Lass einfach die Unterstellungen, sondern bleib bei der Sache.
Er mag vielleicht eine "Jedermannfestnahme" riskieren - mit allen für ihn folgenden Konsequenzen, aber er ist nicht berechtigt die Personalien festzustellen. Abgesehen davon, dass ich nicht wüsste wie er Letzteres anstellen will.
Fotografieren kann er was er will, aber nicht mein Gesicht wenn ich das nicht will. Auch da wüsste ich nicht, wie er das anstellen will.
Dürfte in so einem Fall das Gesicht der Person als Hilfsmittel abgelichtet werden ? Hätte Jemand dazu eine fundierte Einschätzung ?
Er mag vielleicht eine "Jedermannfestnahme" riskieren - mit allen für ihn folgenden Konsequenzen, aber er ist nicht berechtigt die Personalien festzustellen.
Selbstverständlich, im Umkehrschluss, dazu ist die vorl. Festnahme nämlich da, Hobbyjurist.
Und der Amtsrichter gab dem Kläger Recht: Es handele sich um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Die Dokumentation gehe zu weit. Sie geschehe „systematisch und heimlich“ – und das, obwohl es nicht um Straftaten sondern um Ordnungswidrigkeiten gehe.*
Liebes smada,
Deine Posts lassen für mich keine konstruktiven Beiträge erkennen.
In diesem Forum gelten die grundlegenden Umgangsformen des www.
Dazu gehört es nach allgemeingültiger Meinung auch sich angemessen vorzustellen.
Momentan gilt für mich: smada=Troll.
Morgengrauen
Wo wäre die angebliche Straftat?
Wie will er die Personalien faktisch feststellen?
Hallo Purche,
ich halte das Urteil - selbst wenn es die Berufung überstehen sollte - nicht für relevant bezüglich des aktuellen Themas.
Das Foto in diesem Fall wäre weder systematisch noch heimlich aufgenommen, sondern ganz klar ersichtlich und einzelfallbasiert.
Beispielsweise Jagdwilderei.
Indem er höflich fragt. Allerdings werden die meisten Rechtsbrecher auf diese höfliche Frage nicht mit der Bekanntgabe ihrer Identität antworten. Folglich gilt im Fortgang das von 9x19 gesagte.
Dazu gehört es nach allgemeingültiger Meinung auch sich angemessen vorzustellen.
Nö. Es ging um deine Frage, was denn die Straftat sei, die besagtes (völlig rechtskonformes) Verhalten des JAB rechtfertigen würde. Das hat man dir gesagt: Jagdwilderei. Darum ging es.Es geht um einen erschossenen Hund.
...
Und wenn die Antwort lautet "Paul Baumann, Mustergasse 24, 32589 Bommelsdorf" - was ist dann gewonnen?
Ich wäre, gerade bewaffnet, da gaaaanz vorsichtig den Ratschlägen zu folgen.
Aber ich erschiesse auch keine Hunde.
>>>dass ausnahmsweise für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Dabei privilegiert § 24 KUG ausdrücklich nur die Tätigkeit von Behörden, wie etwa von Verwaltungsbehörden oder der Polizei. Die Aufnahmen dürfen von diesen nur zum Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit aufgenommen werden.<<<
Nicht irgendeinen Jäger, der meint von jemanden Porträts machen zu dürfen.