jäger und bogenschützen

A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zwilling:
Dann möchter ich mit der gelichen Selbstverständlichkeit auf öhffentlichen Strassen (weil schön gerade) meine Büchse einschiessen....

Bernhard[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>


Servus Bernhard,

was meinst du als Experte:

welches Kaliber ist weidgerecht, um einen Mercedes 600 sicher zu stoppen und gibt dabei genug Öl auf der Ausschussseite des Motorblocks?

icon_biggrin.gif


Sorry, konnte es mir nicht verkneifen...
icon_biggrin.gif


Beste Grüsse
icon_smile.gif


Varminter
 
Registriert
15 Dez 2000
Beiträge
4.374
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Varminter:



Servus Bernhard,

was meinst du als Experte:

welches Kaliber ist weidgerecht, um einen Mercedes 600 sicher zu stoppen und gibt dabei genug Öl auf der Ausschussseite des Motorblocks?

icon_biggrin.gif


Sorry, konnte es mir nicht verkneifen...
icon_biggrin.gif


Beste Grüsse
icon_smile.gif


Varminter
<HR></BLOCKQUOTE>


50 BMG
 
Registriert
2 Apr 2005
Beiträge
281
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zwilling:


Eben, und genau diese fordere ich aber auch für uns.

Es gibt aber einige Personen, zu denen der Threadstarter zweifelsohen gehören, die diese tolleranz nur nehmen ohne zu geben.

Damit befindet er sich (leider) in einer grossen Anhängerscharr.
Schau nur mal auf die Strasse, die ganzen "Rudi Altig´s" die auf der Strasse fahren, obwohl direkt daneben ein Fahradweg ist und deren Nutzung vorgeschrieb ist.
Reiner Egoismuss. (und da beschweren diese Möchtegernrennfahrer sich immer, dass ich das gesteigeret Bedürfniss habe, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssichereit bei dem Vorbeifahren meine Frontscheibe zu reinigen....
icon_rolleyes.gif
)

Oder: Für mein Hobby (nicht die Jagd. Das ist kein Hobby sondern Pasion. Diese Diskusion ist aber eine andere Baustelle) muss ich mich in abgesperten Hallen (Schiesstände) begeben, die ich selber finanzieren muss.

Mit welcher Dreistigkeit beansprucht unser Rover da das Eigentum und die Nutzungsrechte anderer zur nideren Befriedigung seines persönlichen Egos??

Dann möchter ich mit der gelichen Selbstverständlichkeit auf öhffentlichen Strassen (weil schön gerade) meine Büchse einschiessen....

Bernhard

[ 20. April 2006: Beitrag editiert von: Zwilling ]
<HR></BLOCKQUOTE>
kann ich auch absolut verstehen.
Nur bin ich der Meinung das man nicht gleich
fäusteschwingend drauflosrennen sollte sondern erstmal das Gespräch suchen.
 
Registriert
16 Dez 2000
Beiträge
11.020
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Heiko Häß:

kann ich auch absolut verstehen.
Nur bin ich der Meinung das man nicht gleich
fäusteschwingend drauflosrennen sollte sondern erstmal das Gespräch suchen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Zitat zum Thradestart :
ich versuche damit das wild nicht aufzuschrecken oder zuvertreiben. muß aber feststellen das dass bei begegnungen mit jagdpächtern oder förstern in der argumentationskette keine große rolle spielt. gelegentlich geht das hin bis zu drohungen von den jagdpächtern aus.

bekomt hiermit eine deutliche Gewichtung:
davon abgesehen denke ich das mir niemand das recht nehmen kann mich im wegelosen wald zubewegen ...

und als Dreistigkeit :


solange ich mich an die regeln halte z.b schußlicht.


Wer bitte sollte da bei wem das Gespräch suchen ?

.. den die Regeln, an denen er sich halten will;
sind nicht diejenigen die für alle gelten, sondern seine eigenen !!

Solch selbstherliches Gesock's kann mir mal den Buckel runterrutschen und auf dem A.R.S.C.H bremsen ( Zitat meine Mutter )

Andreas

Andreas
 
Registriert
28 Mai 2003
Beiträge
1.914
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zwilling:


Mit welcher Dreistigkeit beansprucht unser Rover da das Eigentum und die Nutzungsrechte anderer zur nideren Befriedigung seines persönlichen Egos??


Bernhard

[ 20. April 2006: Beitrag editiert von: Zwilling ]
<HR></BLOCKQUOTE>


Deine Ausführungen gelten genau so auch für Pilzsammler. Rennen mit gefährlichen Schneidwerkzeugen durch den Wald um niedere kulinarische Interessen zu befriedigen, klauen der Waldeigentümer Pilzeigentum und beschneiden den lodengrünen Forstherrschern ihr jagdliches Waldalleinnutzungsrecht an 365 Tagen / 24 h im Jahr.

So kommen wir nicht weiter.

Sprich mit den Leuten, einige Dich auf bestimmte Regeln, Zeiten und Ecken in denen er seine Pfeile sausen lassen kann und gut ist. Es muss ja nicht zum Extrem kommen wie z.B. in dieser Rover-PDF beschrieben, im Ghillie auf Wildwechseln bei Anblick mittels knapp vorbeigeschossenem Krallenpfeil eine "Erlegung simulieren". Das wäre auch für meinen Geschmack etwas herb und würde zu einer Weitergabe der Sache führen.

Dompfaff
 
Registriert
29 Okt 2003
Beiträge
2.097
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dompfaff:



Deine Ausführungen gelten genau so auch für Pilzsammler. Rennen mit gefährlichen Schneidwerkzeugen durch den Wald um niedere kulinarische Interessen zu befriedigen, klauen der Waldeigentümer Pilzeigentum und beschneiden den lodengrünen Forstherrschern ihr jagdliches Waldalleinnutzungsrecht an 365 Tagen / 24 h im Jahr.

Dompfaff
<HR></BLOCKQUOTE>


Grüß Dich! Nein. Kann Eigentümer hier verbieten. Nichts mit 365 Tagen/24h Jahr.
icon_biggrin.gif
Grenadiere
 
Registriert
2 Apr 2005
Beiträge
281
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grenadiere:



Grüß Dich! Nein. Kann Eigentümer hier verbieten. Nichts mit 365 Tagen/24h Jahr.
icon_biggrin.gif
Grenadiere
<HR></BLOCKQUOTE>
Nur wenn er mich erwischt

icon_biggrin.gif
 
Registriert
6 Mrz 2006
Beiträge
183
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Grenadiere:



Grüß Dich! Nein. Kann Eigentümer hier verbieten. Nichts mit 365 Tagen/24h Jahr.
icon_biggrin.gif
Grenadiere
<HR></BLOCKQUOTE>

och nee, jetz fängt das schon wieder an:
icon_sad.gif


sagst du mir eigentümer verbietet, sag ich dir:

"§ 43 Aneignung von Pflanzen und Früchten

(1) Jedermann hat das Recht, in der freien Landschaft sich wildwachsende Pflanzen, Beeren, Früchte oder Pilze in ortsüblichem Umfang anzueignen sowie Blüten, Blätter oder Zweige in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen. Die Ausübung dieses Rechts hat pfleglich zu erfolgen."
(landesnaturschutzgesetz b-w)

und nun?
icon_confused.gif



Edit: ok, das hatte ich vergessen: du bist ja ein nachbar aus dem südosten(oder?). aber ist das bei euch wirklich anders?

[ 20. April 2006: Beitrag editiert von: konzentratselektierer ]

[ 20. April 2006: Beitrag editiert von: konzentratselektierer ]
 
U

universum8

Guest
moin moin,
ich sehe das es hier auch vernünftige posts gibt, wie gesagt mirt denmeisten pächtern und jägern hier bei uns komme ich aus.
ich bin auch kein jagdgegner, nur ich mag halt keine trophäenjagd.
ich werde den teufel tun und auf irgend eine art und weise die jagd nachstellen wenn zufällig dort wild in der nähe sein sollte oder ich dem wild zufällig begene, gescheigen denn knapp daneben zielen und dann schießen um eine situation zu simulieren. da wäre auch bei mir als jagdpächter die grenze dann wirklich überschritten.
aber die störung läßt mich nicht in ruhe:
was ist eine störung? wenn allles was im wald geschieht störungen sind dann können hier aber manche nur noch anzeigen schreiben. jeder pilzsammler, jogger, walker, rover, langläufer schlittenfahrer usw. usw. wäre dann eine störung. meint ihr nicht das das einwenig übertrieben wäre.
was ich überhaupt nicht leiden kann sind verallgmeinerungen im sinne von "herren wie diesen, verwegen aussehende" usw. usw.
@amadeus:
also ich kenne leute bei den ist ein stein in der hand ne waffe, die würde auf 15 mtr. locker einen hasen treffen machmal sogar im laufen. was also ist eine waffe. oder ist es so das schon das fahrtenmesser in der messerscheide ( länge ü. 18cm ja ja ich weiß unerlaubter waffenbesitz)eine jagdwaffe ist, da kenne ich auch leute die damit echt richtig gut werfen können.
1.ich denke es kommt auf die situation an wie ein gericht das beurteilen würde, wegen wilderei würde ich garantiert nicht verurteilt werden, wobei ich hoffe das ein paar spezialisten hier aus dem thread keine richter sind.
2. die störung ist immer relativ zum standpunkt wo ich mich aufhalte. klar bei uns gibt es schonungen da liegen tagsüber 30 schweine drin. wenn ich die aufschrecken würde das wäre eine störung, wenn ich eine einem steinbruch schieße der 5 meter von eine geschotterten hauptweg entfernt liegt im abstand von weitern 60 mtr luftlinie eine relativ stark befahrene starße vorbei geht wo ist da die störung. oder meinst du mit störung meine anwesendheit im wald.
@ cast:
25 oder weniger sind auch nix kann man/frau aber auch mit schaden anrichten, es gibt fast keine sachen mit denen man/frau wenn sie/er es wollen keinen schaden anrichten können.
ich kann mit ner leica den molch totwerfen
uni8
 
Registriert
18 Jul 2001
Beiträge
4.771
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
... wie ein gericht das beurteilen würde, wegen wilderei würde ich garantiert nicht verurteilt werden ...

Lass es doch einfach darauf ankommen und teile dann das Ergebnis mit.
 
Registriert
5 Aug 2002
Beiträge
21.082
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mike B:


Lass es doch einfach darauf ankommen und teile dann das Ergebnis mit.
<HR></BLOCKQUOTE>

Endlich mal ein guter Beitrag! Es geht doch nichts über praktische Experimente...
icon_biggrin.gif


Ich zitiere mal den § 22 LWaldG RLP auszugsweise, ähnliches dürfte in allen Waldgesetzen stehen:

Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22 Betreten, Reiten, Befahren


(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichien der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.

(2) Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

(...)

(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:

1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im Wald,
2. das Fahren mit Hundegespannen und Loipenfahrzeugen im Wald,
3. das Zelten im Wald,
4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags und der Aufarbeitung von Holz,
5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
6. das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,
7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald.
 
Registriert
6 Mai 2002
Beiträge
2.356
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von universum8:
...das fahrtenmesser in der messerscheide ( länge ü. 18cm ja ja ich weiß unerlaubter waffenbesitz)<HR></BLOCKQUOTE>

Eben das ist Dein Problem - Du glaubst etwas zu wissen. Leider liegst Du meist daneben.
icon_redface.gif
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von universum8:
...@amadeus:
also ich kenne leute bei den ist ein stein in der hand ne waffe, ......, wegen wilderei würde ich garantiert nicht verurteilt werden, ...
<HR></BLOCKQUOTE>

Sag mal willst Du mich nicht richtig lesen oder kannst Du nicht richtig lesen?

Es geht nicht um die Straftat Wilderei, es geht um die Ordnungswidrigkeit "Zur Jagd ausgerüstet abseits zum allgemeinen Gebrauch bestimmter Wege" und um die Beeinträchtigung fremder Rechte ohne daß dies geduldet werden müsste.

Für die OWi kommt es auf Deine Intention gerade nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, ob Du eine Waffe bei Dir führst. Es reicht wenn Du einen Gegenstand bei Dir führst, der dazu geeignet ist Wild zu fangen oder zu erlegen. Ein Bogen ist nach allgemeiner Auffassung so ein Gegenstand. Je nach Landesjagdgesetz ist der Jagdausübungsberechtigte dann befugt Dir diese Ausrüstung abzunehmen und Deine Personalien festzustellen und er darf das auch durchsetzen. Neben dem Bußgeld kann dann noch ein Verfahren das Dich zur Unterlassung des Rovens zwingen soll hinzukommen. Wobei das Bußgeld ein echtes Schnäppchen sein wird, im Vergleich zu den Kosten für das zweite Verfahren und wenn Du das Bußgeldverfahren erst einmal verloren oder gleich bezahlt hast, geht das Prozessrisiko für den Kläger im zweiten Verfahren gegen Null. Die Kosten folgen dann der Hauptsache.

WH
Amadeus
am PC von Hatz-Watz
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hatz-Watz:


Sag mal willst Du mich nicht richtig lesen oder kannst Du nicht richtig lesen?

Es geht nicht um die Straftat Wilderei, es geht um die Ordnungswidrigkeit "Zur Jagd ausgerüstet abseits zum allgemeinen Gebrauch bestimmter Wege" und um die Beeinträchtigung fremder Rechte ohne daß dies geduldet werden müsste.

Für die OWi kommt es auf Deine Intention gerade nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, ob Du eine Waffe bei Dir führst. Es reicht wenn Du einen Gegenstand bei Dir führst, der dazu geeignet ist Wild zu fangen oder zu erlegen. Ein Bogen ist nach allgemeiner Auffassung so ein Gegenstand. Je nach Landesjagdgesetz ist der Jagdausübungsberechtigte dann befugt Dir diese Ausrüstung abzunehmen und Deine Personalien festzustellen und er darf das auch durchsetzen. Neben dem Bußgeld kann dann noch ein Verfahren das Dich zur Unterlassung des Rovens zwingen soll hinzukommen. Wobei das Bußgeld ein echtes Schnäppchen sein wird, im Vergleich zu den Kosten für das zweite Verfahren und wenn Du das Bußgeldverfahren erst einmal verloren oder gleich bezahlt hast, geht das Prozessrisiko für den Kläger im zweiten Verfahren gegen Null. Die Kosten folgen dann der Hauptsache.

WH
Amadeus
am PC von Hatz-Watz
<HR></BLOCKQUOTE>


Hi Amadeus,

er will dich nicht verstehen...
icon_wink.gif


Nach 9 Seiten Diskussion ist es reine Zeitverschwendung, ihn über Rechtsangelegenheiten aufzuklären.

Wobei ich selber ab und zu Bogen schiesse und einem Bogner, der mich nett fragt, jederzeit in unserem Wald trainieren lassen würde - ev. würde ich da eine Runde mitschiessen.

Sein Denkschema reicht aber leider nicht, um zu kapieren, dass er:

a) keine nicht vorhandenen Rechte einfordern kann

b) auf freundliche Duldung angewiesen ist.

c) sehr auf die Schnauze fällt, wenn er Grundeigentümer/Jagdinhaber etc. missfällt.

Wer gezielt sucht, findest auch schnell einen beanstandenswerten Punkt: wenn zb. der Rover mit einem Rambomesserchen herumläuft, wenn er auf Privatgrund parkt, eine Forststrasse befährt, ev. den Hintergrund gefährdet. Wieder- und Neubewaldungsflächen betritt etc...

Den Erklärungsnotstand hat aber derjenige, der angezeigt wird, der geklagt wird und die Kosten eines verlorenen Verfahrenes reichen für 10 Jahre Mitgliedsschaft in einem guten 3-D Club...
icon_wink.gif


Beste Grüsse

Varminter
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
48
Zurzeit aktive Gäste
232
Besucher gesamt
280
Oben