Jäger (77) vs.Einbrecher (16) zweite Runde

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Moin!

Das mit dem Grat ist richtig, aber ich denke, viel hat bei Euch daran gelegen dass niemand mit einer Übung rechnete. Wenn die Leute gewusst hätten dass das eine Übung ist wäre das anders gewesen. Und man kann auch entsprechende Übungen etwas rauher gestalten, ohne den Leuten gleich die totale Panik zu verschaffen. Ich bin mir sicher, wenn man die richtigen Leute da dran setzt entwickeln die ein nahezu wasser- (klagen-)dichtes System. Das gibt es natürlich nicht für 50 ct beim Aldi (bzw. Hofer oder wie der bei Euch heisst).

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Mohawk schrieb:
Moin!

Das mit dem Grat ist richtig, aber ich denke, viel hat bei Euch daran gelegen dass niemand mit einer Übung rechnete.
das kommt doch Deinem Vorschlag recht nahe :biggrin:
Mohawk schrieb:
Moin!...

Ich bin dafür, dass man äquivalente Trainings mit Staatsanwälten und Richtern ebenfalls macht (vom Dienstherrn befohlen und ohne Ankündigung),....

Viele Grüße

Joe

was soll man mit einem Szenario, von dem jeder weiss, dass es "nur" eine Übung ist?

Vielmehr stellt sich doch die Frage: "was soll genau an jenem Ort eine Übung, an dem kein Mensch zur Gefahrenabwehr ausgebildet ist?"

Halte so eine Übung in der Kaserne der COBRA in Wien ab.. dann gibt es auch echte Tote. Aber auch nur unter den angeblichen Straftätern. Darauf wette ich....

http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzkommando_Cobra

Mohawk schrieb:
...Wenn die Leute gewusst hätten dass das eine Übung ist wäre das anders gewesen.
ja sicher... wie so manche Feueralarmübung, wo dann einer in seinem Büro sitzen bleibt, weil es ja "nur eine Übung" ist.

Sollte sich dann, welch ein Zufall, die Übung als tatsächlicher Ernstfall entpuppen, schauts düster aus :?
Mohawk schrieb:
Und man kann auch entsprechende Übungen etwas rauher gestalten, ohne den Leuten gleich die totale Panik zu verschaffen. Ich bin mir sicher, wenn man die richtigen Leute da dran setzt entwickeln die ein nahezu wasser- (klagen-)dichtes System. Das gibt es natürlich nicht für 50 ct beim Aldi (bzw. Hofer oder wie der bei Euch heisst).

Viele Grüße

Joe
keine Ahnung, wie man so etwas "klagedicht" gestalten könnte...

Aber Hausverstand gibts beim BILLA :biggrin:

https://www.google.at/search?q=BILLA+Ha ... 19&bih=632
 
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Moin!

Klar, so wie in Klagenfurt durchgeführt hat man den Leuten natürlich das Opfer-Schicksal sehr deutlich beigebracht. Das schiesst für die meisten wohl übers Ziel hinaus. Wenn ich von anderen Übungen und dem Training abstrahiere, dann kann man entsprechende Erfahrungen auch weniger hart vermitteln (bis auf ein paar Verhaltenskrüppel werden das die meisten auch bei weniger Druck und "action" kapieren (hoffe ich :? )).

Der Hinweis auf die COBRA-Kaserne erinnert mich an eine Posse von vor ein paar Jahren: Ein berliner SEK übt in einem von ihnen häufiger genutzten Areal. Problem: das liegt in Brandenburg und diesmal hat die Orga gepennt und es gab keine Genehmigung. Dafür aber besorgte Bürger, die die brandenburger Polizei riefen ("schwarz vermummte Gestalten mit Maschinengewehren") woraufhin IIRC das brandenburger SEK ausrückte und die Kollegen "festnahm" ... mein Schwager grinst da heute noch drüber. Gab keine Toten, aber wohl einige Fälle von zu beerdigender Karriere. :twisted:

Viele Grüße :cheers:

Joe
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Mohawk schrieb:
Moin!...

... mein Schwager grinst da heute noch drüber. Gab keine Toten, aber wohl einige Fälle von zu beerdigender Karriere. :twisted:

Viele Grüße :cheers:

Joe
Was nicht alles so vorkommt, wa? ;)

Auch eine Art von "vorzeitigem Ableben", beruflicher Art :lol:



Gott sei Dank gabs dabei keinen Schußwaffengebrauch!
 
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Moin!

Die haben wohl recht schnell gemerkt wer da jeweils "am anderen Ende" war und man kennt sich dann doch. Aber soweit ich das erzählt bekommen habe waren da einige Leute weiter oben "not amused" und haben einen ziemlichen Tanz wegen Kompetenzen, Genehmigungen, Führen von Waffen etc. pp. angefangen ... (da gab es wohl auch menschliche Vorgeschichten). Das ging jedenfalls erstmal m.W. nicht mit "Übung versaut, egal, lass' mal Bierchen trinken gehen" zu Ende. :?

So, Feierabend! :cheers:

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß
Mohawk schrieb:
Moin!

Die haben wohl recht schnell gemerkt wer da jeweils "am anderen Ende" war und man kennt sich dann doch.
:thumbup:
Mohawk schrieb:
....

Das ging jedenfalls erstmal m.W. nicht mit "Übung versaut, egal, lass' mal Bierchen trinken gehen" zu Ende. :?
Also echt, dass da Einer immer den Spielverderber machen muss, nur weil der Dienstweg einmal etwas länger ist ;)

So im Nachhinein ists natürlich leicht lachen .... :oops:
 
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Aktell gestern im Fernsehen:

Prozess gegen den Jäger beginnt heute.

Vor Gericht sah man im Fernsehen einen alten, gebrochenen Mann, der sein Gesicht hinter einem Aktenordner verbarg.

Kommentar:

Das Haus wurde zwischenzeitlich verkauft, ob der alte Mann den Prozess durchstehen kann ist fraglich.

Also:
Was ist nun geblieben ????????????? - einfach nur tragisch !!




wmh


Jäger:cool:
 
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Das Problem mit dem Begriff "Verhältnismäßig" ist, dass er (1) im normalen Sprachgebrauch oftmals anders als von Juristen gebraucht wird und (2) auch die Juristen zwei Bedeutungen des Begriffes kennen.

Es gibt die 3-stufige Verhältnismäßigkeit. So zumeist im Verwaltungsrecht gebraucht. Sie setzt voraus:

- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit (Güterabwägung: geschütztes Rechtsgut unter Berücksichtigung der drohenden/aktuellen konkreten Beeinträchtigung desselben muss das andere Rechtsgut unter Berücksichtigung dessen konkreter Beeinträchtigung überwiegen)

Die Verhältnismäßgikeit im engeren Sinne = Angemessenheit/Güterabwägung.

Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit/Güterabwägung) ist keine limitierende Voraussetzung der Notwehr nach dem Gesetzestext, da sich der Gesetzgeber damals dachte, dass Recht brauche dem Unrecht nicht zu weichen (sog. schneidiges Notwehrrecht). Dies hat man dann später aufgeweicht und aufgehängt am Wörtchen "geboten" im Gesetzestext" bei krassen/unerträglichen Missverhältnissen wiederum eine Einschränkung gemacht. Ob ein krasses/unerträgliches Missverhältnis vorliegt, wird selbstverständlich auch durch eine abwägende Betrachtung, also durch ein ins Verhältnis setzen, überprüft. Jedoch muss das geschützte Rechtsgut nicht überwiegen. Dass ein juristischer Lai ein solches als Verhältnismäßigkeit bezeichnet, ist verständlich.
 
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Das Haus wurde zwischenzeitlich verkauft, ob der alte Mann den Prozess durchstehen kann ist fraglich.
... und das, weil er sich auf SEIN Notwehrrecht verlassen hat.

Wozu taugt denn ein Notwehrrecht, wenn eine Verteidigung, die erforderlich wäre, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum abzuwehren erst dann erfolgen darf, wenn der Angegriffene selbst bereits tot ist oder scheinbar alternativ, einen Migrationshintergrund hat?

Dieser Mensch und Bürger hat sich auf das Gesetz dieses Staates verlassen und ist auf dem besten Wege, in seiner schwersten, existenziellen Lebenssituation von diesem Staat (aus welchen Gründen auch immer) verlassen zu werden! Ein ganz, ganz trauriges Kapitel gegenwärtiger Rechtssicherheit.

Und morgen kann jeder von uns in einer ähnlichen Situation sein ... :no:
 
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Moin!

Dieser Mensch und Bürger hat sich auf das Gesetz dieses Staates verlassen und ist auf dem besten Wege, in seiner schwersten, existenziellen Lebenssituation von diesem Staat (aus welchen Gründen auch immer) verlassen zu werden! Ein ganz, ganz trauriges Kapitel gegenwärtiger Rechtssicherheit.

Hier geht es jetzt weniger um das Recht des Schützen als um das Recht des Erschossenen bzw. seiner Hinterbliebenen. Da ist m. E nur zu wünschen, dass der Richter das ganze Verfahren schnellstmöglich mit einer schallenden Klatsche an die StA abschliesst, nicht gegen die Angehörigen. Die sind schliesslich zu einem gewissen Teil ebenso Opfer wie der Schütze.

Viele Grüße

Joe
 
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... als um das Recht des Erschossenen bzw. seiner Hinterbliebenen.
Gerade die hatten vorher genügend Zeit, sich auf die erzieherischen Konsequenzen vorzubereiten - der gehbehinderte, alte Mann nicht. Der hatte nur unter extremem Druck die Möglichkeit Waffengewalt anzuwenden - man vergesse nicht: weit über 70, körperlich und zahlenmäßig unterlegen, gehbehindert und mit Krücken!

Wer sich mit krimineller Energie in eine solche Gefahr begibt, muß damit rechnen, darin umzukommen. Für mich sind die Zeichen eindeutig, die da gesetzt werden.
 
A

anonym

Guest
Gerade die hatten vorher genügend Zeit, sich auf die erzieherischen Konsequenzen vorzubereiten - der gehbehinderte, alte Mann nicht.

Nö. Der hatte nur genügend Zeit gehabt, eine (damals minderjährige) der Tatbeteiligten vorzureiten. 9x19 hat sich dazu schon einmal angemessen geäußert.
 
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Nö. Der hatte nur genügend Zeit gehabt, eine (damals minderjährige) der Tatbeteiligten vorzureiten.
Ohne Präjudiz (und Sachkenntnis): ist sie denn tot? War dieser Zustand gegenwärtig?

Genausogut könnte doch irgendein "smarter" Jurisconsultus auf den Trichter kommen, Uli Honeß hätte jetzt seit seiner Verurteilung sein Notwehrrecht verwirkt ... also gewissermassen Freiwild. :cool:
 
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Nö. Der hatte nur genügend Zeit gehabt, eine (damals minderjährige) der Tatbeteiligten vorzureiten. 9x19 hat sich dazu schon einmal angemessen geäußert.

Unter den Talaren, der Mief von tausend Jahren.
Ich frag mich schon, ist das jetzt Moralapostelei oder der Versuch auch unter bewusster Hinnahme von vorgeblich tugendhaften Kollateralschäden Recht behalten zu wollen?


Einstein
 

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