklage, ist die vollkommene Ignoranz gegenüber meiner Reklamation. Ich wäre absolut zufrieden gewesen, wenn Merkel den Eingang meiner Schadensmeldung bestätigt hätte. Dann wüsste ich, dass sich höchstwahrscheinlich jemand darum kümmert. Jetzt weiß ich nicht einmal, ob jemand meine beiden Emails gelesen hat, bevor sie vielleicht gelöscht wurden. Ich möchte mich hier nicht weiter für meine berechtigte Ungeduld rechtfertigen müssen, denn ich verantworte meine Unzufriedenheit nicht. HH
Ich habe den ganzen Tröt gelesen. Darin sind allerdings lediglich Deine Feststellungen dokumentiert und diese somit nicht in Stein gemeißelt. Über Ursachen, sofern dieser Schaden vorliegt kann aktuell nur spekuliert werden und lediglich über den Hersteller kann Klarheit und ggfs. ein weiteres Vorgehen geklärt werden. Deine Forderung nach Reparatur auf Kulanz ist möglich, allerdings zum jetzigen Zeitpunkt für mich noch sehr fraglich.

Das die fehlende Reaktion Dich nervt ist nachvollziehbar und auch für mich unverständlich. Am Ende heißt es Waffe nicht benutzen und abwarten, bzw. zu Frankonia und dort vorsprechen.

wipi
 
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Ich habe vor 4-5 Jahren, als es noch möglich war Merkel direkt zu kontaktieren 2x Email Anfragen zu optional möglichen Lauflängen für eine K3 geschickt. Ich habe nie eine Antwort erhalten. Seitdem führe ich Blaser Waffen. Wer nicht will der hat schon.
 
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Ich habe mich an die offizielle Service-Nummer gewandt. Also die, die auf deren Homepage genannt wird. 6 x habe ich dort angerufen und immer landete ich in einer Schleife, an deren Ende mir gesagt wurde, dass momentan alle Plätze belegt seien und ich deshalb später nochmal anrufen soll. Meine Emails blieben sowohl bei Merkel, als auch bei Frankonia unerwidert. Soviel kann ich jetzt schon sagen: Das war meine letzte Merkel. Sowas brauche ich nicht. Meine Waffe ist Schrott und wenn sie nicht auf Kulanz repariert wird, geht sie in den Müll. Ich werde daran nicht verarmen. Dieses Forum ist eine ideale Plattform, um so etwas in die Breite zu streuen. Ich weiß nicht, was Merkel mit seiner Ignoranz bezwecken will.
Wenn sich auf deine e Mail niemand meldet. Hilft wohl erstmal, um Fristen zu wahren, eine Einschreibebrief mit Rückantwort. Auch würde ich eine angemessen Frist, für eine Antwort setzen! Der ginge bei mir die kommende Woche an beide!
 

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