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Na ja wenn nicht im Rahmen der Garantie bzw. Gewährleistung der Fehler …wenn es nun tatsächlich einer ist …. behoben wird, würde ich mir doch zumindest vom Hersteller …zur Not auf meine Kosten… bestätigen lassen das die Waffe weiterhin bestimmungsgemäss genutzt werden kann. Mit einer solchen Versicherung kann man die Waffe ja dann wieder veräußern. Bekommt man eine solche Versicherung nicht müsste der Hersteller ja eingestehen das seine Waffen nicht für eine lange Lebensdauer geeignet sind. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das der Hersteller da so tief sinkt….man sieht doch wie sich so was rumspricht….oder vielleicht zum Gutachter oder zur DEFA oder sonst was für einem Institut geben ….wäre es meine Waffe ich würde das Thema glaube ich ne Zeitlang zu meinem Hobby machen….
Ein Kollege von mir hat früher immer mal echte Postbriefe per Einschreiben an die Vorstände renitenter Firmen und Konzerne geschrieben, das hat oft geholfen…..könnte man auch noch probieren…
Ein Kollege von mir hat früher immer mal echte Postbriefe per Einschreiben an die Vorstände renitenter Firmen und Konzerne geschrieben, das hat oft geholfen…..könnte man auch noch probieren…
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