@ Ips typ.: Würdest Du bitte erklären, was Du damit meinst: "musste er halt damit rechnen, dass ihm das Gleiche passiert, wie es z.B. ein badischer Oberförschter in seinem Sprengel und mit seinen dortigen BGSlern ebenfalls lautstark propagiert - dass er sich in der jagdlichen Wüste wiederfindet... "
Schlicht und ergreifend, dass, in diesem Falle Du, denjenigen BGSler, der die "vereinbarte" jagdliche Leistung nicht bringt, in "die Wüste" schickst, sprich, fürderhin auf seine Mithilfe verzichtest (vollkommen objektiv gesehen und unabhängig davon, ob ich oder sonst jemand das persönlich für gut befindet oder nicht!!!); Entsprechendes findet jahraus, jahrein in hunderten Revieren dieser Republik statt...
Und genau das Gleiche ist nun halt dem Bettenfelder "angestellten Jäger" wiederfahren - die JG hat sich dafür entschieden (aus welchen "Gründen" auch immer), diesen künftig jagdlich "freizustellen" und das Revier wieder zu verpachten. Auch diese Entscheidung kann man im Einzelfall gut finden oder nicht, man kann Mauscheleien im Verfahren unterstellen (und möglicherweise ist da ja sogar was dran). Souverän ist aber in jedem Fall die JG (und wenn sie die Verpachtungsangelegenheiten auf den Vorstand oder die Gemeinde übertragen hat, dann eben diese Institution).
Was die Mauscheleien betrifft, so sind diese, so sie justitiabel sind, ein Fall für die Rechtsaufsicht bzw. ordentliche Gerichte - ganz einfach!
Übrigens handelt es sich hier nach wie vor um eine Top-Jagd, bei der es um jährliche Gesamtsummen im sechstelligen Bereich geht, und nicht mal eben um zweieurofuffzich pro ha....