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( Satiere; keine Politische Äußerung )Wenn man das Urteil durchliest dann ist für die Versagung des Jagdscheins ein Gutachten ursächlich das dem Kläger eine persönliche Beeinträchtigung attestiert, der Kollege raucht immerhin am Tag 5 Joints. Dazu war das Gutachten wohl ziemlicher Mist, wer mit sowas vor Gericht auftaucht ist auch nicht gut beraten.
Auf einen gelegentlichen Freizeitkonsum nach dem 01.04. lässt sich das sicher nicht ohne weiteres übertragen.
Autofahren darf er bekifft als Patient mit Rezept, für den Rest bleibt das illegal und wird, analog zu Alkohol, auch eine Rolle beim Thema Jagdschein spielen.
Da ich zur Minderheit der mit eigenen Händen arbeitenden Bevölkerung gehöre, lese ich mir nicht alle Beiträge zu diesem Thema durch... ( Zeitmangel)
aber :
Die Ampel läst nichts unversucht das Wählervieh einzulullen...
Da die Jäger weder Alk noch Dope konsomieren dürfen, werden wir zukünftig von den Regierenden sowieso als Grundlegend Suspekt zu Beurteilend eingestufft werden da wir uns nicht ( Gezwungenermasen) einlullen und Sedieren lassen....
Damit werden wir wohl oder Übel zukünftig per Automatismus in die Gruppe der zu Behindernden Staatswiedersacher Klassefiziert und unsere Akten werden in der Verwaltung auf der Rechten Seite der Ablage bis zur weiteren Bearbeitung verwahrt....
( Satiere aus)