Duncan schrieb:[das andere Drittel ist mit der 3-78er Handhaubitze für Sprengsplitterladung ausgerüstet, da reicht die Tragkraft der Holzkonstruktion nicht für beides. :roll: 8) :roll:
http://www.youtube.com/watch?v=7sdFMjZb62w
Duncan schrieb:[das andere Drittel ist mit der 3-78er Handhaubitze für Sprengsplitterladung ausgerüstet, da reicht die Tragkraft der Holzkonstruktion nicht für beides. :roll: 8) :roll:
kilo schrieb:Evolution schrieb:[das neuste Waffengesetz sagt:
"...Selbstlader mit höherer Magazinkapazität dürfen Jägern nur unmittelbar auf dem Schießstand übergeben werden, jedoch nicht dauerhaft ausgeliehen oder überlassen werden..."
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Jagdpassion schrieb:Das Argument ein Slb.mit 2+x Schuß Magzin zwecks Jagdschutz (Hund / Katze) im Revier zu führen, geht lt. Info meiner zuständigen Behörde nicht.
solmspruefung schrieb:Könntest du mal bitte den Paragraphen benennen?
Jagdpassion schrieb:Kein BüMa wird einen Jäger eine Slb. mit mehr als 2-Schuß-Magazin verkaufen und auch die Behörden werden dem Jäger aufgrund des JS nur Selbstlader mit max. 2-Schuß Magazin eintragen.
Ein später Umbau auf mehr als 2-Schuß-Magazin verstzt die Waffe dann in einen verbotenen Gegenstand.
Jagdpassion schrieb:Lasse mich aber gerne aufgrund handfester Beweise (z. B. vorliegendes Gerichtsurteil) vom Gegenteil überzeugen.
Jagdpassion schrieb:Ein später Umbau auf mehr als 2-Schuß-Magazin verstzt die Waffe dann in einen verbotenen Gegenstand.
Jagdpassion schrieb:Kein BüMa wird einen Jäger eine Slb. mit mehr als 2-Schuß-Magazin verkaufen und auch die Behörden werden dem Jäger aufgrund des JS nur Selbstlader mit max. 2-Schuß Magazin eintragen.
Ein später Umbau auf mehr als 2-Schuß-Magazin verstzt die Waffe dann in einen verbotenen Gegenstand. Und mit der Begründung Jagdschutz wird man hier den Kopf nicht aus der Schlinge bekomme.