kommt jährlicher Schießnachweis in Niedersachsen?

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Sorry, aber von wem genau ist das jetzt eine Gängelung? schon wenn ein Jagdherr einen Schießnachweis verlangt - oder nur wenn ein solcher durch "den Staat" vorgegeben ist?
oder ist es nicht vielmehr eine ebensolche Gängelung, einem Jagdherr vorschreiben zu wollen, unter welchen Voraussetzungen er welche Gäste wie oft einzuladen hat?

Wenn Du das so gexl findest, kannst Du ja mal Deine letzten 3 Nachweise, anonymisiert, hier einstellen, oder bist Du vielleicht gar nicht betroffen?;-)

Horrido
 
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keine Ahnung, wo einige von Euch eingeladen werden, oder sich einladen lassen.
Ich besuche keine "Ballerevents" und wenn mir etwas gegen den Strich geht, sage ich es, bedanke mich für die Einladung und bitte darum, nicht wieder eingeladen zu werden.
Diese Events habe ich in 2 kommunalen Revieren erlebt und gehe dort nicht mehr hin und das würde ich auch nicht tun, wenn es Privatreviere gewesen wären.
Ich sehe das Problem eher in einer uneinheitlichen Vorbereitung "Ausbildung" zur Jägerprüfung und bei Drückjagdnomaden, die kaum den Druckfrischen Schein in der Tasche, keine Ahnung von Tuten und Blasen, sich kreuz und quer durch die Republik DJ-Stände kaufen und dort ihr "Unwesen" treiben.
Ein anderes Problem ist die Jagdgeilheit mancher Menschen, die einige Dinge tolerieren, oder Decken, nur um weiter eingeladen zu werden.

Horrido

sorry, aber Jagden, bei denen vom Jagdherrn ein wie auch immer gearteter Schießnachweis verlangt wird, pauschal als "Ballerevent" zu bezeichnen, ist eigentlich recht unwürdig - schade eigentlich, aber es lebe halt das Vorurteil!

da ich einen Teil meiner Bewegungsjagden auch bei Jagdherren absolviere, die gerne einen Schießnachweis hätten, kann ich sogar bestätigen, dass Leute, die dort "ihr Unwesen treiben" oft schneller aussortiert werden, als anderswo...
 
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Dumme Frage:
Gilt soetwas nun als Schiessnachweis, oder ist das nur "buntes Papier"?

meine Aussage bezog sich auf die Tatsache, dass in verschiedenen Bundesländern und von verschiedenen Jagdherren unterschiedliche Anforderungen an die nachzuweisenden Schießen gestellt werden; währen in RLP z.B. von Landesforsten der von Dir gezeigte Schießübungsnachweis vollkommen ausreicht, setzt andererseits Saarforst die saarländische DJ-Nadel voraus, also einen Schießleistungsnachweis...

ich kenne auch private Jagdherren, die das eine oder das andere verlangen - und solche, denen es egal ist.
 
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Gut Mäusemann, aber für die Zulassung zu "Knallevents" bei Staats-, oder Landesforsten reicht es nicht. Dafür brauchst Du dort aber keine "kundige Person" sein, da eh Schlachter versorgen... Genau das richtige für unbeleckte Jagdscheininhaber mit Geld.;-)

Und genau deshalb kotxt mich dieser ganze Regulierungsmist so an, aber ein Gesetz, dass mit Reichs- anfing war ja Schexxe, da gab es die gleichen Jagd- und Schonzeiten von Ostpreussen bis Bayern, erarbeitet von Jägern und Biologen und nicht von Ideologischen Ministerpräsidenten, oder den "Remxels" dieser Welt befohlen...

Horrido
 
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meine Aussage bezog sich auf die Tatsache, dass in verschiedenen Bundesländern und von verschiedenen Jagdherren unterschiedliche Anforderungen an die nachzuweisenden Schießen gestellt werden; währen in RLP z.B. von Landesforsten der von Dir gezeigte Schießübungsnachweis vollkommen ausreicht, setzt andererseits Saarforst die saarländische DJ-Nadel voraus, also einen Schießleistungsnachweis...

ich kenne auch private Jagdherren, die das eine oder das andere verlangen - und solche, denen es egal ist.

Ja danke, genau so dachte ich mir das schon.
 
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Dafür brauchst Du dort aber keine "kundige Person" sein, da eh Schlachter versorgen... Genau das richtige für unbeleckte Jagdscheininhaber mit Geld.;-)

Hmm.... das wären dann ja schon drei Ausschlusskriterien, wenn man so will. ;-)
1) Bin "Kundige Person".
2) Für "Unbeleckter Jagdscheininhaber mit Geld" habe ich die falsche Frau geheiratet.
3) Ich habe nur das bunte Papier.
 
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Sorry, dass ich aus Deinem Knallevent in Post #180 ein "Ballerevent gemacht habe, wird wohl ein Riesenunterschied sein? Ausserdem brauchen wir nicht wieder mit diesen blöden Spielchen Staat/Land/Kommune, oder privat anfangen es gibt Jagdliche Nichtraucher sowohl in grünen, wie auch in grauen Jacken.

Horrido

nein, Du hast nicht "ein ´Ballerevent´" daraus gemacht, sondern das Ganze gleich verallgemeinert, was halt recht unseriös ist;

dass es "jagdliche Nichtraucher" in allen möglichen Jacken gibt (sogar in blaze-orange-farbigen), stimmt zwar, hat aber damit überhaupt nicht zu tun; "jagdlicher Nichtraucher" zu sein, ist darüber hinaus ja auch nichts pauschal Verwerfliches, das waren wir ja wohl alle mal, entscheidend ist wohl vielmehr, was man draus macht
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Dass jemand die 20 Schuß-Variante wählt habe ich erst 2x gehört und die waren dann Thema an jedem grünen Stammtisch.
...

Horrido

Also ich wähle die auch! Und zwar nicht weil ich es nicht kann, sondern weil es einen Unterschied von 30€ macht wenn ich die gleiche Zahl durchgänge einzeln kaufen müsste.
Das hat auch nix damit zu tun das ich geizig bin, sondern damit das dies im Moment für mich viel Geld ist, ich aber trotzdem gut trainiert zur Dj möchte! Und 20 Schuss heißt für mich das davon alle in der Kammer sein müssen maximal die 8 hinten, auch nur 5× nichts treffen dabei wäre mir peinlich!
 
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Eine der häufigsten Fehlerursachen nicht-schiessender Waffen soll die ZF-Montage sein.

Um diese Fehlerursache für den Schiessnachweis gewissenhaft ausschliessen zu können, bédarf es der Einführung eines jährlichen Montageüberprüfungs-TÜV durch zertifizierte BÜMa-Betriebe. Die Zertifizierung geeigneter Betriebe erfolgt durch Gewerbeaufsichtsämter, die vierteljährlich das Vorhandensein eines Mindestkontingentes an geigneten Prüfungs- u. Messgeräten bei den beantragenden Betrieben prüfen.

Der Anforderungskatalog an vorgeschriebenen Messmitteln und Werksatteinrichtungen, ist gegen eine Gebühr von 458€ zu erwerben. Die Beantragung für die Zertifizierung als Montageprüfungs-BüMa-Bertrieb ist gegen die Zahlung von 3000 € Zertifizierungsgebühr möglich. Eine erfolgreiche Wiederholungszertifizierung ist zukünftig jährlich gegen Gebühr zu beantragen und durch ein Audit zu belegen.

Von daher sollte anfangs der erste Montage-TÜV an einer geraden Jahreszahl durchgeführt werden und der Schiessnachweis an einem ungeraden Jahr. Diese einmalige Anfangsregelung ist ab 2020 gültig und dient dem Aufbau geeigneter zertifizierter BüMa-Betriebe. Ab 2022 sind dann sowohl die kostenpflichtigen Wiederholungszertifizierungen der Betriebe, als auch die Schiessnachweise jährlich zu belegen, um eine Verwirrung des gemeinen Jägersmann durch gerade u. ungerade Jahre erfolgreich zu vermeiden.

Eine verpflichtende Regelung zum zertifizierten Laufputzlehrgang (kundige Person Laufreiniger), um die Ergebnisse des Schiessnachweises nicht durch mangelhafte Putztechniken verfälschen zu können, wird noch geprüft.

Eine Utopie? - schaun wir mal.
 
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Ne, nicht bei einem x beliebigen Büma.
Dazu muss ein Montageprüfverein gegründet werden, mit angestellten Prüfingenieuren, am besten 2 Vereine.
Einer im Westen, einer im Osten, oder Norden und Süden, egal, Hauptsache zwei.
 
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Eine der häufigsten Fehlerursachen nicht-schiessender Waffen soll die ZF-Montage sein.

Um diese Fehlerursache für den Schiessnachweis gewissenhaft ausschliessen zu können, bédarf es der Einführung eines jährlichen Montageüberprüfungs-TÜV durch zertifizierte BÜMa-Betriebe. Die Zertifizierung geeigneter Betriebe erfolgt durch Gewerbeaufsichtsämter, die vierteljährlich das Vorhandensein eines Mindestkontingentes an geigneten Prüfungs- u. Messgeräten bei den beantragenden Betrieben prüfen.

Der Anforderungskatalog an vorgeschriebenen Messmitteln und Werksatteinrichtungen, ist gegen eine Gebühr von 458€ zu erwerben. Die Beantragung für die Zertifizierung als Montageprüfungs-BüMa-Bertrieb ist gegen die Zahlung von 3000 € Zertifizierungsgebühr möglich. Eine erfolgreiche Wiederholungszertifizierung ist zukünftig jährlich gegen Gebühr zu beantragen und durch ein Audit zu belegen.

Von daher sollte anfangs der erste Montage-TÜV an einer geraden Jahreszahl durchgeführt werden und der Schiessnachweis an einem ungeraden Jahr. Diese einmalige Anfangsregelung ist ab 2020 gültig und dient dem Aufbau geeigneter zertifizierter BüMa-Betriebe. Ab 2022 sind dann sowohl die kostenpflichtigen Wiederholungszertifizierungen der Betriebe, als auch die Schiessnachweise jährlich zu belegen, um eine Verwirrung des gemeinen Jägersmann durch gerade u. ungerade Jahre erfolgreich zu vermeiden.

Eine verpflichtende Regelung zum zertifizierten Laufputzlehrgang (kundige Person Laufreiniger), um die Ergebnisse des Schiessnachweises nicht durch mangelhafte Putztechniken verfälschen zu können, wird noch geprüft.

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"Der Deutsche" sehnt sich nach klaren Vorgaben und gehorcht gern Befehlen...:biggrin:
für alle die gern "untertänigst" unterwegs sind... heute 20:15UHR auf PRO7, es hat mich 2015 schon im Kino vor Lachen geschüttelt, regt aber vielleicht einige (wohl eher doch nicht?) zum Nachdenken an.

Horrido
 
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Ne, nicht bei einem x beliebigen Büma.
Dazu muss ein Montageprüfverein gegründet werden mit angestellten Prüfingenieuren, am besten 2 Vereine. Einer im Westen, einer im Osten, oder Norden und Süden, egal, Hauptsache zwei.

So soll es sein, vorbildlich mitdenkender Jägersmann :)

Lasset uns also weitere Vorschläge sammeln, damit sie in unserem "kleinen nicht-öffentlichen Kuschelkreis" erörtert seien und dann unseren jeweiligen LJN als antzipierte Selbstverschärfungsanregungen gebündelt übergeben werden können. ;-)
 

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