Jäger erschießt Schäferhund im Wald

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Hund einfangen und zu einem möglichst nicht in direkter Nähe gelegenen Tierheim als "zugelaufen, herrenlos" abgeben. Da kann über Chip oder Steuermarke Besitzer ermittelt werden.
Das kann aber auch in die Hose gehen, wenn ein ganz gewitzter Hundebesitzer daraus eine Fundunterschlagung basteln will.

basti
 
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Sollte es wirklich so gewesen sein, wie geschildert (es war ja sonst kein Zeuge vor Ort) : ganz ganz furchtbare Geschichte.

Sollte der Artikel nah an der Wahrheit liegen,
finde ich das Verhalten des Jägers unbeschreiblich! :evil:

Selbst wenn ein Hund allein ohne Herrchen BEIM WILDERN UND TÖTEN EINES REHS BEOBACHTET WIRD, finde ich ein Erschiessen des Hundes absolut daneben, auch wenn es ein Wiederholungstäter ist.
Der Weg der Kommunikation mit dem Besitzer ist immer der beste Weg ! (und falls die scheitert, gibts nun wirklich andere Wege außer des Schiessens)

In diesem Fall, war der Hund kein häufiger Wilderer , war anscheinend ein erstmaliges Ereignis. Die Besitzerin rief nach dem Hund, nach dem Warnschuss.
Er lies anscheinend nicht mal mehrer minuten Zeit, um dem Hund eine Chance zu geben zur Besitzerin zurückzukehren. (es lagen ja nur wenige Augenblicke zwischen den Schüssen).
Wie der alte Jäger einen angeblich schnell laufenden hetzenden Hund getroffen haben soll, finde ich schleierhaft. Soll ja sehr gute Bewegungsschützen geben, aber im Regelfall denke ich nicht dass man so einfach einen schnell hetzenden Hund trifft.

Dass der Jäger "Betroffenheit, Anteilnahme und Tränen in den Augen" schildert, als er sich mit dem Entsetzen der Besitzerin konfroniert sah, finde ich pathologisch und pervers, und scheinheilig.

Ich finde die Geschichte ungeheuerlich, wenn sie tatsächlich so passiert ist,
und hoffe dass die Wahrheit ans Licht kommt. Falls es so gewesen ist, wie angenommen wird, gehört sich meienr Meinung nach der JS weg und eine saftige Strafe.

Was aber bleibt, ist:
der Verlust des geliebten Hundes, der von keiner Strafe dieser Welt wieder zum leben erweckt werden kann

und das unglaublich negative Bild auf uns Jäger.

Mir tat jedenfalls beim Lesen das Herz weh, weil nichts rechtfertigt die erschiessung eines Hundes. Ganz gleich welcher Wilderei etc.
 

tar

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Mir tat jedenfalls beim Lesen das Herz weh, weil nichts rechtfertigt die erschiessung eines Hundes. Ganz gleich welcher Wilderei etc.

Soso, und wenn der Hund deinem Kind das Gesicht zerbeißt bist du immer noch dieser Meinung?
Ich hoffe deine Sentimentalität gilt auch den Familienkatzen und nicht nur für Hunde, weil die gerade zufällig für Jäger nützlich sind.
 
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Soso, und wenn der Hund deinem Kind das Gesicht zerbeißt bist du immer noch dieser Meinung?
Ich hoffe deine Sentimentalität gilt auch den Familienkatzen und nicht nur für Hunde, weil die gerade zufällig für Jäger nützlich sind.


ich sprach von JAGDLICHEN Situationen, bei denen es offiziell in gewissen Situationen erlaubt ist den Hund theoretisch zu schiessen.
Was aber zum Glück selten praktiziert wird (weil es verwerflich ist, m.E.)

Natürlich bin ich der Meinung, dass ein Hund, der Menschen anfällt oder angefallen hat, besser eingeschläfert gehört. (oh ich vergass, ist dir das Wort "einschläfern" wieder zu "sentimental" ? )

Von Katzen war nicht die Rede.
Wenn dich meine Meinung dazu interessieren sollte:
Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine Katze geschossen, und werde das auch nicht tun.
Ich bin absolut kein Katzenfan, wenn ich ehrlich sein soll kann ich Katzen nicht wirklich packen. Aber bei aller Abneigung weiß ihc, dass ein Katzenbesitzer sein Tier genauso liebt wie ich meine zwei Drahthaare, weswegen ich niemals eine Katze schiessen würde.
(das gilt, falls du das antizipierst als nächsten Post, für jede andere Tierart auch, von mir aus auch für Meerschweinchen, Hausratten, Schmetterlinge, Kühe, was auch immer .)
 
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Schreibs hier nochmal :

Wenn der Köter beim Rehejagen unters Auto gekommen wäre, würde die Hundehalterin dann auch einen Platz in der Zeitung bekommen ? Würde man dann dem Autofahrer tränenreich die Schuld zuweisen ?


Wer seinen Hund nicht im Griff hat und ihn frei laufen lässt, spielt eben mit dem Leben seines Hundes. Und mit solchen Hasardeuren habe ich kein Mitleid, gerade weil mir Hunde so am herzen liegen.


PS: Bin mit Katzen groß geworden, finde sie sehr schön und durchaus sympathisch, aber das hält mich nicht davon ab, sehr aktiv Niederwildhege und Artenschutz zu betreiben.
 
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Habe den Artikel jetzt erst gelesen.

Sollte es wirklich so gewesen sein, wie geschildert (es war ja sonst kein Zeuge vor Ort) : ganz ganz furchtbare Geschichte.

Sollte der Artikel nah an der Wahrheit liegen,
finde ich das Verhalten des Jägers unbeschreiblich! :evil:


Wie der alte Jäger einen angeblich schnell laufenden hetzenden Hund getroffen haben soll, finde ich schleierhaft. Soll ja sehr gute Bewegungsschützen geben, aber im Regelfall denke ich nicht dass man so einfach einen schnell hetzenden Hund trifft.

Ganz meine Meinung! :thumbup:

Ein im Revier frei laufender fremder Hund sollte m. E. grundsätzlich aus den bereits genannten Gründen nie bei einer ersten Sichtung von einem Jäger erschossen werden, auch nicht wenn er Wild hetzt! Natürlich sollte in diesen Fällen der Jäger versuchen, den Besitzer des Hundes zu finden, um mit diesem ein erstes Gespräch zu führen, mit dem Ziel, den Hund zukünftig besser unter Kontrolle zu halten!
"Der Hund hat gerade ein Reh gehetzt", wird von Jägern meist als Ausrede verwendet, wenn sie einen frei im Wald laufenden Hund erschossen haben.
Es ist meines Erachtens gut, dass nach dem neuen Baden-Württembergischen Jagdgesetz der Abschuss von Hunden nur in absoluten Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Polizei statthaft ist.

Wenn allerdings ein bestimmter Hund schon mehrfach allein oder zu zweit Wild gerissen hat und von seinem Besitzer trotz Verwarnung nicht am Wildern gehindert wird, dann ist m. E. auch ein Abschuss dieses "notorischen Wilderers" zum Wohle des Wildes statthaft. Auch nach dem neuen Jagdgesetz dürfte in derartigen Fällen eine "Lizenz zum Töten" eingeholt werden können.
 
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>>>>>.........meinen Sohn zu zwingen den Hund im Wald zu begraben , obschon ich ihn anflehte meine Hündin mitnehmen zu dürfen!<<<<

Er verwehrt widerrechtlich mir mein Eigentum!

Er versucht widerrechtlich mich oder meine Angehörigen zu etwas zu zwingen - womöglich unter Androhung von Gewalt oder gar mit Waffe!


Darf ich ihm dann - analog zum Hochsitzfred - in Notwehr den Spaten oder ähnliches zwischen die Augen kloppen?

Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen .
 
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um mit diesem ein erstes Gespräch zu führen, mit dem Ziel, den Hund zukünftig besser unter Kontrolle zu halten!
Du machst das und es funktioniert ?
dann scheinen die Leute hier anders zu sein. Hier zählt nur die Glückseligkeit des Hundes egal ob höflichst darauf hingewiesen wird im Naturschutzgebiet auf den Wegen zu bleiben und den Hund immer anzuleinen (wahlweise außerhalb des Naturschutzgebietes gehen) oder zur Brut und Setzzeit den Hund anzuleinen. Der von mir weiter oben beschriebene Schäferhund lief beim Nachstellen in einen Hohlweg und war nicht mehr zu sehen. Jede andere Person an meiner Stelle wäre mit dem Hund bei einer Geschwindigkeit von 70-100km/h kollidiert. Das Gewicht des Hundes wird bei ca. 35kg + gelegen haben.
Ich habe den Herrn darauf hin auf die Situation angesprochen und gebeten auf Grund der vorliegenden Tatsachen den Hund in Zukunft anzuleinen. Eine halbe Stunde später treffe ich im Revier wieder auf den Herrn. Jetzt darf man raten ob der Hund angeleint war.

Wenn es ein Gesetz gibt sollte man sich an dieses halten oder mit der Konsequenz leben.

Vieleicht liege ich auch daneben und der Staat sollte einen neuen Begriff definieren in Form von "ein bißchen Schuld" :cool:

in diesem Zusammenhang würde mich noch folgendes interessieren.
Kann man als Jagdschutzberechtigter auf die Angabe der Personalien, zwecks Einreichung einer Unterlassungsklage, drängen ?
Oder sollte eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden um an die Personalien zu kommen. Dürfte in so einem Fall das Gesicht der Person als Hilfsmittel abgelichtet werden ? Hätte Jemand dazu eine fundierte Einschätzung ?
 
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>>>>>.........meinen Sohn zu zwingen den Hund im Wald zu begraben , obschon ich ihn anflehte meine Hündin mitnehmen zu dürfen!<<<<

Er verwehrt widerrechtlich mir mein Eigentum!

Er versucht widerrechtlich mich oder meine Angehörigen zu etwas zu zwingen - womöglich unter Androhung von Gewalt oder gar mit Waffe!


Darf ich ihm dann - analog zum Hochsitzfred - in Notwehr den Spaten oder ähnliches zwischen die Augen kloppen?

Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen .
man darf alles, wenn man sich im Rahmen des Rechtes bewegt.
Man sollte auch nichts hinzu dichten.
Da laut dem eingestellten Text (Löwenzüchter) und Auskunft der Halterin, der Jagdschein nicht eingezogen wird, scheind dem Schützen keine widerrechtliche Handlung im Bezug auf das Töten des Hundes nachzuweisen zu sein.
 
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>>>>>.........meinen Sohn zu zwingen den Hund im Wald zu begraben , obschon ich ihn anflehte meine Hündin mitnehmen zu dürfen!<<<<

Er verwehrt widerrechtlich mir mein Eigentum!

Er versucht widerrechtlich mich oder meine Angehörigen zu etwas zu zwingen - womöglich unter Androhung von Gewalt oder gar mit Waffe!


Darf ich ihm dann - analog zum Hochsitzfred - in Notwehr den Spaten oder ähnliches zwischen die Augen kloppen?

Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen .
Falls der Hund rechtmäßig geschossen wurde geht er in das Eigentum des JAB über.

Aus diesem Grund: Nein, keine Notwehr erlaubt.

Der hat ihn allerdings dann korrekt zu entsorgen, und nicht zu verscharren.

Wenn er jemanden dazu zu zwingen will dabei mitzuhelfen (was ich mir persönlich zwar nicht vorstellen kann dass es so passiert ist, aber wer weiss?!?): Ja, hier wäre Notwehr erlaubt - sofern einfaches Davongehen nicht möglich ist (z.B. weil man mit der Waffe bedroht wird).
 
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Nö, mache ich gerne!

Bei uns in OÖ ist das Paragraf 47 Absatz 8 in Kombination mit Abs. 5b des JagdG:
Dem Eigentümer des gem Abs. 5 oder 6 rechtmäßig getöteten Tieres gebührt kein Schadenersatz. Der Kadaver des getöteten Tieres geht in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über.

Ich vermute mal, dass das in D-Land so ähnlich geregelt ist (ohne die deutschen Jagdgesetze zu kennen).


Gruß,

Maresi
 
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@löwenzüchter:
Es ist meines Erachtens gut, dass nach dem neuen Baden-Württembergischen Jagdgesetz der Abschuss von Hunden nur in absoluten Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Polizei statthaft ist.

Und wie läuft (liefe) das in der Praxis ab?

Schäferhunde sehen sich oft recht ähnlich.
Für einen hätte ein Jäger die vorherige "Lizenz", für einen anderen aber nicht.:sad:

Theorie und Praxis klaffen nicht selten (auf der Jagd doch öfter) auseinander.


Liebt dieser Katzenfreund alle seine "Kinder" gleich ?
17794731mw.jpg

17794730wj.jpg

Die Katze wurde NICHT erlegt, denn es war Herbst und sie mauste ganz offensichtlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Nö, mache ich gerne!

Bei uns in OÖ ist das Paragraf 47 Absatz 8 in Kombination mit Abs. 5b des JagdG:
Dem Eigentümer des gem Abs. 5 oder 6 rechtmäßig getöteten Tieres gebührt kein Schadenersatz. Der Kadaver des getöteten Tieres geht in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über.

Ich vermute mal, dass das in D-Land so ähnlich geregelt ist (ohne die deutschen Jagdgesetze zu kennen).

Falsch gedacht. ;-)
Ein Aneignungsrecht hat ein JAB nach § 1 Bundesjagdgesetz. Und erstreckt sich explizit nur auf die im Jagdrecht (§ 2) aufgeführten Tierarten.
 
A

anonym

Guest
Soso, und wenn der Hund deinem Kind das Gesicht zerbeißt bist du immer noch dieser Meinung?
Ich hoffe deine Sentimentalität gilt auch den Familienkatzen und nicht nur für Hunde, weil die gerade zufällig für Jäger nützlich sind.

:thumbup::thumbup::thumbup:
 
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