Heckler & Koch MR 308

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november schrieb:
Jagdpassion schrieb:
Kein BüMa wird einen Jäger eine Slb. mit mehr als 2-Schuß-Magazin verkaufen und auch die Behörden werden dem Jäger aufgrund des JS nur Selbstlader mit max. 2-Schuß Magazin eintragen.

Ein später Umbau auf mehr als 2-Schuß-Magazin verstzt die Waffe dann in einen verbotenen Gegenstand. Und mit der Begründung Jagdschutz wird man hier den Kopf nicht aus der Schlinge bekomme.

Du schreibst Unsinn

Hallo November,

das Thema hatten wir beide schon bzgl. der Mercury Slf.
Nur im Gegensatz zu meiner Aussage, fehlt zu deiner Behauptung noch die Fakten. Meine Einschätzung zu diesen Thema deckte sich schon damals mit der Aussage meiner Behörde.

Lass dir doch mal deine Variante (Mag. mit mehr als 2 Schuß wegen Jagdschutz) von der Behörde bestätigen.

Wärst mich für mich der Held des Tages, wenn dass klappen würde.
Bekommst dann von mir auch nen kapitalen Feldhasenrammler frei

Deal?

Gruß
Jagdpassion

:lol:
 
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@ Jagdpassion: ich habe schon eine SLB mit 17 Schussröhrenmag. auf Jagdschein gekauft und eingetragen bekommen. :wink: Macht wirklich Spaß auf dem Stand, zur Jagd wurde das natürlich auf 2 Schuss begrenzt, allein SLB hat für mich jagdl. keine Vorteile ergeben.

Auch habe ich noch keinen Händler gefunden der mir keine SLB auf Jagdschein verkaufen würde, egal wie groß das Mag. ist, die meisten werden mir aber ein 2 Schussmag. zu der Waffe mitliefern oder anbieten, genauso wie sämtliche anderen lieferbaren Mag.größen, gebräuchliche 5er und 10er wie auch 20,30,50 und 100 Schuss je nach Modell und ganz legal und mein SB klimpert mit der Schreibmaschine, stempelt und kassiert. :wink:
 
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Jagdpassion schrieb:
november schrieb:
Jagdpassion schrieb:
Kein BüMa wird einen Jäger eine Slb. mit mehr als 2-Schuß-Magazin verkaufen und auch die Behörden werden dem Jäger aufgrund des JS nur Selbstlader mit max. 2-Schuß Magazin eintragen.

Ein später Umbau auf mehr als 2-Schuß-Magazin verstzt die Waffe dann in einen verbotenen Gegenstand. Und mit der Begründung Jagdschutz wird man hier den Kopf nicht aus der Schlinge bekomme.

Du schreibst Unsinn

Hallo November,

das Thema hatten wir beide schon bzgl. der Mercury Slf.
1)Nur im Gegensatz zu meiner Aussage, fehlt zu deiner Behauptung noch die Fakten. Meine Einschätzung zu diesen Thema deckte sich schon damals mit der Aussage meiner Behörde.

2)Lass dir doch mal deine Variante (Mag. mit mehr als 2 Schuß wegen Jagdschutz) von der Behörde bestätigen.


Wärst mich für mich der Held des Tages, wenn dass klappen würde.
3) Bekommst dann von mir auch nen kapitalen Feldhasenrammler frei

Deal?

Gruß
Jagdpassion

:lol:

ad1) Du konntest auch als es um die Mercury Flinte ging nicht belegen, wieso deine verquere Interpretation des Gesetzes richtig sein soll. "Fakten" hast du bisher auch nicht gebracht, ich hatte dich dort schon gebeten ob du das ganze mit etwas mehr untermauern könntest als postuliertem Bauchgefühl und "weiß ich nicht sicher", Gesetzestexten z.B.?

ad2) Aussage meiner Behörde:
5583610.jpg



ad3) Nein, danke.
 
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@Kilo und Jagdpassion...
es ist leider so das ihr zwei und eure Behörden und Anwälte leider völlig falsch liegt...

beide Gesetze (WaffG und JagdG) sind da eindeutig... Jäger dürfen auf Jagdschein SL-Waffen mit jedem Magazin kaufen was sie wollen, genauso wie sie jede SL-Waffe auf Jagdschein auch ohne Magazin kaufen dürfen...
denn dass WaffG kennt keine Magazine und das JagdG schränkt nur die Verwendung von großen Magazinen in SL-Waffen ein, verbietet sie aber nirgends... genauso wie das JagdG keine vollautomatischen Waffen auf der Jagd verbietet, für die die Bregrenzung auf Wild eigentlich da drin steht......

und Jagdpassion... leider hat November schon nein zur Jagdeinladung gesagt...
denn du müsstest ihn nun einladen...
ich kann dir nämlich bestätigen, dass seine Behörde die Eintragung nicht ablehnen konnte...
denn ich habe mich mit seiner Behörde deswegen schon angelegt und recht behalten...

und für Kilo... befragt wurden dazu von mir positiv
- meine Behörde
- das LKA
- das BKA
- die Landespolizeifachhochschule Niedersachen
- das BMI

und nach Gespräch auf den Deckel bekommen haben...
- seine Behörde
- das Ministerium des Inneren Niedersachsen
- das Landwirtschaftministerium Niedersachsen
 
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Hallo Sheepshooter,

besten Dank für die ausführliche Info. Wie gesagt, meine Behörde hat mir das so nicht mitgeteilt.

Könntest du mir Kopien von deinen Antwortschreiben von BKA, LKA und BMI per PM zukommen lassen, um dies mit meiner Behörde klären zu können?

Wäre echt super.

Gruß
Jagdpassion
 
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kilo schrieb:
Das Ganze ist also so ähnlich wie mit dem Feuerwahlhebel für die Glock :wink:, besitzen darf ich ihn ... einbauen nicht. Und ich sage euch die haben da echt gute Techniker zu sitzen, die einem nachweisen, dass das Dingens schonmal in deiner Waffe drin war :wink:

Das Beispiel ist echt gut, das musste ich mir einige male durch den Kopf gehen lassen... Folgendes kam raus: Hier würde ich den unterschied darin sehen, dass durch den Feuerwahlhebel aus der Glock eine gemäss KWKG verbotene Waffe wird. D.h. hier gibt es wirklich schon ein Verbot, die Waffe zu besitzen, nicht nur für einen bestimmten Verwendungszweck.

Was die Argumentation über das Bedürfnis betrifft: Ein Bedürfnis hat man für eine bestimmte Waffe, nicht für das damit verwendete Zubehör.

Was mir als Gegenbeispiel einfiele: Ich habe eine stinknormalen Repetierer, einen IR Strahler, und ein Nachtsichtgerät. Den IR-Strahler montiere ich hinter dem ZF, und schaue durch das NSG.

Und jetzt wirds spannend: Dass man so nicht auf der Jagd angetroffen werden sollte, ist allen klar. Was, wenn ich das aus welchen Gründen auch immer, auf dem Schiesstand mache? Nur mit dem IR-Strahler drauf wird mein ZF nicht zum Nachtzielgerät, also kein verbotener Gegenstand. Das NSG selber ist auch nicht verboten, und die Zielscheibe zu beleuchten ist auch erlaubt.

MFG
Evolution

P.S. Wie üblich, alles Meinung, keine verbindliche Aussage.
 
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Jagdpassion schrieb:
besten Dank für die ausführliche Info. Wie gesagt, meine Behörde hat mir das so nicht mitgeteilt.
Könntest du mir Kopien von deinen Antwortschreiben von BKA, LKA und BMI per PM zukommen lassen, um dies mit meiner Behörde klären zu können?
Wäre echt super.
leider von mir nur hitzige Telefongespräche... die ich natürlich schon aus rechtlichen Gründen nicht mitgeschnitten habe, selbt wenn ich damals dran gedacht hätte...
ob meine Behörde dazu noch Schriftverkehr hat weiß ich nicht... die andere Behörde hat meine Behörde ja ab einem gewissen Punkt aufgefordert mir die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Handelserlaubnis) zu entziehen... Antwort von meiner... : 'nö'...

als schriftlichen Beweis kann man aber dem november seine WBK sehen... sogar mit Dienstsiegel... :wink:
 
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SheepShooter schrieb:
als schriftlichen Beweis kann man aber dem november seine WBK sehen... sogar mit Dienstsiegel... :wink:

Ich hab's mir übrigens gerade anders überlegt, den kapitalen Feldhasenrammler möchte ich bei "Jagdpassion" doch gerne erlegen. Ich bitte um nähere Infos per PM.
 
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Jagdpassion schrieb:
Hallo Solmsprüfung,

und mit welchem Magain wurde dir die Waffe verkauft?
Sicherlich mit dem 2-Schuß-Magazin. Das 5-schüßige ging dann als Ewb-freies Zubhör über den Ladentisch.

Ich kenn jemanden der hatte mächtig Ärger wegen einer "offenen" Slf. auf der Treibjagd. Aber ich kenn niemanden der mit deiner Argumentation einen Selbstlader mit Magzin mit mehr als 2 Schuß rechtfertigen konnte.

Dann mach doch bitte mal den Anfang und lass dir von deiner Behörde das bestätigen, was du hier erzählst.
Solltest du dies nicht durch Fakten untermauern können, stellen deinen Empfehlung eine gewisse Gefahr für jeden dar, der dies so glaubt und umsetzt.

Gruß
Jagdpassion

Ich brauche mir nix bestätigen zu lassen. Mein Selbstlader steht als solcher in der WBK - ohne zusätzlichen Dummschnack. Alles weitere liegt in meiner Verantwortung. Ich gehe mit den beiden 2er Magazinen auf die DJ und den Bello trainiere ich mit dem 5er im Gewehr.
So what?

Wenn jemand mit einem "offenen" HA auf Wild schießt, übertritt er das Gesetz. Da braucht es keinerlei Diskussion, dass er dann auch evtl. Ärger kriegt.
 
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Jagdpassion schrieb:
besten Dank für die ausführliche Info. Wie gesagt, meine Behörde hat mir das so nicht mitgeteilt.

Viele Waffensachbearbeiter haben eine ganz eigene Meinung zum Thema Waffenbesitz in Deutschland. Man muss seine tatsächlichen Rechte schon kennen - am besten ist ein eigenes WaffG im Haus, das man zu jedem Behördenbesuch mitnimmt. Mir wurde auch schon erzählt, dass 2 großkalibrige Kurzwaffen nicht im Gesetz vorgesehen sind und andere Späße. Am Ende musste der Herr Sachbearbeiter nach Blick ins WaffG mürrisch nach .40S&W noch .44Magnum eintragen 8)

Und ich glaube, innerhalb meiner ersten 5 JS-Jahre darf er auf die 2. oder 3. WBK dann auch "MR308" tippen - ob es ihm passt oder nicht :lol:
 
A

anonym

Guest
Dass diese Magazingroessenlegenden IMMER WIEDER kommen muessen?!?
 
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Moin Moin,

hier mal meine einfache Lösung damit ich meine MR308 auch legal einsetzen kann. Der Holzklotz hat oben noch ein kleines Loch für den Plastikdorn des Magazinzubringers, dient zum fixieren des Magazinbegrenzerklotzes:

p1010002gr.jpg



WMH ChrisDDG
 
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gamsranger schrieb:
Nur so aus Neugier: Was hast Du für ein Glas auf der MR ?

Vielleicht ein Bild !

Moin,

EoTech mit 3x Vorsatz (nehme ich allerdings ab wenn mit dem NSG rechts oben im Bild), dazu noch leihweise ein Premier Recticles 3-15x50. Mit dem Eotech auch ohne 3x Vorsatz 3cm Streukreise auf 100m. Leider bin ich noch nicht dazu gekommen das PR mit auf den Stand zu nehmen um die Präzision auszureizen aber wenn die stimmt kommt so eins oder eine Nummer grösser. ;)
Fehlen tut mir noch das Dreibein und ein Handgriff (beides im Zulauf) und dann sollte sie komplett sein.

WMH Chris


p1010010.jpg
 

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