jäger und bogenschützen

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Zitat Anfang)
6. zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch
bestimmten Wege betritt.
3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bjagdg/__19a.html
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder
bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch
Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. (Zitat Ende

Ich denke das sollte dir alles sagen, dieses Zitat habe ich aus einem deiner postings. Wie gesagt, lass dich nicht vom Falschen erwischen, wenn sich jemand mit einer Waffe in meinem Revier rumtreiben würde, wüsste ich den Knaben schneller zu entwaffnen, bei Widerstand, als es dir "Sörweivelträne(r)" in deinen Ramboträumen je vorgekommen ist. Mach doch mal über einen Kurs deiner KJS den Jagdschein, danach wirst du vieles was dir hier vorgeworfen wird aus einem anderen Blickwinkel sehen und vielleicht auch verstehen.

Immer noch mit freundlichen Grüßen

Abbiatico
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von konzentratselektierer:

meinst du §§ 903 Satz 1 2. HS u. 1004 Abs. 2 BGB ????
<HR></BLOCKQUOTE>

Du kannst uns ja freundlicherweise erklären, womit Du die Anwendung von § 1004 (2) BGB begründet siehst.

Ich vermag hier keinen Duldungsanspruch zu erkennen - Stichwort Schießen - und sehe einen Fall von § 1004 (1) BGB.

Weitere "Hilfestellung" gegenüber Uni8 wäre IMHO vergebliche Liebesmüh.

WH
Amadeus
 
U

universum8

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jagdhelfer:
Angesichts des aggressiven Diskussionsstils von U8 gehe ich davon aus, daß sein Hauptanliegen nicht die Klärung einer bestimmten Frage ist, sondern lediglich die Unterhaltung über "konträr zueinander stehenden Interessen". Das sieht mir doch stark nach fishing aus! T?

Ansonsten kann ich nur sagen, daß viele Leute einem einiges durchgehen lassen, wenn man sie nur freundlich fragt. Ungefragt die Rechte anderer einzuschränken dagegen ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch menschlich ein Griff ins Klo.
Zur deutschen Unfreundlichkeit gehört für mich übrigens, daß sich ein bestimmter Typus Mensch in diesem Land (ich will nicht wieder mit Gymnasiallehrern kommen müssen) das Recht herausnimmt, sämtliche Umgangsformen zu missachten und anderen einfach nach Lust und Laune auf dem Kopf herumzutreten. Und wenn sie auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden, schimpfen sie aus allen Rohren über die Frechheit, sie in ihrer gottgegebenen Freiheit einzuschränken.
DAS ist deutsche Unfreundlichkeit!
<HR></BLOCKQUOTE>

lies diesen thread von anfang bis ende und dann urteile. und was noch erschwerend hinzu kommt ist das du anscheinend keine ahnung von deutschee ungerechtigkeit hast, weil du mich damit nicht vergleichen würdest.
@ jthuex:
ich schieße aber nicht mit 54#und brodheads sondern mit einem 45# lang. da aber frage ich mich wie willst du den unterschied zwischwen 15 und 45 erkennen. optisch ist das selbst für bogenschützen ein nicht unbedingt lösbares problem
@ waldschütz
ich reagiere nicht mit trotz. außerdem renne ich nicht im wald rum sondern gehe aufrecht in normaler menschlicher haltung vielleicht einwenig langsamer wenn ich überhaupt durch" den wald" gehe.
@ junghase
lies diesen thread durch und dann entscheide wer hier agressiv geworden ist.
weiter mit demnächst.
ich robbe nicht ich tarne mich nicht. ich schleiche vielleicht etwas. ich bin halt nicht laut. außerdem habe ich vielleicht einen an der waffel, vielleicht habe ich aber auch nur phantasie, vielleicht aber sind die die ne kurzwaffe ziehen vielleicht auch nur paranoid und zwar schwer paranoid, habt ihr vielleicht niemand der euch helfen kann.
an die weniger paranoiden und die vernünftig sachlichen.
wie gesagt das mit der abnahme des sportgerätes wußte ich nicht. über die gesetzteslage war ich mit so nicht im klaren. wie gesagt ich wollte eine nur sachliche
differenzierte auseinandersetzung. mehr nicht.
und ich sehe eines meiner vorteile bestätigt, ich aber auch das es jäger gibt die das ernsthaft aus justizialersicht heraus disskutieren bzw. komentieren. mit denen würde ich mich gerne weiter unterhalten, muß abern nicht sein. wenn aber dann ginge es um die frage was rechtlich zb. eine störung ist, oder eine jagdwaffe. das sind doch die themen die hier vordergründig die rechtlich relevanten sind.
uni8
 
U

universum8

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jagdhelfer:


Aufgrund eines verwegen aussehenden, mit einem Bogen bewaffneten Mannes mitten im Wald die Kurzwaffe zu präsentieren halte ich für ähnlich befremdlich, wie mit dem Bogen durch den Wald zu robben und Baumstümpfe zu beschießen.

Auf beide Ideen käme ich nie im Leben.
<HR></BLOCKQUOTE>

so so, ich sehe also verwegen aus und bin bewaffnet. woher in gottes nahmen weißt du wie ich aussehe. du hast vielleicht ein bild von mir vor augen. aber ob das mit der realität übereinstimmt mag ich persönlich nicht nur nicht bezweifeln sondern dazu auch noch stark und zwar sehr, in frage stellen. du bedienst dich hier aus vorurteilen.
weder fühle ich mich wie rambo noch bin ich rambo ich hege auch überhaupt keine emotionen in diese richtung. ich will auch gar nicht wie rambo aussehen. obwohl hier einige zugeben müßen das rambo 1 ein echt geiler streifen ist, oder etwa nicht. und jetzt komme hier keiner und sage das das nicht stimmen würde.
wir alle sind nur menschen und von rambo unterscheidet uns einfach das er im film spielt und wir im realen leben.
uni8
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von universum8:


.... dann ginge es um die frage was rechtlich zb. eine störung ist, oder eine jagdwaffe. ...
<HR></BLOCKQUOTE>

Auch hier bist Du wieder auf dem Holzweg. Du brauchst keine Jagdwaffe. Es genügt, daß Du zur Jagd ausgerüstet bist mithin also Dinge bei Dir führst, mit denen Du Wild erlangen könntest z.B. Gewehr, Beizvogel, Saufeder, Falle, Schlinge, Bogen, Armbrust usw. usw.. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht vollständig.

Das mit der Störung hat dir konzentratselektierer schon erklärt und Schießen muß in keinem Fall geduldet werden.

WH
Amadeus
 
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Meine einzige Reaktion auf eine mit Pfeilbogen ausgerüstete Person wäre die mögliche Feststellung der Persondaten (Name usw.) oder ggf. des Autokennzeichens, ein kleines Bild per Handykamera und eine Anzeige wegen Wilderei.
Alles weitere kann diese Person dem Staatsanwalt oder dem Richter erklären.
 
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Da wird nix präsentiert, sondern ganz einfach nur der Zugriff erleichtert, mein Nachsatz mit der 110 ist der entscheidende.
Was weiss ich denn, was das für ein Spinner ist, der mitten durch den Wald mit einem Bogen läuft, wenn das ein Kind/Jugendlicher wäre, wäre es etwas anders, nur 51 Jahre und mit dem Bogen im Wald, sorry so jemandem nähere ich mich mit aller Vorsicht, wie übrigens auch durchgeknallten Gotcha Spielern.
Ich garantiere dem Herrn, daß er bei uns das letzte mal war, sollte er sich mal blicken lassen.
Außerdem immer die Betonung auf Sportgerät, so einen Blödsinn kann er Laien erzählen. Zugegebenermaßen sind 45 lbs nix besonderes , aber es reicht um Unheil anzurichten. Wo ist denn da die Grenze, demnächst schleicht einer mit der Armbrust oder einém Compoundbogen durch´s Revier und behauptet es wäre Sport, sorry, aber so nicht.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von universum8:


so so, ich sehe also verwegen aus und bin bewaffnet....
uni8
<HR></BLOCKQUOTE>

Od du in deiner dir Weltfremden art galubst wie Rambo auszusehen oder nicht ist Dachdecker; entscheident ist wie du auf andere Wirkst.

Einen Abgerissenen Bodybilder, mit Beasbolschläger nachts im Bahnhofstvirtel nimmt auch niemand das Sportgerät ab...

Genausowenig wie dir und deinesgleichen...

Vorschlag : geh doch zum nächsten Golfplatz; kletter da über den Zaun und fang dort an zu " Raven"...
könntest meinestwegen auch noch Zielübungen mit Trefferauswertung auf anfliegende Golfbälle testen...

Nimm aber gleich einen Buko, Rasierzeug und Sozialversicherungsausweis mit, mit Chance werden U-Häftlinge der Zuverdienst während der Einsitzzeit erlaubt..

Andreas
 
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Brrrr...Brauner, halt ! Leute, die Wahrheit liegt, wie so meist, in der Mitte. Wenn auf mich einer mit so einer Bitte zukommen würde, würde ich erst mal versuchen, näheres über seine gewollte Tätigkeit in Erfahrung zu bringen. Und, wenn man mit dem Betroffenen vernünftig reden könnte, dann würde es auch eine Lösung geben. Man müßte sich über die Uhrzeit einigen, und über den Ort. Sicher gibt es in jedem Revier eine Ecke, die eine solche Tätigkeit nicht sonderlich stören würde. Es ist, wie bei allem - der Ton macht die Musik !
Ich werde regelmäßig von der Schutzhundestaffel des DRK gefragt, ob sie in meinem Revier Hundesuchübungen abhalten dürfen. Viele Revierinhaber verbieten dies kategorisch. Ich nicht. Erstens bin ich vielleicht mal selber froh, wenn ich von einem Schutzhund gefunden und gerettet werde, und zweitens sind das nette Leute, die mich nett und höflich fragen. Und, wenn ich sie während ihrer Übung dann mal besuche, gibt´s meistens noch ein Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee. Was will ich mehr ???
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:
Brrrr...Brauner, halt ! (...) Was will ich mehr ???<HR></BLOCKQUOTE>

Ich könnte mir vorstellen, daß Du schon gerne noch eine zweite, oder gar dritte Portion hättest.
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---------------

Aber, wenn man sich (wie man in Schwaben so schön zu sagen pflegt) "das Maul gönnt" - also miteinander vernünftig spricht, kommt in den allermeisten Fällen ein Kompromiß heraus, mit dem alle leben können.

Voraussetzung ist natürlich immer: zuerst vernünftig fragen - und nicht gleich Gesetzestexte skandieren.

Klaus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:
Was will ich mehr ???<HR></BLOCKQUOTE>

Wie sieht's aus mit Bagshish?
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Das erlaubst Du denen doch bestimmt net umsonst, oder?
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Exilbayer:


Wie sieht's aus mit Bagshish?
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Das erlaubst Du denen doch bestimmt net umsonst, oder?
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<HR></BLOCKQUOTE>

Nun, jeder Mensch ist korrupt ! Es kommt immer nur auf die Höhe an ! Aber in dem Fall reicht Kaffee und Kuchen....
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:


...Aber in dem Fall reicht Kaffee und Kuchen....
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<HR></BLOCKQUOTE>

Ah-Ha, und warum äusserst du dich nicht zur bezogene Menge ??

Und wie machst du das mit dem MHD ??

Au, ich vergass, dein Drucker läuft ja schon wieder....


*nu wirds Zeit in Deckung zu gehen*
Bernhard
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:

1. .... gibt´s meistens noch ein Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee.
2. Was will ich mehr ???
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Dürfte das BRK auch bei mir ins Revier und ganz ohne Kuchen, Einverständnis weiterer Grundeigentümer vorausgesetzt.
2. Milch und Zucker - wenn schon, denn schon.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


2. Milch und Zucker - wenn schon, denn schon.

<HR></BLOCKQUOTE>

War ja klar, daß Du gleich wieder unverschämt werden würdest..
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