Kann ich nicht nachvollziehen. Es war die Aufgabe, die Wildschäden so weit zu reduzieren, damit die Jagd wieder verpachtet werden kann. Das hat der Mann wohl auch erreicht. So jedenfalls die gehörten Personen.
Schade finde ich es, dass es dem Pächter damals nicht gelungen ist, so zu handeln.
So wie es aus sieht, ist die Jagd jetzt wieder zu verpachten. Das die Gemeinde wahrscheinlich an jemanden verpachtet, dem sie das zu traut und nicht an die hier meldenden "Wanderjäger" finde ich unterstützenswert !
Grüße aus der Eifel !
Einiges zur Erklärung, damit's nachvollziehbar wird:
1. Bei den in Rede stehenden Schäden wäre es Pflicht von JG und Gemeinde gewesen, eine Aufteilung in mehrere Reviere zu prüfen.
2. Die Gemeinde konnte sehr schnell darauf kommen, dass sie ihre Eigenjagd alleine verpachtet und die JG den Rest in 2-3 Jagdbögen offeriert.
3. Landwirte wissen doch genau über das Schadenspotential Bescheid, denen war klar, dass bei einer Trennung der Gemeindejagd von der Genossenschaft Einbußen, egal, welcher Art auf sie zukommen (geringere Pacht, Deckelung Wildschaden)
4. Deswegen (Vermutung mit hohem Wahrscheinlichkeitsfaktor) haben die Landwirte im Gemeinderat offenbar die Aufteilung in mehrere Reviere verhindert.
5. Bei bisher 42 Teuronen Verlust, man ist noch nicht am Ende (siehe Finanzamt !!), kann ich nicht erkennen, dass diese Jagd wieder verpachtbar ist. Wer bindet sich das ans Bein ?
6. Die "gehörten" Personen sind entweder Partei oder (ich kenne Entscheidungsträger aus der ehemaligen VGV Manderscheid persönlich) nicht unbedingt von jagdlicher und wirtschaftlicher Kompetenz gesegnet.
7. Der ehemalige Pächter hat gejagt und trotzdem gezahlt, letzteres musste er! Da die Maisvergaser die 100%-Schadensübernahme im Vertrag hatten, konnten sie sich in ihrer Vollkaskomentalität ausruhen und hatten es gar nicht nötig, Kompromisse einzugehen oder Entgegenkommen zu zeigen. (Riesen-Maisschläge, ohne Wege und Schneisen, so weit in den angrenzenden Wald hinein angebaut, dass weder Bejagung noch Schutzzaun möglich gewesen wäre)
8. Bei dem jetzigen Modell geht es auch den Maisbauern an den Kragen, Verluste aus dem Jagdbetrieb müssen dann die Genossen ersetzen.
Welch Wunder, plötzlich werden geringere Schäden ausgewiesen als zu den seligen Vollzahlerzeiten des Vorpächters. Gib's jemanden, den das wundert?
9. Ob es so aussieht, dass wieder zu verpachten ist? Warten wir es ab. Warten wir vor allem ab, zu welchen Konditionen!
Klar ist jedenfalls, dass die JG gegenüber dem Vertrag mit dem Altpächter erhebliche Zugeständnisse machen muss.
Spekulation: bei einem symbolischen € Pacht und gedeckelter Wildschadenübernahme ist jedes Rebier zu verpachten.
WH
T.