<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:
Du solltest die Landesjagdgesetze beachten z.B. Art 42 (1) BayJG (andere LJG sind da sehr ähnlich).
Du mußt nicht wildern oder dem Wild nachstellen. Es genügt völlig, daß du "zur Jagd ausgerüstet" "abseits öffentlicher Wege" angetroffen wirst und ein Jagdbogen ist nun mal Jagdausrüstung.
WH
Amadeus<HR></BLOCKQUOTE>
das ist blödsinn, weil ich nicht mit dem vorsatz zum jagen gehe sondern die jagdliche situation beim roven nur in gewisserweise nachstelle.
Für Hessen zum Beispiel gilt eindeutig: Wir gehen ja nur zur Erholung in den
Wald, was nach dem hess. Waldbegehungsgesetz zulässig ist. Relevante
Stellen sind z.B. die Zweite Verordnung zur Durchführung des Hessischen
Forstgesetzes (Verordnung über Betreten des Waldes und das Reiten und
Fahren im Walde).
1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6)
zuwiderhandelt;
2. auf vollständig eingefriedeten Grundflächen die Jagd entgegen einer nach § 7 Abs. 3
vorgeschriebenen Beschränkung ausübt;
3. auf Grund eines nach § 11 Abs. 6 Satz 1 nichtigen Jagdpachtvertrages, einer nach § 11 Abs. 6 Satz
2 nichtigen entgeltlichen Jagderlaubnis oder entgegen § 12 Abs. 4 die Jagd ausübt;
4. als Inhaber eines Jugendjagdscheines ohne Begleitperson die Jagd ausübt (§ 16);
5. den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 18, § 19a oder § 20 Abs. 1
zuwiderhandelt;
6. zum Verscheuchen des Wildes Mittel anwendet, durch die Wild verletzt oder gefährdet wird (§
26);
7. einer Vorschrift des § 28 Abs. 1 bis 3 über das Hegen, Aussetzen und Ansiedeln zuwiderhandelt;
8. den Vorschriften des § 33 Abs. 1 zuwiderhandelt und dadurch Jagdschaden anrichtet;
9. den Jagdschein auf Verlangen nicht vorzeigt (§ 15 Abs. 1).
2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. die Jagd ausübt, obwohl er keinen gültigen Jagdschein mit sich führt oder obwohl ihm die
Jagdausübung verboten ist (§ 41a);
2. den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2, 10 und 15 zuwiderhandelt;
3. Schalenwild oder anderes Wild, das nur im Rahmen eines Abschussplanes bejagt werden darf,
erlegt, bevor der Abschußplan bestätigt oder festgesetzt ist (§ 21 Abs. 2 Satz 1), oder wer den
Abschussplan überschreitet;
3a. entgegen § 22 Abs. 1 Satz 2 Wild nicht mit der Jagd verschont,
4. als Jagdausübungsberechtigter das Auftreten einer Wildseuche nicht unverzüglich der zuständigen
Behörde anzeigt oder den Weisungen der zuständigen Behörde zur Bekämpfung der Wildseuche
nicht Folge leistet (§ 24);
5. einer Rechtsverordnung nach § 36 Abs. 1 oder 5 oder einer landesrechtlichen Vorschrift nach § 36
Abs. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift
verweist;
6. zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch
bestimmten Wege betritt.
3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bjagdg/__19a.html
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder
bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch
Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
so, der einzige punkt ist das stören des an seinem bestand gefährdeten wildes, aber das tut auch jeder spaziergänger der auf rückewegen oder einsamen durch niedrige schonungen führende waldwege geht, der jagdpächter der mit seinem auto an den hochsitz fährt, die waldarbeiter mit ihren kettensägen usw. usw. eine störung des wildes ist eine sehr relative sache vor allem dann wenn zb die gemeindearbeiter dort wo ich schieße auch manchmal ihr frühstück ein nehmen. alles ist relativ.
3.Verhaltenskodex für Rover
(1) keinesfalls Jagdspitzen zu führen (bei Turnieren verwenden wir
Feldspitzen, beim Stumpshooting vorzugsweise Judos oder
Blunts)
(2) und nicht kriegspfadmäßig gekleidet zu sein,
(3) sich nicht in die tiefsten Dickungen zu drücken
(4) und eben nicht den Eindruck zu erwecken, man wolle nicht gesehen werden,
(5) die Morgen- und Abendstunden zu meiden,
(6) keine Spuren zu hinterlassen (Müll, Schäden an lebenden Bäumen)
(7) den Förster/Jäger/Waldbesitzer, wenn man ihn antrifft, auch mal schießen zu lassen,
(8) sich Spaziergängern gegenüber freundlich, sicherheitsbewusst
und auskunftsfreudig zu zeigen (denn im Zweifelfall kennen die
den Jäger und rufen ihn gleich an, sobald sie aus dem Funkloch
raus sind),
(9) sich ausweisen zu können
(10) und die entsprechenden Paragraphen zu kennen oder sogar
zitieren zu können;
(11) dem Wild aus dem Weg zu gehen
(12) und sich nicht provozieren zu lassen und im Zweifelsfall als der
Klügere (erst einmal) nachzugeben.
... so sollte Roven doch möglich sein!
@ ulle:
lies mal den thread von anfang an dann wirst du feststellen das ich vielleicht in meinem 1. post etwas emotionalgeschrieben habe, die anderen von meinen waren dann doch recht neutral, erst als es darum ging mir mein sportgerät abzunehmen wurde ich etwas wilder, ich habe auch nicht mit persönlichen beleidigungen angefangen, also ich würde niemand in ne klapse einweisen wollen der nicht meiner meinung ist. und mein bogen ist eine wurf und schleuderwaffe, aber ansonsten zählt sie zu den sportgeräten und ist damit legal solange ich auf sicherheit und so achte.
ich habe mir den link durchgelesen, also anscheinend dürfen sie das, ok kein problem ich gebe ihm/ihr gerne meine personalien. aber den bogen nicht. dann muß er die polizei holen. aber darum geht es doch auch gar nicht, es geht darum wie man/frau sich einig wird und wie frau/mann die gesetzt auslegt. und da liegt doch anscheinend das problem. mein bogen ist halt keine jagdwaffe auch wenn er jagdbogen heißt, das ist nur eine klassifizierung wie zb. langbogen, reiterbogen compoundbogen usw. meine pfeile können natürlich theoretisch ein tier verletzten, nur ist das in den letzten 5 jahren noch nicht passiert.
@flex: also na ja, dann lies doch auch noch die anderen und sage ihnen auch ihre fehler. und außerdem ist deine spekulation w.g. allohol eine spekulation nichts weiter. ich bestelle mir auch manchmal einen kamilletee oder so.
vorfahren: es gab auch zeiten da war es sehr kalt sehr, sehr sehr kalt es war die eiszeit.
und salz nun ja sehr sehr wenig, eigentlich erst seit der jungsteinzeit und das zu beginn der kupferzeit nachweißbar. vielleicht sollte man/frau sich informieren, ich kann da nur wikipedia steinzeit empfehlen.
identietätsproblem habe ich keine, überhaupt keine.
ich bin auch kein jagdgegner nur mag ich tropähenjäger nicht die das fleisch im wald oder nem graben, hecke oder so getarnt liegen lassen. und hochsitze ansägen also na ja diesen blödsinn lasse ich lieber unkommentiert.
@ konzentratselektierer
vielen dank, also ich muß sagen das das was du sagst das ist was ich eigentlich erwartet habe. leider istes hier zu dioch etwas wie ausschreitungen gekommen, nicht nur wegen mir. aber ich bin da guter hoffnung. weil ich nämlich ein alter zäher bock bin der nicht so leicht aufgibt, und ich bin immer och bereit für eine sachliche disskusion.
uni8