<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hatz-Watz:
Sag mal willst Du mich nicht richtig lesen oder kannst Du nicht richtig lesen?
Es geht nicht um die Straftat Wilderei, es geht um die Ordnungswidrigkeit "Zur Jagd ausgerüstet abseits zum allgemeinen Gebrauch bestimmter Wege" und um die Beeinträchtigung fremder Rechte ohne daß dies geduldet werden müsste.
Für die OWi kommt es auf Deine Intention gerade nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, ob Du eine Waffe bei Dir führst. Es reicht wenn Du einen Gegenstand bei Dir führst, der dazu geeignet ist Wild zu fangen oder zu erlegen. Ein Bogen ist nach allgemeiner Auffassung so ein Gegenstand. Je nach Landesjagdgesetz ist der Jagdausübungsberechtigte dann befugt Dir diese Ausrüstung abzunehmen und Deine Personalien festzustellen und er darf das auch durchsetzen. Neben dem Bußgeld kann dann noch ein Verfahren das Dich zur Unterlassung des Rovens zwingen soll hinzukommen. Wobei das Bußgeld ein echtes Schnäppchen sein wird, im Vergleich zu den Kosten für das zweite Verfahren und wenn Du das Bußgeldverfahren erst einmal verloren oder gleich bezahlt hast, geht das Prozessrisiko für den Kläger im zweiten Verfahren gegen Null. Die Kosten folgen dann der Hauptsache.
WH
Amadeus
am PC von Hatz-Watz<HR></BLOCKQUOTE>
Hi Amadeus,
er
will dich nicht verstehen...
Nach 9 Seiten Diskussion ist es reine Zeitverschwendung, ihn über Rechtsangelegenheiten aufzuklären.
Wobei ich selber ab und zu Bogen schiesse und einem Bogner, der mich nett fragt, jederzeit in unserem Wald trainieren lassen würde - ev. würde ich da eine Runde mitschiessen.
Sein Denkschema reicht aber leider nicht, um zu kapieren, dass er:
a) keine nicht vorhandenen Rechte einfordern kann
b) auf freundliche Duldung angewiesen ist.
c) sehr auf die Schnauze fällt, wenn er Grundeigentümer/Jagdinhaber etc. missfällt.
Wer gezielt sucht, findest auch schnell einen beanstandenswerten Punkt: wenn zb. der Rover mit einem Rambomesserchen herumläuft, wenn er auf Privatgrund parkt, eine Forststrasse befährt, ev. den Hintergrund gefährdet. Wieder- und Neubewaldungsflächen betritt etc...
Den Erklärungsnotstand hat aber derjenige, der angezeigt wird, der geklagt wird und die Kosten eines verlorenen Verfahrenes reichen für 10 Jahre Mitgliedsschaft in einem guten 3-D Club...
Beste Grüsse
Varminter