Jäger (77) vs.Einbrecher (16) zweite Runde

Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.586
Vorsicht...

Wir kennen den Akt nicht und zumindest wird jetzt wenigstens etwas von den 2000 Euro Beute erzählt.

Wenn sich der Schütze der Tatsache der Beute nicht bewußt war, fehlte es ihm in der Tat am Bewußtsein für die Notwehrsituation...

Akte anscheinend gut studiert vom BGH.

Was den Alarm auslösste war der Zugriff auf den Safe; um diesen zu Öffnen.

5 Täter;
die den Rentner; der Körperlich behindert war ( Ging an Krücken nach einer Knie-OP ) bedrängt; geknebelt;gewürgt und bedroht hatten;
und sich dann in andere Räume auf der Suche nach Wertsachen machten; und dabi Alarm auslösten...

Wodraus siehst du das der Gegenwärtige; Rechtswiedrige Angriff Beendet war und somit keine Notwehr mehr gegeben ?

Ich hab da immer noch Zweifel.

Ich bin allerdings aus persöhnlichen Gründen nicht Neutral; sondern eher befangen da mir der Rentner aus meiner Lehrlingszeit ( Lehre im Nachbarort) noch persöhnlich bekannt ist.


TM
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Nov 2012
Beiträge
1.361
@TM
auch ohne persönliche "Befangenheit" wegen persönlichem Kennen halte ich das Urteil für einen Hohn und Schlag ins Gesicht jedes anständigen Bürgers.
Wenn mehrere Straftäter einem (auch noch behinderten) Menschen Gewalt antun und ihn bedrohen und ausrauben, da ist es m.E. völlig schnurz, ob das Einschussloch vorne, hinten, rechts, links, oben oder unten ist. Wer sich - vor allem als Wiederholungstäter - so verhält, der geht das Risiko dass es Konsequenzen hat ein. Und dies auch mit einem entsprechenden Urteil zu unterstreichen wäre dringend erforderlich - zur Warnung und Abschreckung, dass Straftaten Konsequenzen haben.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
8.983
Der Bauch sagt Freispruch, der Kopf sagt milde Verurteilung. Schuss in den Rücken ohne noch vorhandene Notwehrsituation ist schwierig, hier überhaupt keine Schuld zu erkennen. Ein RA hätte - möglicherweise - die besondere Belastungssituation herausarbeiten können.
Eine hanfgrüne Verschwörung in dem Urteil herbeizureden ist Quatsch. Der einzig weisungsgebundene Beamte, der Staatsanwalt, wollte den Freispruch.

Ich hoffe, dass die Einbrecher samt der netten jungen Frau mehrere Jahre im Knast verbacht haben für ihre widerwärtige Tat.
 
Registriert
5 Aug 2002
Beiträge
20.993
Der Rocker, der in RLP den SEK-Beamten durch die Tür erschossen hat, sitzt wieder in U-Haft wegen anderer Delikte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
@TM
auch ohne persönliche "Befangenheit" wegen persönlichem Kennen halte ich das Urteil für einen Hohn und Schlag ins Gesicht jedes anständigen Bürgers.
Wenn mehrere Straftäter einem (auch noch behinderten) Menschen Gewalt antun und ihn bedrohen und ausrauben, da ist es m.E. völlig schnurz, ob das Einschussloch vorne, hinten, rechts, links, oben oder unten ist. Wer sich - vor allem als Wiederholungstäter - so verhält, der geht das Risiko dass es Konsequenzen hat ein. Und dies auch mit einem entsprechenden Urteil zu unterstreichen wäre dringend erforderlich - zur Warnung und Abschreckung, dass Straftaten Konsequenzen haben.

1+ mit ☆ genau so hätte es enden müssen!


Wen der Rocker 10 Jahre Steineklopen bei Wasser und Brot bekommen würde, wäre er danach wahrscheinlich kuriert!
Leider ist das hier ja nicht möglich, mir hat mal jemand gesagt das er den Urlaub im Knast eigentlich ganz entspannend fand:evil:
Bestraft hat er sich jedenfalls nicht gefühlt er würde jederzeit wieder reingehen, es war Warm und er hatte genug zu essen und musste sich über nix Gedanken machen! Da könnte man glatt das kalte Kotz.. kriegen.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
31
Zurzeit aktive Gäste
230
Besucher gesamt
261
Oben