Heckler & Koch MR 308

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Du vergisst die annehmenden Rehkitze, da kann´s mit der 308 schon mal eng werden ;-)
 
3

338lm

Guest
JungerJungjägerXX schrieb:
Hey Jungs, keinen Streit bitte. :oops:
Und wie ist die Trefferlage, wenn man ein 30Schußmagazin in einem Mal durchschießt?????
Gruß Ray

die bleibt gleich
aber in d ist das auch kein können weil das ding ja auf 2 schuss blockiert ist

aber ich kann dir versichern das nen oa10 zb auch nach 30 schuss noch gleich bleibt
 
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Die MR308 ist nicht auf 2-Schuss blockiert. Sondern nur das entnehmbare Magazin.

Ich bin als Jäger insoweit auf die 2 Schuss Regelung reglementiert, dass ich nur auf Wild mit einem HA mit 2-Schuss Kapazität schiessen darf.

Ich kann auch ein 20 Schuss Magazin bei der Jagd führen. Wie gesagt nur damit nicht auf Wild schiessen.

Ausgenommen wildernde Katzen und Hunde. Sie zählen nicht als Wild, aber das ist ein anderes Thema.

Die Treffpunktlage verändert sich nicht gravierend. Auch nach 50 nacheinanderfolgenden Schüssen nicht.
 
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kilo schrieb:
JungerJungjägerXX schrieb:
...
Und wie ist die Trefferlage, wenn man ein 30Schußmagazin in einem Mal durchschießt????? ...

Sagmal, hast du eigentlich schon nen Schein?!
Wenn nicht, komm bitte zu mir in die Prüfung .... bitte bitte bitte bitte bitte :lol: :lol: :lol:

Schiesskino? Wo Problem?

Ich "arbeite" da mit 5er Wechselmagazinen, da hat es die 30 Schuss auch recht zügig.

MFG
Evolution
 
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Evolution schrieb:
kilo schrieb:
JungerJungjägerXX schrieb:
...
Und wie ist die Trefferlage, wenn man ein 30Schußmagazin in einem Mal durchschießt????? ...

Sagmal, hast du eigentlich schon nen Schein?!
Wenn nicht, komm bitte zu mir in die Prüfung .... bitte bitte bitte bitte bitte :lol: :lol: :lol:

Schiesskino? Wo Problem?

Ich "arbeite" da mit 5er Wechselmagazinen, da hat es die 30 Schuss auch recht zügig.

MFG
Evolution

das neuste Waffengesetz sagt:
"...Selbstlader mit höherer Magazinkapazität dürfen Jägern nur unmittelbar auf dem Schießstand übergeben werden, jedoch nicht dauerhaft ausgeliehen oder überlassen werden..."

Das höher bezieht sich hier auf 2. Bei Sportschützen ist die magische Zahl 10 so weit ich weiß.... und "mit einem Mal durchschießen" beinhaltet meiner Auffassung nach keinen Magazinwechsel :wink:
 
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kilo schrieb:
das neuste Waffengesetz sagt:
"...Selbstlader mit höherer Magazinkapazität dürfen Jägern nur unmittelbar auf dem Schießstand übergeben werden, jedoch nicht dauerhaft ausgeliehen oder überlassen werden..."

Das höher bezieht sich hier auf 2. Bei Sportschützen ist die magische Zahl 10 so weit ich weiß.... und "mit einem Mal durchschießen" beinhaltet meiner Auffassung nach keinen Magazinwechsel :wink:
tja... das stimmt zwar schon irgendwie, aber halt nicht für die MR308 und fast alle anderen SLBs die es gibt...

was du nicht mitbekommen hast, weil es halt nicht offensichtlich drin steht, ist, dass das Waffen mit festeingebauten unveränderbaren Magazinen meint...
jedoch nicht jene Waffen, welche ein waffenrechtlich nichtmal erfasstes Wechselmagazin haben oder dessen internes Magazin sich wahlweise blockieren lässt oder nicht...

die waffenrechtliche Logik ist hier ganz einfach... hat die Waffe ein unveränderbares, fest eingebautes Magazin, dann muss dieses ab 2 Schuss von vorne herein gesperrt sein, da die Waffe sonst nicht vollwertig als Jagdwaffe verwendet werden kann... obwohl auch das eine höchst zweifelhafte Idee ist, da "Jagdwaffe" weder im WaffG noch im JagdG definiert ist und es noch anderen jagdlichen Nutzen für eine Jagdwaffe gibt ausser damit auf Wild zu schiessen...

solche Waffen bekommen dann übrigens den Eintrag in die WBK über die 'Begrenzheit' des Magazines...
alle anderen Waffen nicht... denn alle anderen Waffen haben garkein Magazin verbaut (MR308) oder lassen das verbaute Magazin nachträglich leicht begrenzen (SLF mit Röhrenmagazin)...

und wer lesen kann wird feststellen, dass nicht die Waffe mit großen Magazin auf der Jagd verboten ist... sondern nur der Schuss auf Wild unmittelbar verboten ist...
nicht der Gegensatnd ist verboten, sondern die Tat...

das von dir zitierte Buch ist dahingehend fehlerhaft... liegt vielleicht daran, dass es ein Leidfaden für Sportschützen und nicht für Jäger ist...
 
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Anders wäre es auch nicht praktikabel, weil man einfach keine Kontrollmöglichkeit hätte, da entsrpechende Magazine frei verkäuflich sind und man dann auch 100 Schussmagazine haben kann, ohne, dass das irgendwo registriert wird.
 
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und vergessen wir auch nicht, dass eine Gurtzuführung kein Magazin ist und somit laut JagdG mit Gurt auf Wild geschossen werden darf... :shock:

tja... immer diese Gesetzes gemacht von Leuten die keine Ahnung haben worum es geht und was man damit bezwecken wollte/will... Politiker und Jagdverbandsobere... :roll:
 
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SheepShooter schrieb:
und vergessen wir auch nicht, dass eine Gurtzuführung kein Magazin ist und somit laut JagdG mit Gurt auf Wild geschossen werden darf... :shock:
..Daher wurden bei uns letztens etwa zwei Drittel der Drückjagdböcke mit Lafette ausgestattet.
 
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SheepShooter schrieb:
das von dir zitierte Buch ist dahingehend fehlerhaft... liegt vielleicht daran, dass es ein Leidfaden für Sportschützen und nicht für Jäger ist...

Ich gehe mal davon aus, dass du weißt warum der Teufel seine Großmutter erschlagen hat. :wink:

Der Oberstaatsanwalt hat auch ein Buch für Jäger geschrieben :wink: und letztendlich kannst du Ihm deine Sichtweise der Gesetze erklären ... ich bin mir da aber nicht wirklich sicher wer im Endeffekt den kürzeren zieht.

Fakt ist: Wenn jemand meint mit nem 30er Magazin rumballern zu müssen, so ist das gesetzlich grenzwertig. :wink:
 
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Lauflänge: MR308 gibt es mit 42cm und auch mit 51cm Lauf.

Zur Begrenzung auf 2-Schuß-Mag. :
Ob festes Magazin oder Einsteckmagazin; beim Erwerb auf Jagdschein muß das Magazin, welches mit der Waffe ausgegeben wird, auf 2 Schuß begrenzt sein.

Das Argument ein Slb.mit 2+x Schuß Magzin zwecks Jagdschutz (Hund / Katze) im Revier zu führen, geht lt. Info meiner zuständigen Behörde nicht. Wegen Waffenrecht, weil für den Jäger Slbs nur mit max. 2-Schuß-Mag. erlaubt sind. Sonst nicht erlaubter Besitz. Und selbst bei vorhandener Ewb. würde dies nicht gehen. Hat jemand offizielll von seiner Behörde eine andere Aussage vorliegen?

Gruß
Jagdpassion
 
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Hamburger_Jung schrieb:
Warum nur zwei Drittel?

das andere Drittel ist mit der 3-78er Handhaubitze für Sprengsplitterladung ausgerüstet, da reicht die Tragkraft der Holzkonstruktion nicht für beides. :roll: 8) :roll:
 

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