Jäger erschießt Schäferhund im Wald

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Liebe sumpfsau,

ich habe keine Probleme, die hier oder anderswo erörtern müsste.

Es stand zum einen meine Frage im Raum, ob ich mit Spaten oder sonstigem mein Notwehrrecht ausüben dürfte wenn mich oder einen meiner Angehörigen ein Jäger (oder ein als solchen ge- oder verkleideter Mensch) im Wald zu etwas zwingen möchte. Z.B. einen toten Hund zu verscharren.

Weiterhin die Frage - wenn es denn mein Hund überhaupt war - mir mein Eigentum vorzuenthalten. Greift da mein Notwehrrecht?

Ein freilaufender Hund - der womöglich abseits des Weges - etwas rumschnüffelt erfüllt den Straftatbesatnd der Jagdwilderei? Wäre mir neu - aber ich lerne gern dazu.

Würde bei mir jemand einen - noch nicht einmal meinen - Hund erschießen, wäre er derjenige der seine Personalien anzugeben hätte. Darf ich da die o.g. Maßnahmen ergreifen?

Als angeblicher JAB muss er sich sowieso erstmal mir gegenüber ausweisen.


Vor 2 Jahren am Ostermontag hat mich ein sogenannter Jäger aus seinem SUV heraus darauf hingewiesen, ich müsse sofort meinen Hund anleinen, sonst gibt's 'ne Anzeige.

Auf meine Frage, was ihn zu dieser Unverfrorenheit bemüßigt hat, antwortete er mir, er sei der Jagdpächter und dürfte - wenn nicht sogar müsste das, wenn nicht noch ganz andere Maßnahmen vornehmen.


Ich fand seine Angaben sehr interessant und wies ihn meinerseits darauf hin, dass es ein Jagdhund sei.
Da unterbrach er mich schon, das sei unerheblich.

Dann erläuterte ich ihm, dass er auf meinem Weg fährt, dass ich nämlich der Grundeigentümer sei und sehr genau wüsste, wer auf meinem Grund und Boden jagt - dass sei ich nämlich selbst.
Er möge in Zukunft über öffentliche Straßen zu seinem Revier fahren - nicht über meine Feldwege - und sich gefälligst sofort mitsamt seinem Auto und seiner Waffe aus meinem Revier scheren.

Seitdem ist Funkstille.
 
A

anonym

Guest
Liebe sumpfsau,

ich habe keine Probleme, die hier oder anderswo erörtern müsste.

Es stand zum einen meine Frage im Raum, ob ich mit Spaten oder sonstigem mein Notwehrrecht ausüben dürfte wenn mich oder einen meiner Angehörigen ein Jäger (oder ein als solchen ge- oder verkleideter Mensch) im Wald zu etwas zwingen möchte. Z.B. einen toten Hund zu verscharren.

Weiterhin die Frage - wenn es denn mein Hund überhaupt war - mir mein Eigentum vorzuenthalten. Greift da mein Notwehrrecht?

Ein freilaufender Hund - der womöglich abseits des Weges - etwas rumschnüffelt erfüllt den Straftatbesatnd der Jagdwilderei? Wäre mir neu - aber ich lerne gern dazu.

Würde bei mir jemand einen - noch nicht einmal meinen - Hund erschießen, wäre er derjenige der seine Personalien anzugeben hätte. Darf ich da die o.g. Maßnahmen ergreifen?

Als angeblicher JAB muss er sich sowieso erstmal mir gegenüber ausweisen.


Vor 2 Jahren am Ostermontag hat mich ein sogenannter Jäger aus seinem SUV heraus darauf hingewiesen, ich müsse sofort meinen Hund anleinen, sonst gibt's 'ne Anzeige.

Auf meine Frage, was ihn zu dieser Unverfrorenheit bemüßigt hat, antwortete er mir, er sei der Jagdpächter und dürfte - wenn nicht sogar müsste das, wenn nicht noch ganz andere Maßnahmen vornehmen.


Ich fand seine Angaben sehr interessant und wies ihn meinerseits darauf hin, dass es ein Jagdhund sei.
Da unterbrach er mich schon, das sei unerheblich.

Dann erläuterte ich ihm, dass er auf meinem Weg fährt, dass ich nämlich der Grundeigentümer sei und sehr genau wüsste, wer auf meinem Grund und Boden jagt - dass sei ich nämlich selbst.
Er möge in Zukunft über öffentliche Straßen zu seinem Revier fahren - nicht über meine Feldwege - und sich gefälligst sofort mitsamt seinem Auto und seiner Waffe aus meinem Revier scheren.

Seitdem ist Funkstille.

...Wers glaubt...
 
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...Wers glaubt...
Jau, "sogenannter Jäger" usw. Sprache ( und Auftreten) sind manchmal verräterisch.
Das "alles" klingt so, als ob da ein Hunde-Tier- und Sonstwiefreund der verhassten Jägergilde einmal ordentlich seine "Wertschätzung" um die Ohren hauen möchte und dabei von einem ziemlich hohen Pferd herunter, sich aufplusternd in's Volk kräht.
 
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Dann folgt das, was ich in einem solchen Fall üblicherweise mache (2-3 mal pro Jahr) und was auch bis heute immer problemlos funktioniert: Foto von Hund, Herrchen und Personalausweis. Dazu gibts einen Faltbatt über richtiges Verhalten als Hundehalter in der Natur...

Falls jemand - wie du das in deinem Beitrag angedeutet hast - selbiges verweigert, gibts halt nur die Alternative Polizei. Haben wir bislang nur einmal gemacht, weil die meisten Hundehalter - ebenso wie die meisten Jäger - vernünftige Menschen sind.

Im Parallel-Fred bezüglich des Hochsitzes wird auf Grundrechte gepocht, Recht muss dem Unrecht nicht weichen und weiteres blabla.

Andersherum soll Gleiches nicht gelten?

Ich - oder sonstjemand - muss meine Personalien nicht irgendwem gegenüber angeben.

Ich - oder sonstjemand - muss meinen PA nicht mitführen.

Ich - oder sonstjemand - muss nicht dulden, das irgendwer mich oder meinen PA (der zu Hause liegt) fotografiert.

Polizei kann er dann gerne anrufen.

Beim letzten Satz stimme ich Dir zu obwohl ich manchmal Zweifel habe.
 
A

anonym

Guest
Er möge in Zukunft über öffentliche Straßen zu seinem Revier fahren - nicht über meine Feldwege - und sich gefälligst sofort mitsamt seinem Auto und seiner Waffe aus meinem Revier scheren.

Haaaaaaaaaaaaahahahahahahahahaha :lol::lol::lol::lol:

Hallo Purche,

ich halte das Urteil - selbst wenn es die Berufung überstehen sollte - nicht für relevant bezüglich des aktuellen Themas.

Und der Amtsrichter gab dem Kläger Recht: Es handele sich um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Die Dokumentation gehe zu weit. Sie geschehe „systematisch und heimlich“ – und das, obwohl es nicht um Straftaten sondern um Ordnungswidrigkeiten gehe.*

Das Foto in diesem Fall wäre weder systematisch noch heimlich aufgenommen, sondern ganz klar ersichtlich und einzelfallbasiert.


Gruß,

Maresi

Der Amtsrichter soll im übrigen mal ins OWiG schauen, da sind Maßnahmen wie in der StPO drin, das geht bis zur Hausdurchsuchung. Eine OWi ist daher keinesfalls nachrangig in Bezug auf Straftaten, die Intention ihrer Ahndung ist nur eine andere. Aber das hat ja hier mit dem Thema nichts oder nur am Rande zu tun.

Wenn Jedermann ein Anzeigerecht bei Straftaten und OWi hat, kann Jedermann die angezeigte Straftat oder OWi und den Täter natürlich auch dokumentieren, mit Fotos, das liegt in der Natur der Sache. Privatpersonen brauchen keine "Rechtsgrundlage", wie sie Behörden brauchen, wenn und weil sie in Grundrechte eingreifen. Hier greift ja niemand in ein Grundrecht ein, hier wird der Täter mittels einer Anzeige den Behörden zur Kenntnis gebracht. Im übrigen liegt mit jeder Straftat gleichzeitig auch ein Angriff auf irgendjemandes Rechtsgut vor, den man im Rahmen der Erforderlichkeit abwehren darf. Bildaufnahmen stehen in Bezug auf diese Nothilfe oder Notwehr, wenn es einen selbst betrifft, aber nicht in einem krassen Mißverhältnis, und daran, am Notwehrrecht, kann man das Ganze festmachen. Ganz generell gilt ohnehin: Besteht kein ausdrückliches Verbot oder ein Erlaubnisvorbehalt, darf man grds. tun und lassen, was man für richtig hält, auch einen Täter fotografieren. Wer vorsätzlich falsch beanzeigt, begeht eine Straftat. Wer richtig beanzeigt, handelt als souveräner Bürger seines Staates, der dem Recht zur Geltung verhilft, und er handelt im Rahmen der Notwehr. Ich will den Amtsrichter sehen, der dann das Verhalten des Beanzeigenden rügt, wenn der ein Beweisfoto gemacht hat. Im übrigen ist von Amtsgerichten zu sagen, dass sie sich oftmals leider nicht ans geltende Recht halten, was oft deshalb geschieht, weil sie es nicht kennen. Aber das führt jetzt hier zu weit.
 
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...Wers glaubt...

Oder nicht ist mir egal ;-)

Aber es gibt sie, biologisch (seit dieser Generation) wirtschaftende Landwirte, die auf eigenem Grund und Boden gern zur Jagd gehen (seit 4 Generationen), sich eher der links-alternativen Szene zugehörig fühlen, trotzdem ihren Kram gesund und in Ordnung haben und zuversichtlich sind, dass es so weiter geht. Die nächste Generation steht in den Startlöchern :-D

Und "sogenannte Jäger" sind für mich u.a. diejenigen, die wie frisch aus dem Fr....ia-Katalog gesprungen sich für per se die besseren Menschen halten.
 
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Dann erläuterte ich ihm, dass er auf meinem Weg fährt, dass ich nämlich der Grundeigentümer sei und sehr genau wüsste, wer auf meinem Grund und Boden jagt - dass sei ich nämlich selbst.
Er möge in Zukunft über öffentliche Straßen zu seinem Revier fahren - nicht über meine Feldwege - und sich gefälligst sofort mitsamt seinem Auto und seiner Waffe aus meinem Revier scheren.

Wenn's kein Aprilscherz ist, ist es richtig gut :lol:.

Petra
 
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Haaaaaaaaaaaaahahahahahahahahaha :lol::lol::lol::lol:

Dein :lol: möchte ich sehen, wenn der Weg über die öffentliche Straße statt über meine Feldwege ausgemessene 1289 m mehr beträgt :twisted:

Aber auch da findest Du bestimmt eine Rechtsgrundlage;-)
 
A

anonym

Guest
Wenn's kein Aprilscherz ist, ist es richtig gut :lol:.

Petra

Da es aber rechtsunkundige Jäger mehr als genug gibt, sieht man ja täglich hier in den Foren, halte ich es sogar für wahr. Wenn beide Parteien nicht ihr Recht und ihre Pflichten kennen, kann der eine völlig ohne jedes Recht ein Unterlassen fordern, was der Andere dann völlig ohne Rechtskenntnisse befolgt. Und die Welt ist schön :)

Ansonsten gilt natürlich, dass Jäger, Forst- und Landwirte etc. Feld- und Waldwege zu Fuß oder mit dem Auto benutzen dürfen, wie sie das für richtig befinden, sofern die Feld- und Waldwege für den Allgemeingebrauch zugelassen sind. Öffentliche Wege sind das immer, die meisten Privatwege auch. Damit Thema durch, hoffe ich vergeblich........
 
A

anonym

Guest
Dein :lol: möchte ich sehen, wenn der Weg über die öffentliche Straße statt über meine Feldwege ausgemessene 1289 m mehr beträgt :twisted:

Aber auch da findest Du bestimmt eine Rechtsgrundlage;-)

Ich muss nicht den kürzesten Weg nehmen, Troll
 
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Spannend finde ich, sobald jemand gegen (meinetwegen auch berechtigte) Hundeabschüsse ist oder aber gegen das Auftreten diverser Möchtegern-Großgrundbesitzer ist, wird ihm unterstellt entweder ein Troll oder ein Jagdgegner zu sein...:-?.

Und das so manches Jägerlein glaubt, er hätte nicht nur das Jagdrecht gepachtet, sondern alles wäre SEIN Garten, ist ja nun unfraglich.

Petra
 
A

anonym

Guest
Neupächter irgendwo aus pjengjäng, die die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen und es auch nicht für nötig halten sie erstmal kennenzulernen, bevor sie den Lauten machen.
.....................

Und "sogenannte Jäger" sind für mich u.a. diejenigen, die wie frisch aus dem Fr....ia-Katalog gesprungen sich für per se die besseren Menschen halten.

Für mich ist nach deinen wenigen Zeilen hier offensichtlich, dass du gewaltige Minderwertigkeitskomplexe oder noch schlimmeres hast. Wenn dann noch Rechtsunkundigkeit zur Wut dazukommt, haben wir vermutlich bald wieder einen Fall, der es in die Zeitungen schafft oder wenigstens die örtlichen Gremien mit den daraus resultierenden Streitigkeiten beschäftigt. Und das nur, weil DU mit DIR und der Welt um dich rum nicht klarkommst.
 
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