jäger und bogenschützen

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Varminter:



Den Erklärungsnotstand hat aber derjenige, der angezeigt wird, der geklagt wird und die Kosten eines verlorenen Verfahrenes reichen für 10 Jahre Mitgliedsschaft in einem guten 3-D Club...
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Beste Grüsse

Varminter
<HR></BLOCKQUOTE>

nun, ich bin kein Rechtsverdreher.
Aber geht das nicht andersrum?
Muss ich z.B als Pächter nicht erst den Beweis erbringen, dass das ein Bogenschütze nicht darf, im Wald rumlaufen und auf "Totholz" schießen.
Könnte ja sein, dass mich so ein Bogner stört. Aber uns Jäger stört ja so viel, und wir können nichts dagegen tun. Schließlich sind wir ja nicht selbst die Gesetzgeber, die Richter und die Polizei.
Manche meine das wohl!
Aber sie irren sich!


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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mittelfranke:


...Muss ich z.B als Pächter nicht erst den Beweis erbringen, dass das ein Bogenschütze nicht darf, im Wald rumlaufen und auf "Totholz" schießen.
...
<HR></BLOCKQUOTE>

Als Zeuge mußt Du nur mitteilen, daß er mit einem Bogen im Wald (abseits der Wege) rumlatscht. Als Grundstückseigentümer wäre es zudem hilfreich wenn Du zusätzlich beweisen könntest, daß er geschossen hat.

Den Rest erledigen dann die UJB nach Anzeige und das Gericht nach Klageerhebung.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mittelfranke:


nun, ich bin kein Rechtsverdreher.
Aber geht das nicht andersrum?
Muss ich z.B als Pächter nicht erst den Beweis erbringen, dass das ein Bogenschütze nicht darf, im Wald rumlaufen und auf "Totholz" schießen.
Könnte ja sein, dass mich so ein Bogner stört. Aber uns Jäger stört ja so viel, und wir können nichts dagegen tun. Schließlich sind wir ja nicht selbst die Gesetzgeber, die Richter und die Polizei.
Manche meine das wohl!
Aber sie irren sich!


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<HR></BLOCKQUOTE>

Hi Mittelfranke,

niemand muss Polizei und Richter spielen oder die Glock raushängen lassen.

Dafür haben wir:

a) die netten Leutchen von der Exekutive

b) die noch netteren Juristen, die nichts anderes tun, als das Recht, das vom Volk ausgeht, entsprechend zu interpretieren.

Und da lässt sich, wenn man gezielt sucht, schon allerhand finden...

Amadeus hat sich genug Mühe gegeben, ihm deutsches Recht zu verklickern.

Im Extremfall, das ist ein rein theoretisches Beispiel, reicht die Grossmutter des Jagdpächters, die mit zitternder Stimme den örtlichen Polizeiposten anruft:

"Herr Inspektor, kommen sie schnell, ein Irrer schiesst im Wald mit einem Bogen herum und er hat mich um haaresbreite verfehlt und ich bin vor Schreck fast gestorben!"

Ein Foto, wo der glückliche Bogner zwischen ein paar knie- oder hüfthohen Fichten steht, reicht als Beweis, dass er Wieder- oder Neubewaldungsflächen widerrechtlich betreten hat.

Und so weiter...

Wie ich anführte: die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig und der Fallstricke des Gesetzes viele...
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Die noch unangenehmeren Dinge sind aber zb. das Auto eines Rovers, das komischerweise tief im Wald auf den Felgen steht oder rätselhafte Lachschäden bekam...

Das alles kann der Herr Kollege Bogner vermeiden, wenn er lernt, nett zu fragen anstatt auf nicht vorhandene "Rechte" zu pochen.

Beste Grüsse
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Varminter
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mittelfranke:


Aber geht das nicht andersrum?
Muss ich z.B als Pächter nicht erst den Beweis erbringen, dass das ein Bogenschütze nicht darf, im Wald rumlaufen und auf "Totholz" schießen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Nein.

Ein mir unbekannter Bogenschütze in meinem Revier wildert. Prinzipiell. Und den "Totholz-Witz" kann er dann dem Richter erzählen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiro:


Nein.

Und den "Totholz-Witz" kann er dann dem Richter erzählen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Womit dann auch gleich das Finanzamt kommt und Vergnügungssteuer erhebt
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....


Andreas
 
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@ tiro, varminter und amadeus:

da glaubt ihr wirklich dran, dass das so funktioniert?

Da stellen Staatsanwälte viel schlimmere Sachen ein, weil es angeblich keine "Sau" interessiert.

Dann wünsch ich mal viel Sherifheil und gute Träume!
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mittelfranke:

da glaubt ihr wirklich dran, dass das so funktioniert?
<HR></BLOCKQUOTE>

Funktioniert.

Vom ertappten Wilderer (bewaffnet in meinem Revier) muss ich naheliegenderweise annehmen dass ER hinter den 33 Stück von mir aufgefundenen Stück bereits verwesten Fallwildes steckt. Finden konnte ich nur einen Bruchteil und muss somit annehmen dass mindestens 100 Stück auf sein Konto gehen.

Dann sprechen wir aber bereits von erheblichen Schadenssummen und an denen werden die Gerichts- und Anwaltskosten gemessen.

Und die zahlt der Wilderer, auch wenn er mangels Beweisen freigesprochen wird.
 
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erhaltenswert:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dompfaff:


Der erste uneingeschränkt vernünftige Beitrag in diesem Thread. Auch wenn Uni8 hier zweifellos eine alberne Vorstellung aufs Parkett gelegt hat heisst das noch lange nicht, daß man jetzt ebenfalls auf dieses Niveau herabsteigen muss.

Wir sind nicht die einzigen, die im Wald Erholung suchen und unseren Interessen nachgehen. Sicher, wir investieren vermutlich mehr Geld und Zeit als alle anderen Freizeitsportler, daß wertet aber weder Pilzsucher noch Wanderer, Reiter, Mountainbiker oder Rover ab.

Auch wenn Ihr die Leute zu Recht amgeht, so sind das einige mehr, die in Familie und Freundeskreis gegen Jäger und die Jagd stänkern und für entsprechende politische Botschaften empfänglich werden, Stichwort Waffenrecht, Jagdzeiten, Naturschutz. Mit einem freundlichen Gespräch erreicht man vielleicht auch sein Ziel, ganz ohne negative Schwingungen.

Blockwartgetue, Hilfssheriffmentalität und die martialische Auslegung von Jagdschutzpflichten sind der beste Weg, um unser Ansehen in der Öffentlichkeit weiter zu beschädigen. Nicht vergessen: Jagd ist in Deutschland leider keine Volks-, sondern eine zahlenmässige Aussenseiterveranstaltung. Traurig aber wahr. Vergleicht Image der Jagd und Verankerung im Volk mal mit der Situation in Skandinavien oder Frankreich.

Auf Einsicht und Kooperation setzen ist immer besser als Konfrontation. Übrigens wissenschaftlich erwiesen, diese Erkenntnis (und letztes Jahr nobelpreisprämiert).

Dompfaff

[ 20. April 2006: Beitrag editiert von: Dompfaff ]
<HR></BLOCKQUOTE>

dankeschön!
lass dich dafür knutschen, oder zumindest drücken!
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Was mich an dem Ganzen stört ist das hier ein paar Leute über das Hobby eines anderen herziehen ohne überhaupt etwas darüber zu wissen.
Ihr macht gerade genau das Gleiche wie die Jagdgegner.
Die denken über Euch ähnlich wie Ihr über den Bogenschützen.
Wenn Ihr selbst keine Toleranz kennt wie wollt Ihr sie dann von anderen erwarten?

@Dingo
langsam wirst Du mir symphatisch, auch wenn Du Schwabe bist
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mittelfranke:
@ tiro, varminter und amadeus:

da glaubt ihr wirklich dran, dass das so funktioniert?

Da stellen Staatsanwälte viel schlimmere Sachen ein, weil es angeblich keine "Sau" interessiert.

Dann wünsch ich mal viel Sherifheil und gute Träume!
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<HR></BLOCKQUOTE>


Hi Mittelfranke,
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aber sicher... erschwerend wäre bei uns, dass der Schuss mit Pfeilen, Bolzen etc. auch unter die sachlichen Verbote der Jagdausübung auf Schalenwild fällt...

Wird jeden Richter erfreuen...
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Wie gesagt, ich bin grundsätzlich nicht gegen Bogenschiessen im Wald, wenn sich der Bogner mit Grundeigentümer und Jagdinhaber ins Einvernehmen setzt.

Da wäre er mir freundlich willkommen.

Mich stört nur die sehr schwachsinnige Annahme des Herrn Rover, er könnte auf Dutzende "Rechte" pochen.

Nichts, absolut nichts, spricht rechtlich für diese Annahme.

Schluckt das, oder schluckt es nicht.
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Es kann

uns

egal sein, wenn jemand eine rechtlich falsche Meinung vertritt,

er

ist dann der Blöde, wenn sich Exekutive und Gerichte einschalten.

Für mich Ende der Debatte.

Beste Grüsse

Varminter
 
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@Mittelfranke

Dann komm halt vorbei und mach einen Feldversuch.
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Das Unterlassungsverlangen wird schon teuer genug und falls er die geforderte Erklärung nicht abgibt, folgt ein noch teureres Verfahren. Bei entsprechendem Streitwert gleich vor dem Landgericht. Mit Anwaltszwang wird das dann richtig teuer und die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Vorsatztaten (meistens) nicht. Summa sumarum gehen da schon ein paar Kiloeuro den Bach runter.

WH
Amadeus

[ 21. April 2006: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
T

Tanz664

Guest
Es gibt noch eine weitere Komponente!

Eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung würde nicht einspringen wegen "Verdachtes auf Vorsatz". So die Rechtsauskunft bei meiner Versicherung.

Was bedeutet, er trägt die Kosten des Verfahrens im Falle einer Verurteilung aus eigener Tasche. Auch die Vorleistungen hätte er selber zu tragen.

Übrigens, der Vorsatz bei einer OWi gilt als strafverschärfend und auch eine Ordnungswidrigkeit kann schnell zu einer Straftat werden, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt.

Das ist jetzt Wertungneutral zu sehen, wie gesagt, es stammt von der Rechtsauskunft einer großen Rechtschutzversicherung.

WH

Torsten

PS. Wie in allen Fällen kommt es hier dann aber auch noch auf eine sehr wichtige Komponente an: Den Richter!

[ 21. April 2006: Beitrag editiert von: Milan ]
 
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Dann will ich meinen Senf auch mal dazugeben:
Ich habe mit dem Schießsport über den Bogensport angefangen. Mehr haben meine Eltern damals nicht zugelassen. Macht nix, hat immer viel Spaß gemacht.
Zu Anfang haben wir in einem stadt- und siedlungsnahen Waldgelände geschossen. Der Verein hieß übrigens Rover 1963 e.V. Das Waldgelände wurde auch von den Anwohnern als Spaziergelände frequentiert. Als dann der Pachtvertrag mit dem Eigentümer auslaufen sollte, haben die Anwohner gegen die Verlängerung mächtig mobil gemacht, weil sie den ganzen Busch für sich haben wollten.
Da wurden von der Presse angeblich fehlende Sicherheitsvorkehrungen als Argument gegen eine Fortführung des Pachtverhältnisses genannt. Angeblich soll auch der Mähdrescher des benachbarten Landwirtes durch herumliegende Alufeile auf seinem Acker beschädigt worden sein. Eine Anfrage beim Landwirt ergab folgende Antwort: So ein Quatsch! Das dazu und wie der Bogensport, weil ja Schießsport ohne Uschi Disl, in der Öffentlichkeit dasteht.
Auf auch politischen Druck hin wurde dann der Pachtvertrag nicht verlängert. Wir mußten die Vereinshütte und die Scheibenanlagen abbauen und haben uns dann mit einem anderen Verein in Münsters Norden zusammengetan.
Auch dort gab es dann ab und an Probleme mit einem Nachbarn, der sich immer und überall gefährdet fühlte. Er konnte aber dahingehend beruhigt werden, daß die Schießanlage regelmäßig behördlicherseits begutachtet und auch entsprechen genehmigt wird.
Hier die Frage an uni8: Wie sieht es denn beim Roven außerhalb einer behördlich genehmigten Anlage mit der Sicherheit aus?
Wir haben auch "ge"-roved, aber auch nur auf dem vorgeschriebenen Parcour und haben dann immer in Scheibennähe geschossen, um die Zulassung für den Stand nicht zu verlieren, wenn so ein Pfeil plötzlich von einer nicht ganz so toten Wurzel abrutscht und senkrecht in die Höhe steigt. Was ja für sich noch kein Problem darstell, aber das Ding kommt ja auch irgendwo wieder runter. Und dann?

Was die Flugweite Deiner Pfeile betrifft, so liegst Du mit 160 m aber mächtig daneben. Wir haben es ausprobiert und sind mit xx75 1816, Scheibenspitze und 45lbs-Jagdbogen auf über 220 m gekommen.

Ein Freund hat in Gronau einen Bogensportverein gegründet und hatte einen Riesenaufwand mit der Abnahme und der Genehmigung des Geländes. Die Behörde geht nämlich immer vom GAU aus.

So, und jetzt noch ein paar Anekdoten am Rande, die den einen oder anderen grübeln lassen sollten.

Ich, in meinem Jugendzimmer, Anschlagübungen mit aufgelegtem Pfeil (so ein Schwachsinn, würde ich heute nie wieder machen) in Richtung Zimmertür. Plötzlich lösen sich meine Finger und ich stehe mit Bogen ohne Pfeil alleine im Zimmer. Der Pfeil hatte die Tür zum Nachbarzimmer glatt durchschlagen und steckte - in der Rückenlehne des Schreibtischstuhls meines Bruders!!! Ich war damals 14 Jahre alt.

Ein Bekannter hat in der Nähe von Havixbeck an einem Feldweg eine Scheibe aufgestellt und Schießübungen auf 15 m gemacht. Immer schön lokal, ohne Roven. Der Jägersmann kommt des Weges, sieht sich das eine Weile aus der Entfernung an und nähert sich dem Schützen. Die beiden kommen ins Gespräch. Der Jäger fragt, ob er denn auch auf größere Entfernung was treffen könnte oder nur auf diese paar Meter. Die Antwort war: Klar kann ich das. Der Jäger: Da hinten, (ca. 50 m) steht mein Rucksack. Würden Sie den treffen?
Mein Kumpel: Darf ich? Der Jäger: (belustigt) Klar, nur zu.
Das Resultat: zwei Löcher im Rucksack und eine kaputte Thermoskanne. Abends gabs dann erst mal einen in der Dorfkneipe - am Jägerstammtisch mit Bogenschütze.

Letzte Anekdote: Papa und ich im Wald, Scheibe auf Rückeweg aufgestellt und lokal geschossen, ohne roven!
Ein Spaziergänger sieht sich das einige Zeit an und verschwindet wieder. Wir schießen weiter, als mein Vater mit plötzlich auf den Arm mit dem ausgestreckten Bogen drückt und sagt: Runter damit, da hinten kommt einer im Lodenfrack. Der gute Mann hat uns höflich aber bestimmt darüber aufgeklärt, daß wir da gerade Unfug treiben und uns mal eben ein wenig strafbar machen. Wir seien zur Jagd ausgerüstet, ungeachtet der Tatsache, daß wir keine Jagdpfeile dabei hätten und das würde reichen, um uns vor den Kadi zu bringen.
Das ganze ist über 25 Jahre her, aber nachhaltig in Erinnerung geblieben.

Murmel Michi hat den Namen schon erwähnt: Ich bin auch in der verklärten Welt des Saxton Pope, Arthur Young, Howard Hill und Fred Bear aufgewachsen, habe die Geschichte von Ishi gelesen sowie Hunting the Hard Way und andere Werke der Bogenjagd- und Bogensportliteratur, bin aber auch mitterweile auf dem Boden der Tatsachen angekommen. Ab und an lasse ich hinter dem Haus noch mal eine Pfeil fliegen: auf einem genehmigten KK-Schießstand in Richtung Kugelfang und Sandhaufen. Und zwar so, daß die Pfeile sicher aufgefangen werden. Und erinnere mich mit Wehmut an die vergangenen Jahrzehnte der unbeschwerten Jugend.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Milan:


.....

PS. Wie in allen Fällen kommt es hier dann aber auch noch auf eine sehr wichtige Komponente an: Den Richter!

<HR></BLOCKQUOTE>

Och, da gibt es eine Binsenwahrheit von uns Sachvesrständigen:


Erkläre einen Sachverhalt so, dass die Putzfrau es versteht. Dann versteht es auch der Richter

Mit ich helf doch gerne Gruss

Bernhard
 
T

Tanz664

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von mittelfranke:
@ tiro, varminter und amadeus:

da glaubt ihr wirklich dran, dass das so funktioniert?

Da stellen Staatsanwälte viel schlimmere Sachen ein, weil es angeblich keine "Sau" interessiert.

Dann wünsch ich mal viel Sherifheil und gute Träume!
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<HR></BLOCKQUOTE>

Moin Mittelfranke,

stimmt.

Einige wesentlich schlimmere Straftaten werden in Deutschland von der Staatsanwaltschaft tatsächlich nicht verfolgt.

Zu jeder dieser nicht verfolgten Straftaten muss man dann aber auch den gesamten Hintergrund wissen.

Zum einen wie baut sich ein Delikt auf:

Tatbestandsmässigkeit + Rechtswidrigkeit + Schuld + Verfahrensvorraussetzung = (ergibt) verfolgbare Straftat.

Die Tatsbestandsmässigkeit ergibt sich aus den objektiven und subjektiven Tatbestand. Zum objektiven Tatbestand zählt das Tatsubjekt (Straftäter), Tatobjekt (Opfer oder Gegenstand der Straftat), die Ausführungshandlung (Tathergang), die besonderen Begehensweisen, die Tatmittel (z. B. Brechstange, Messer usw.) und die Tatmodalitäten.

Der subjektive Tatbestand, auch innerer Tatbestand, beinhaltet die psychisch-seelischen Bereiche des Täters.

Rechtswidrikeit liegt dann vor wenn der Täter ein Gesetz missachtet oder gebrochen hat.

Schuldhaft handelt wer ein Delikt begeht, welches einer "Vorwerfbarkeit" unterliegt. Hier ist wichtig, dass der Betreffende auch anders hätte handeln können - normgerechtes Handeln wird hier gerne als Schlagwort genommen.

Die Verfahrensvoraussetzungen sind wieder ein gesondertes Thema. Dort greifen bei OWi viele §§ der StPO.

Wenn ein Verfahren (z. B. Beleidigung oder Nötigung) nicht verfolgt wird, dann liegt es daran, dass einer der obigen Punkte nicht verifzierbar ist im Sinne einer Anklage, damit hat die Staatsanwaltschaft kein Interesse mehr an den Vorgang und evtl. Verfolgung kann nur noch über den zivilprozesslichen Weg erfolgen!

WH

Torsten

[ 21. April 2006: Beitrag editiert von: Milan ]
 

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