Liebe sumpfsau,
ich habe keine Probleme, die hier oder anderswo erörtern müsste.
Es stand zum einen meine Frage im Raum, ob ich mit Spaten oder sonstigem mein Notwehrrecht ausüben dürfte wenn mich oder einen meiner Angehörigen ein Jäger (oder ein als solchen ge- oder verkleideter Mensch) im Wald zu etwas zwingen möchte. Z.B. einen toten Hund zu verscharren.
Weiterhin die Frage - wenn es denn mein Hund überhaupt war - mir mein Eigentum vorzuenthalten. Greift da mein Notwehrrecht?
Ein freilaufender Hund - der womöglich abseits des Weges - etwas rumschnüffelt erfüllt den Straftatbesatnd der Jagdwilderei? Wäre mir neu - aber ich lerne gern dazu.
Würde bei mir jemand einen - noch nicht einmal meinen - Hund erschießen, wäre er derjenige der seine Personalien anzugeben hätte. Darf ich da die o.g. Maßnahmen ergreifen?
Als angeblicher JAB muss er sich sowieso erstmal mir gegenüber ausweisen.
Vor 2 Jahren am Ostermontag hat mich ein sogenannter Jäger aus seinem SUV heraus darauf hingewiesen, ich müsse sofort meinen Hund anleinen, sonst gibt's 'ne Anzeige.
Auf meine Frage, was ihn zu dieser Unverfrorenheit bemüßigt hat, antwortete er mir, er sei der Jagdpächter und dürfte - wenn nicht sogar müsste das, wenn nicht noch ganz andere Maßnahmen vornehmen.
Ich fand seine Angaben sehr interessant und wies ihn meinerseits darauf hin, dass es ein Jagdhund sei.
Da unterbrach er mich schon, das sei unerheblich.
Dann erläuterte ich ihm, dass er auf meinem Weg fährt, dass ich nämlich der Grundeigentümer sei und sehr genau wüsste, wer auf meinem Grund und Boden jagt - dass sei ich nämlich selbst.
Er möge in Zukunft über öffentliche Straßen zu seinem Revier fahren - nicht über meine Feldwege - und sich gefälligst sofort mitsamt seinem Auto und seiner Waffe aus meinem Revier scheren.
Seitdem ist Funkstille.
ich habe keine Probleme, die hier oder anderswo erörtern müsste.
Es stand zum einen meine Frage im Raum, ob ich mit Spaten oder sonstigem mein Notwehrrecht ausüben dürfte wenn mich oder einen meiner Angehörigen ein Jäger (oder ein als solchen ge- oder verkleideter Mensch) im Wald zu etwas zwingen möchte. Z.B. einen toten Hund zu verscharren.
Weiterhin die Frage - wenn es denn mein Hund überhaupt war - mir mein Eigentum vorzuenthalten. Greift da mein Notwehrrecht?
Ein freilaufender Hund - der womöglich abseits des Weges - etwas rumschnüffelt erfüllt den Straftatbesatnd der Jagdwilderei? Wäre mir neu - aber ich lerne gern dazu.
Würde bei mir jemand einen - noch nicht einmal meinen - Hund erschießen, wäre er derjenige der seine Personalien anzugeben hätte. Darf ich da die o.g. Maßnahmen ergreifen?
Als angeblicher JAB muss er sich sowieso erstmal mir gegenüber ausweisen.
Vor 2 Jahren am Ostermontag hat mich ein sogenannter Jäger aus seinem SUV heraus darauf hingewiesen, ich müsse sofort meinen Hund anleinen, sonst gibt's 'ne Anzeige.
Auf meine Frage, was ihn zu dieser Unverfrorenheit bemüßigt hat, antwortete er mir, er sei der Jagdpächter und dürfte - wenn nicht sogar müsste das, wenn nicht noch ganz andere Maßnahmen vornehmen.
Ich fand seine Angaben sehr interessant und wies ihn meinerseits darauf hin, dass es ein Jagdhund sei.
Da unterbrach er mich schon, das sei unerheblich.
Dann erläuterte ich ihm, dass er auf meinem Weg fährt, dass ich nämlich der Grundeigentümer sei und sehr genau wüsste, wer auf meinem Grund und Boden jagt - dass sei ich nämlich selbst.
Er möge in Zukunft über öffentliche Straßen zu seinem Revier fahren - nicht über meine Feldwege - und sich gefälligst sofort mitsamt seinem Auto und seiner Waffe aus meinem Revier scheren.
Seitdem ist Funkstille.