Jagdpassion schrieb:Ich kenn jemanden der hatte mächtig Ärger wegen einer "offenen" Slf. auf der Treibjagd.
Ja natürlich. Ist aber ein anderes paar Schuhe.
Jagdpassion schrieb:Ich kenn jemanden der hatte mächtig Ärger wegen einer "offenen" Slf. auf der Treibjagd.
november schrieb:Jagdpassion schrieb:Kein BüMa wird einen Jäger eine Slb. mit mehr als 2-Schuß-Magazin verkaufen und auch die Behörden werden dem Jäger aufgrund des JS nur Selbstlader mit max. 2-Schuß Magazin eintragen.
Ein später Umbau auf mehr als 2-Schuß-Magazin verstzt die Waffe dann in einen verbotenen Gegenstand. Und mit der Begründung Jagdschutz wird man hier den Kopf nicht aus der Schlinge bekomme.
Du schreibst Unsinn
Jagdpassion schrieb:november schrieb:Jagdpassion schrieb:Kein BüMa wird einen Jäger eine Slb. mit mehr als 2-Schuß-Magazin verkaufen und auch die Behörden werden dem Jäger aufgrund des JS nur Selbstlader mit max. 2-Schuß Magazin eintragen.
Ein später Umbau auf mehr als 2-Schuß-Magazin verstzt die Waffe dann in einen verbotenen Gegenstand. Und mit der Begründung Jagdschutz wird man hier den Kopf nicht aus der Schlinge bekomme.
Du schreibst Unsinn
Hallo November,
das Thema hatten wir beide schon bzgl. der Mercury Slf.
1)Nur im Gegensatz zu meiner Aussage, fehlt zu deiner Behauptung noch die Fakten. Meine Einschätzung zu diesen Thema deckte sich schon damals mit der Aussage meiner Behörde.
2)Lass dir doch mal deine Variante (Mag. mit mehr als 2 Schuß wegen Jagdschutz) von der Behörde bestätigen.
Wärst mich für mich der Held des Tages, wenn dass klappen würde.
3) Bekommst dann von mir auch nen kapitalen Feldhasenrammler frei
Deal?
Gruß
Jagdpassion
:lol:
kilo schrieb:Das Ganze ist also so ähnlich wie mit dem Feuerwahlhebel für die Glock :wink:, besitzen darf ich ihn ... einbauen nicht. Und ich sage euch die haben da echt gute Techniker zu sitzen, die einem nachweisen, dass das Dingens schonmal in deiner Waffe drin war :wink:
leider von mir nur hitzige Telefongespräche... die ich natürlich schon aus rechtlichen Gründen nicht mitgeschnitten habe, selbt wenn ich damals dran gedacht hätte...Jagdpassion schrieb:besten Dank für die ausführliche Info. Wie gesagt, meine Behörde hat mir das so nicht mitgeteilt.
Könntest du mir Kopien von deinen Antwortschreiben von BKA, LKA und BMI per PM zukommen lassen, um dies mit meiner Behörde klären zu können?
Wäre echt super.
SheepShooter schrieb:als schriftlichen Beweis kann man aber dem november seine WBK sehen... sogar mit Dienstsiegel... :wink:
Jagdpassion schrieb:Hallo Solmsprüfung,
und mit welchem Magain wurde dir die Waffe verkauft?
Sicherlich mit dem 2-Schuß-Magazin. Das 5-schüßige ging dann als Ewb-freies Zubhör über den Ladentisch.
Ich kenn jemanden der hatte mächtig Ärger wegen einer "offenen" Slf. auf der Treibjagd. Aber ich kenn niemanden der mit deiner Argumentation einen Selbstlader mit Magzin mit mehr als 2 Schuß rechtfertigen konnte.
Dann mach doch bitte mal den Anfang und lass dir von deiner Behörde das bestätigen, was du hier erzählst.
Solltest du dies nicht durch Fakten untermauern können, stellen deinen Empfehlung eine gewisse Gefahr für jeden dar, der dies so glaubt und umsetzt.
Gruß
Jagdpassion
Jagdpassion schrieb:besten Dank für die ausführliche Info. Wie gesagt, meine Behörde hat mir das so nicht mitgeteilt.
gamsranger schrieb:Nur so aus Neugier: Was hast Du für ein Glas auf der MR ?
Vielleicht ein Bild !