Jäger erschießt Schäferhund im Wald

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Spannend finde ich, sobald jemand gegen (meinetwegen auch berechtigte) Hundeabschüsse ist oder aber gegen das Auftreten diverser Möchtegern-Großgrundbesitzer ist, wird ihm unterstellt entweder ein Troll oder ein Jagdgegner zu sein...:-?.

Und das so manches Jägerlein glaubt, er hätte nicht nur das Jagdrecht gepachtet, sondern alles wäre SEIN Garten, ist ja nun unfraglich.

Petra

Das hat aber hier in concreto nichts damit zu tun. Oder hast du Anhaltspunkte dafür? Wenn man das Auftreten und die haltlosen Postings eines Nicks objektiv betrachtet, hat man es hier selbstverständlich mit einem Troll zu tun, der das offenbar aus den Gründen tut, welche ich im Vorposting genannt habe.


Außerdem: Denjenigen, der gegen berechtigtes, also rechtmäßiges, Handeln ist, den kann man auch Anarchist nennen. Da ist er mit Troll eigentlich noch gut bedient.

Ich erinnere auch noch einmal daran: Bei Abschüssen im Rahmen des Jagdschutzes handelt es sich trotz des ein oder anderen Mißbrauches immer noch um Recht und rechtmäßiges Handeln im Sinne der Vermeidung unnötigen Leidens des Wildes. Wer seinen Hund im Griff hat, vermeidet dadurch, dass er wildert. Und die Welt ist wieder in Ordnung.
 
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Exakt :thumbup:

Deshalb über die öffentliche Straße und nicht über meine entsprechend ausgeschilderten Feldwege.

Das interessiert mich jetzt doch!
Was bedeutet "meine Feldwege" denn rein rechtlich und
wie und von wem aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind die ausgeschildert?
 
A

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Guest
Das interessiert mich jetzt doch!
Was bedeutet "meine Feldwege" denn rein rechtlich und
wie und von wem aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind die ausgeschildert?


Die Ausschilderung eines privaten Weges (privater Feldweg sicher äußerst seltenst in DER Konstellation............) muss und wird auch sicher einer Zulassung zum Allgemeingebrauch nicht entgegenstehen. Wenn es sich denn überhaupt um einen privaten Weg handelt............Hier sind wir im Internetz, hier kann jeder alles behaupten, wenn er das überhaupt weiß, die Diskussion wird daher zu nichts führen, sie ist eh schon lange OT.
 
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Aber es gibt sie, biologisch (seit dieser Generation) wirtschaftende Landwirte, die auf eigenem Grund und Boden gern zur Jagd gehen (seit 4 Generationen), sich eher der links-alternativen Szene zugehörig fühlen, .
Ach daher das arrogante Bessermenschengehabe- ja freilich, wenn man zu den "Guten" gehört, dann muss sich das auch im Auftreten niederschlagen.;-)
 
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Ich erinnere auch noch einmal daran: Bei Abschüssen im Rahmen des Jagdschutzes handelt es sich trotz des ein oder anderen Mißbrauches immer noch um Recht und rechtmäßiges Handeln im Sinne der Vermeidung unnötigen Leidens des Wildes. Wer seinen Hund im Griff hat, vermeidet dadurch, dass er wildert. Und die Welt ist wieder in Ordnung.

Ja, Deine Paragraphenwelt vielleicht...

Es gibt so viele Beispiel, in denen ein Hund dann EINMAL doch außer Kontrolle gerät... selbst der super gehorsame Hund! Himmel hilf, würde jeder dieser Hunde abgeschossen werden! Und ich nehme jetzt wirklich wildernde Hunde total raus!

Ich wundere mich nicht, dass das Gebrüll nach der Abschaffung des Jagdschutzes immer lauter wird.

Petra
 
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Ja, Deine Paragraphenwelt vielleicht...

Es gibt so viele Beispiel, in denen ein Hund dann EINMAL doch außer Kontrolle gerät... selbst der super gehorsame Hund! Himmel hilf, würde jeder dieser Hunde abgeschossen werden! Und ich nehme jetzt wirklich wildernde Hunde total raus!

Ich wundere mich nicht, dass das Gebrüll nach der Abschaffung des Jagdschutzes immer lauter wird.

Petra

Ja klar, aufgrund der vielen Fälle von wildernden Hunden aus den von dir genannten Gründen, bei denen gar kein Jäger zugegen ist und wenn doch, er dann gar nicht handeln kann. Oder haben wir jetzt schon aus der Hüfte schießende und auch treffende Kunstschützen und Hirnis zuhauf in den Reihen der Jägerschaft? Nein, dem ist nicht so.


Und für dich schreib ichs gerne noch einmal hierhin: Abusus non tollit usum. Da könnt ihr noch so laut nach Abschaffung von Rechten brüllen. Im übrigen ist bei Verstoß gegen diesen Grundsatz auch eines Tages eines eurer Rechte dran, für die Hundescheiße ANDERER bezahlt ihr ja schon Steuern, euer Fiffi macht das ja nicht in der Stadt. Und so geht's weiter mit der Entrechtung von euch allen wegen der Rechtsverletzung weniger anderer, es geschieht euch allen recht. Ihr wollt das ja so haben.

Im übrigen hilft die Jagdschutzmöglichkeit schon dem ein oder anderen verantwortungslosen Hundehalter auf die Sprünge, seinen ungehorsamen Fiffi anzuleinen. Und wieder ist die Welt in Ordnung.
 
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Ansonsten gilt natürlich, dass Jäger, Forst- und Landwirte etc. Feld- und Waldwege zu Fuß oder mit dem Auto benutzen dürfen, wie sie das für richtig befinden, sofern die Feld- und Waldwege für den Allgemeingebrauch zugelassen sind. Öffentliche Wege sind das immer, die meisten Privatwege auch. Damit Thema durch, hoffe ich vergeblich........

Seit wann sind Privatwege meistens für den Allgemeingebrauch zugelassen? Sofern das nicht explizit geregelt (z.B. Vereinbarung mit der Gemeinde) oder ausgeschildert ist sind Privatwege eben - privat.

Das Betreten eines fremden Jagdrevieres in jagdlicher Montur (v.a.: Mit Waffe) ist nur nach vorheriger Übereinkunft möglich. Das nennt sich Jägernotweg und ist wahrscheinlich in allen Bundesländern geregelt.
In österreich sowieso, in Bayern (da habe ich nachgelesen) ebenso:
Die Befugnis zum Betreten eines fremden, benachbarten Jagdrevieres in Jagdausrüstung kann sich einerseits aus einer zwischen den Jagdnachbarn getroffenen Wildfolgeregelung ergeben.
Andererseits aber auch dann, wenn der zur Jagdausübung Berechtigte zum Jagdrevier nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten oder nur auf einem unzumutbaren Weg gelangen kann.

http://www.ejib.de/side/ausgaben/JiB_2002/2002_07/Recht.pdf

Ein Umweg von 1-2 km ist mit Sicherheit nicht unzumutbar.

Dann hätten wir noch §39 Abs. 1 Z 6 BundesjagdG:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
6. zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege betritt
.

Macht er das öfter, ist er ratzfatz auch gleich die Karte los...


Gruß,

Maresi
 
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Weiterhin die Frage - wenn es denn mein Hund überhaupt war - mir mein Eigentum vorzuenthalten. Greift da mein Notwehrrecht?
Ein freilaufender Hund - der womöglich abseits des Weges - etwas rumschnüffelt erfüllt den Straftatbesatnd der Jagdwilderei? Wäre mir neu - aber ich lerne gern dazu.
Würde bei mir jemand einen - noch nicht einmal meinen - Hund erschießen, wäre er derjenige der seine Personalien anzugeben hätte. Darf ich da die o.g. Maßnahmen ergreifen?
Als angeblicher JAB muss er sich sowieso erstmal mir gegenüber ausweisen.
Ich leite das an @9x19 als aktuell einzigen ausgewiesenen Rechtskundigen weiter. Wenn du Glück hast, spielt er noch eine Runde mit und gibt dir eine passende Antwort. Wenn nicht, ist der Schaden auch schnell geschätzt.

Vor 2 Jahren am Ostermontag hat mich ein sogenannter Jäger aus seinem SUV heraus darauf hingewiesen, ich müsse sofort meinen Hund anleinen, sonst gibt's 'ne Anzeige. Auf meine Frage, was ihn zu dieser Unverfrorenheit bemüßigt hat, antwortete er mir, er sei der Jagdpächter und dürfte - wenn nicht sogar müsste das, wenn nicht noch ganz andere Maßnahmen vornehmen. Ich fand seine Angaben sehr interessant und wies ihn meinerseits darauf hin, dass es ein Jagdhund sei. Da unterbrach er mich schon, das sei unerheblich. Dann erläuterte ich ihm, dass er auf meinem Weg fährt, dass ich nämlich der Grundeigentümer sei und sehr genau wüsste, wer auf meinem Grund und Boden jagt - dass sei ich nämlich selbst. Er möge in Zukunft über öffentliche Straßen zu seinem Revier fahren - nicht über meine Feldwege - und sich gefälligst sofort mitsamt seinem Auto und seiner Waffe aus meinem Revier scheren.
Dem hast du es aber gegeben, in deinem Revier, auf deinen Feldwegen, als linksalternativer Großwesir oder was auch immer. Jesses Maria und Josef. :roll:
 
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Guest
1. Seit wann sind Privatwege meistens für den Allgemeingebrauch zugelassen?
2. Das Betreten eines fremden Jagdrevieres in jagdlicher Montur (v.a.: Mit Waffe) ist nur nach vorheriger Übereinkunft möglich. Das nennt sich Jägernotweg und ist wahrscheinlich in allen Bundesländern geregelt.

1. Weil das so ist.

2. Auch da bist du gänzlich auf dem Holzweg. Ein Jägernotweg kommt nur dann in Betracht, wenn es keine zum Allgemeingebrauch zugelassenen Wege gibt. Im übrigen führen alle Bundes- und Landstraßen durch irgendwelche Jagdreviere, also gänzlicher Stuss, der hier mal wieder zum besten gegeben wird. Und ich habe keine Lust mehr, immer wieder solche Irrtümer und sonstigen Rechtsmüll hier klarzustellen. Die Suche hilft, andernfalls der Staatsanwalt, wegen Nötigung, Bedrohung etc.

Wenn du Glück hast, spielt er noch eine Runde mit

Es wurde doch schon alles gesagt. Mit tiefer Nase suchender Hund außerhalb des EWB seiner Herrschaft: wildernder Hund, nachstellend. Der Jagdschutzberechtigte hat grds. kein Aneignungsrecht an ihm, sofern die Erlegung klappt, die Eigentümerschaft geht durch den Schuß oder sonstigen Firlefanz nicht verloren. Österreich und entspr. Landesrecht mal außen vor, in D ist mir jedenfalls keine entspr. Regelung bekannt, die das zuläßt. Wenn doch, dann ist es halt so, wie es geregelt ist, andernfalls behält der Eigentümer das Recht am geschossenen Hund, den behaupteten Zwang zum Verscharren halte ich für ein Märchen.
 
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Weil es sowieso schon ot ist:

@Petra: obwohl es dessen nicht bedarf erlaube ich mir des lieben Friedens willen folgendes:

Es gibt so viele Beispiel, in denen ein Hund dann EINMAL doch außer Kontrolle gerät... selbst der super gehorsame Hund! ....
Um die geht es 9x19 doch überhaupt nicht!
Sondern um genau die
Und ich nehme jetzt wirklich wildernde Hunde total raus!
, wobei der Schwerpunkt auf dem Verlust von Rechten liegt. Als Teil einer perfiden Salami-Taktik!


@9x19 und Maresi: wie es rechtlich ist und so etwas gehen kann ist das Eine.
Wobei die Frage, ob die Durchfahrt ein "Betreten" i.S.d. von Dir Maresi zitierten Vorschriften ist, hier dahingestellt bleiben soll!

Das Andere, wie es smada en détail darlegt! :what: So rein rechtlich! S.o.!
Das möchte ich doch ganz genau von ihm wissen!
-Von wegen, wer auf dicke Hose macht sollte sie auch herunterlassen können!-



@9x19: Edith mahnt mehr Schreibgeschwindigkeit meinerseits an! ;-)
 
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-Von wegen, wer auf dicke Hose macht sollte sie auch herunterlassen können!-

DAS können aber die meisten nicht, es braucht also keines weiteren Beweises mehr dafür. Außerdem kann hier jeder alles behaupten, was hättest du denn davon.........Ich verzichte also nach wie vor auf das Herunterlassen der Hosen, ich halte solches Entblößen nach allem hier für eine ziemlich unästhetische, unappetitliche und nicht zielführende Sache.............
 
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.... zum Glück sieht gerade niemand zu! Ich gehe die Tastatur trockenlegen!
 

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@lagom
Ich hoffe die Hose war oben...
Trinken und gleichzeitig Forum lesen kann den Gebrauchswert von Elektronikgeräten beeinträchtigen
 
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@lagom
Ich hoffe die Hose war oben...
Trinken und gleichzeitig Forum lesen kann den Gebrauchswert von Elektronikgeräten beeinträchtigen

In BW, wo das Lagömchen herkommt, gibt's noch keine Elektronik, die haben da noch so Rechner mit Kugeln, die man an Stangen hin- und herschiebt :lol::lol::lol:
 
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