Jäger (77) vs.Einbrecher (16) zweite Runde

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Nö. Der hatte nur genügend Zeit gehabt, eine (damals minderjährige) der Tatbeteiligten vorzureiten. 9x19 hat sich dazu schon einmal angemessen geäußert.

Mal abgesehen davon, dass in der Presse zu lesen war, das der Rentner wohl nicht die Tatbeteiligte "geritten" hat, sondern deren Freundin klingt das fast so, als würde klein c hier dem Opfer eigene Schuld vorwerfen. Wirft ein schlechtes Licht auf dein Rechtsverständnis, wenn du das damit sagen wolltest, mein lieber klein c. ( wenn ich dich nach all den Jahren noch so nennen darf :) ) aber du darfst mich gerne darüber aufklären, wie du das gemeint hast. Vielleicht habe ich das ja auch missverstanden :)

Wenngleich ich dein Wortspiel durchaus witzig fand :)
 
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anonym

Guest
klingt das fast so, als würde klein c hier dem Opfer eigene Schuld vorwerfen.

Nö. Der lüsterne Alte, der düpiert, betrogen oder gar beraubt wird, ist ein Standardthema seit der Commedia dell'Arte, und wohl schon in der griechichen und römischen Komödie.

Ändert an seinem späteren etwaigen Notwehrrecht nichts, wenn er es denn ausübte und nicht etwa [verständliche] Rache übte - was nun genau die Frage des Verfahrens ist.
Ändert auch nichts daran, dass es so oder so um den Toten nur wenig schade ist, mein Mitleid mit dem Dahingeschiedenen - der nun einmal Täter und nicht Opfer war - sich daher in äußerst engen Grenzen hält, und dessen Familie sich gefälligst an die eigene Nase fassen sollte, statt die Justiz fürder und fürder zu behelligen.

edit
 
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Der alte Herr hätte sich selbst erschießen sollen,da hätte er sich die Bekanntschaft mit der dt. Justiz erspart oder einer in Erwägung gezogenen Auswandern vorgebeugt .Er hätte sich viel Ärger erspart und der arme Heranwachsende würde noch leben und sich frei weiterentwickeln können.:cool:Seine Witwe kann ja den Erlös aus dem Verkauf des Hauses den Eltern der Jugendlichen zur Sozialisierung spenden.
 
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der "arme Heranwachsende" war ein INTENSIVSTRAFTÄTER. ein Berufsverbrecher den "man" ( die Gesellschaft und ins Besondere die Justiz) schon nach den ersten Verbrechen hätte aus dem Weg ziehen müssen. Aber man verhätschelt die und bedauert die.. armes Bubi.. du hast jetzt die 231ste räuberische Erpressung gemacht, und die 43ste Körperverletzung.. würdest du nochmal bitte bitte 12 Sozialstunden, natürlich nur zu Zeiten in denen es Dir passt, an einer Einrichtung deiner Wahl ableisten.. büüüttööö---


Solches Pack gehört in den KNAST und das schon gaaanz früh..Wenn ein 13 Jähriger solche Straftaten begeht muss er auch weggeschlossen werden, und seine Erziehungsberechtigten ebenso.


Es war Berufsrisiko für den armen kleinen unschuldigen Bubi...
 
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Moin!

und seine Erziehungsberechtigten ebenso.

Kardinalfehler unserer Gesellschaft: jeder vergisst, dass die, die wir ErzeiehungsBERECHTIGTE nennen, im Grunde ErziehungsVERPFLICHTETE sind, denen das wertvollste anvertraut ist, was ein Mensch hat: die Vorbereitung auf die eigene Zukunft zu einer Zeit, zu der man selber das unmöglich überblicken kann.

Viele Grüße

Joe
 
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Jupp...
und weil die Eltern die letzten X Jahre ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind sollte man sie auch wegsperren.


Hätten Sie frühzeitig auf das nun verkommene kriminelle Subjekt eingewirkt hätten sie nicht trauern brauchen.





Das schlimme an der Gesamtsituation ist doch.. So ein Fall wie hier vor Gericht hat keinerlei Auswirkung auf andere Kriminelle. Das Risiko erwischt, oder verletzt zu werden liegt ja bei geschätzten 0,02%
 
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.......und dessen Familie sich gefälligst an die eigene Nase fassen sollte, statt die Justiz fürder und fürder zu behelligen.

Na ja, dürfte einer Mutter !!! schwer zu vermitteln sein, dass ihr Sohn für einen Anteil von rd. 400 € sein Leben verlor. Ihr Schmerz und ihre Reaktion ist für mich nachvollziehbar. Das ist die menschliche Seite!

Aber möglicherweise geht es nicht nur um die strafrechtliche, sondern auch um die zivilrechtliche Seite der Medaille.

Kosten f. Beerdigung, Trauerfeier, Schmerz der Mama und Trauma bei den Geschwistern. Das dürfte zivilrechtlich kaum zu machen sein, wenn das Verhalten des Rentners in strafrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden war.
 
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Jupp...
und weil die Eltern die letzten X Jahre ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind sollte man sie auch wegsperren.

Hätten Sie frühzeitig auf das nun verkommene kriminelle Subjekt eingewirkt hätten sie nicht trauern brauchen.

Wer sagt Dir das denn? Kenne jemanden, der ist mit perfektem Elternhaus auf die Schiefe Bahn gerutscht.

Ich dachte immer, es wäre ein positives Kennzeichen einer zivilisierten Gesellschaft, dass es keine Sippenhaft gibt.
 

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