Fuchs bei Drückjagd schiessen?

A

anonym

Guest
1. Deshalb bestimmt der Grundeigentümer,


2. Ein Pächter des Jagdrechtes kann im Rahmen der Gesetze natürlich seine eigenen Schwerpunkte setzen. Für ihn ist Jagd ja auch kein Einkommen, kein Vermögensaspekt, sondern Freizeitgestaltung.

1. Wieso nur der Eigent. eines EJB? Selbstverständlich bestimmen auch die Eigent. eines GJB, das nennt sich dann Demokratie. Dazu sollten sie in der Lage sein, andernfalls sollten sie wenigstens nicht jammern.

2. Nein, ist es nicht, weil es nicht verboten ist, über Pacht Geld zu verdienen. Es ist üblicherweise sogar die Regel, wenn man mal über den jagdlichen Tellerrand blickt. Und wenn das mal eine Zeit lang nicht überall so war, heißt das nicht, dass das dort nicht wieder passieren kann oder wird. Dann bricht wohl bei ein paar Leuten ein Weltbild zusammen.........Und wenn sich jemand verpflichtet, für die Eigentümer zu jagen, dann übernimmt er auch deren Pflichten, die weit über die Interessen allgemeiner Freizeitgestaltung hinausgehen und nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse liegen, man braucht nur mal ins BJG und die LJG zu schauen. So steht letztlich der Pächter einem EJB-Inhaber gleich, für beide wird Jagd zur Pflicht. Für den einen ex lege, für den anderen per Vertrag. Letztlich tun beide das gleiche, der eine für sich und für die Allgemeinheit, der andere für die anderen (Eigentümer) und die Allgemeinheit. Nur derjenige, der keine Pflichten übernimmt, etwa ein BGS-Inhaber oder ein Treibjagdgast, macht das also letztlich im Rahmen eines Freizeitvergnügens, sonst niemand. Ich weiß nicht, was das soll, die Leute immer über die Hobbyschiene abzuwerten. Und die Behauptung, nicht abwerten zu wollen geht natürlich ins Leere, weil man ja letztlich genau DAS tut. 'Hoppla, ich wollt Dir ja gar nicht ins Bein schießen' könnte man dazu auch sagen.............nur dass es halt dennoch blutet und der Knochen aus dem Fleisch guckt, ob gewollt oder nicht...........
 
A

anonym

Guest

DOCH. Deine pauschale Antwort ist nicht zielführend und außerdem regelm. falsch.

§ 1 (2) BJG: Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden

Das heißt natürlich regelm. kurz halten, wenn und weil (nur) so das gesetzl. Ziel zu erreichen ist. Zu Wild gehört selbstverständlich auch der Fuchs. Das "insbesondere" im letzten Satz zeigt auch, dass es nicht nur um Vermeidung von Wildschäden geht und dass auch die Beseitigung von Fressfeinden und Schädlingen (für wen und aus welcher Sicht auch immer, analog zum Rattenfang) der Hege dient bzw. dienen kann. Auch da ist dann Kurzhalten und eine scharfe Bejagung das taugliche Mittel der Wahl. Ob es Erfolg hat, wenn es nicht weit überregional gemacht wird, ist eine andere Frage, sie steht aber hier nicht zur Debatte.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.101
NEIN.
Als "Jäger" hast du da gar keine Pflichten.

Als Inhaber des Jagdrechts (bzw. -ausübungsrechts) hättest du Pflichten aus §1 (1,2) dahingehend, sowohl die Lebensgrundlagen des Wildes zu erhalten, als auch Schäden i.d. LuF zu vermeiden (nicht "verhindern")

Das wissen wir beide natürlich nur zu gut, und das, obwohl wir keine Jagdprofis sind.;-)

basti
 
A

anonym

Guest
NEIN.
Als "Jäger" hast du da gar keine Pflichten.

Als Inhaber des Jagdrechts (bzw. -ausübungsrechts) hättest du Pflichten aus §1 (1,2) dahingehend, sowohl die Lebensgrundlagen des Wildes zu erhalten, als auch Schäden i.d. LuF zu vermeiden (nicht "verhindern")

Das wissen wir beide natürlich nur zu gut, und das, obwohl wir keine Jagdprofis sind.;-)

basti

Jo, wenn ich normal "Profi" oder "Experte" lese, gar "der Verteidigungsexperte der Grünen" oder "der Finanzexperte der SPD", dreht sich mir schon präventiv der Magen um. Aber unabhängig davon sind das natürlich semantische Spitzfindigkeiten. Man hat dann eine Pflicht, wenn sie einem ex lege, per Vertrag oder in einem Arbeitsverhältnis oder einem arbeitsähnlichen Verhältnis bzw. als Jagdgast übertragen wurde. Jeder, der diese Pflichten per Vertrag übernimmt, kann sich dem entziehen, wenn er nicht unterschreibt oder kündigt, schon klar. Aber ist man erstmal drin, hat man zu gehorchen, oder man ist weg, Jagdpächter einmal außen vor. Da dauerts halt länger, wenn sich die Jagdrechtseigentümer kein spezielles Sonderkündigungsrecht vorbehalten haben.

Im übrigen bedeutet vermeiden letztlich auch verhindern, wenn es nicht nur beim untauglichen Versuch bleiben soll ;-)
 
Registriert
28 Dez 2006
Beiträge
11.163
Ob es wirklich bei allem erstrebenswert ist, es für Geld zu tun, dürfte sich im Charakter des Urteilenden beantworten.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
8.984
1. Wieso nur der Eigent. eines EJB? Selbstverständlich bestimmen auch die Eigent. eines GJB, das nennt sich dann Demokratie. Dazu sollten sie in der Lage sein, andernfalls sollten sie wenigstens nicht jammern.

2. Nein, ist es nicht, weil es nicht verboten ist, über Pacht Geld zu verdienen. Es ist üblicherweise sogar die Regel, wenn man mal über den jagdlichen Tellerrand blickt. Und wenn das mal eine Zeit lang nicht überall so war, heißt das nicht, dass das dort nicht wieder passieren kann oder wird. Dann bricht wohl bei ein paar Leuten ein Weltbild zusammen.........Und wenn sich jemand verpflichtet, für die Eigentümer zu jagen, dann übernimmt er auch deren Pflichten, die weit über die Interessen allgemeiner Freizeitgestaltung hinausgehen und nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse liegen, man braucht nur mal ins BJG und die LJG zu schauen. So steht letztlich der Pächter einem EJB-Inhaber gleich, für beide wird Jagd zur Pflicht. Für den einen ex lege, für den anderen per Vertrag. Letztlich tun beide das gleiche, der eine für sich und für die Allgemeinheit, der andere für die anderen (Eigentümer) und die Allgemeinheit. Nur derjenige, der keine Pflichten übernimmt, etwa ein BGS-Inhaber oder ein Treibjagdgast, macht das also letztlich im Rahmen eines Freizeitvergnügens, sonst niemand. Ich weiß nicht, was das soll, die Leute immer über die Hobbyschiene abzuwerten. Und die Behauptung, nicht abwerten zu wollen geht natürlich ins Leere, weil man ja letztlich genau DAS tut. 'Hoppla, ich wollt Dir ja gar nicht ins Bein schießen' könnte man dazu auch sagen.............nur dass es halt dennoch blutet und der Knochen aus dem Fleisch guckt, ob gewollt oder nicht...........

Ad 1: Klar, auch als Jagdgenossen hat man seine Ziele, aber wenn diese nicht mehrheitsfähig sind oder der Bürgermeister den Jagdvorstand gibt, dann hast Du als einzelner Jagdgenosse eben Pech.

Ad 2: Das wäre mir jetzt neu, das Jahdpächter einer Jagd pachten, um damit Geld zu verdienen (dann wäre jeder Schuss auf den Wegwerffuchs ja höchst kontraproduktiv), eher doch versuchen sie, ihr Defizit in Grenzen zu halten, wenn man den gewöhnlichen Stundeneinsatz einbezieht.
Der recht neue Landesjägermeister in BW spricht von "Auftrag und Leidenschaft" - zumindest der zweite Teil hört schnarch Freizeit an. Was ist denn so schlimm an einer Freizeitbeschäftigung? Für manche ist das der Ort der Sinnstiftung und für das Leben wichtiger als der Beruf. Deshalb meine ich das ausdrücklich nicht abwertend.
Aber die Perspektive ist eine andere, der Grundeigentümer hat für gewöhnlich zuerst sein Vermögen im Blick, der Jagdpächter wohl überwiegend nicht, sonst würden sich doch hier nicht so viele aufregen, dass sie "Schädlingsbekämpfer" seien. Klar sind sie das, schon immer gewesen, seit es keine Hungersnöte mehr gibt.

Recht hast Du natürlich, dass sie per Vertrag Pflichten übernehmen, wenn man die Verträge liest, sind das regelmäßig Schädlingsbekämpferpflichten. Isso. Dagegen hilft nur: einen EJB kaufen.;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß....
Sirr Henry schrieb:
#62 Was ist wenn die Hunde einen staupe- oder räudekranken Fuchs greifen? Sich mit ihm balgen, ihn abwürgen, liegen lassen oder mit bringen?
welche Frage :roll:


In meinem Rucksack liegen zwei xtrastarke 120l Müllsäcke.. nicht nur zur Bodenverstärkung des Rucksackes.

Sollte ich je zu einer Drückjagd eingeladen werden und Fuchs ist dort nicht frei.. na dann ist er es eben nicht.
Ist mir doch egal.. ich bin ja nicht der John Wayne für irgend ein Revier.

Füchse jage ich zu Hause zu jeder sich bietenden Gelegenheit. 15 Stück dieses Jahr, in zwei Revieren. Beide von Staupe und Räude heimgesucht :?
Mehr kann ich nicht tun..

(aber deswegen kaufe ich auch nicht grundsätzlich beim Bio Bauern ein.. der pflanzt nämlich auch keine Hecken in seine Äcker, um das Niederwild hoch zu bekommen....)
 
Registriert
16 Jan 2003
Beiträge
33.373
@gizi:
Waidmanns Gruß....

Zitat von Sirr Henry
#62 Was ist wenn die Hunde einen staupe- oder räudekranken Fuchs greifen? Sich mit ihm balgen, ihn abwürgen, liegen lassen oder mit bringen?

welche Frage

In meinem Rucksack liegen zwei xtrastarke 120l Müllsäcke.. nicht nur zur Bodenverstärkung des Rucksackes.

Und da kommen wohl auch die betreffenden Hunde mit rein, oder nimmst aus anderer Leute Revier die räudigen Fuchskadaver mit?
Brav - mehra sog i ned.
 
Registriert
29 Dez 2006
Beiträge
7.522
Ja Raubwildjagd ist schon was feines, vor allem wenn sie von einem Feuerwerk bzw. ungebremsten Schießspass begleitet ist und der Gastgeber diese verboten hat, um seine Fuxis zur Knospenbeisserbeseitigung einzusetzen! :lol: :twisted:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß @Sir Henry
@gizi:
Waidmanns Gruß....

....

Und da kommen wohl auch die betreffenden Hunde mit rein,
:what:
ehrlich jetzt, ohne Schmäh.. wie meinst Du das denn jetzt??

Ein Jagdhund sollte gegen Staupe geimpft sein und wenn die Räude überhüpft: wirkames Mittel dagegen und gut ist´s.

So eine Kontamination passiert auch dem JAB bei seinem eigenen Hund, wenn beide das Pech haben :?
oder nimmst aus anderer Leute Revier die räudigen Fuchskadaver mit?
ich jage (leider) prinzipiell in anderer Leute Revier.. Hab ja kein eigenes :no:

Wenn ich einen Räudigen erlege, na klar packe ich den in den Sack und nehme den mit zur Tier Köper Entsorgungsanlage.

Die kennen mich dort schon lange.. kostet auch nichts. Ab in den Comntainer damit und fertig.

Ich vergrabe prinzipiell ! keine Fuchskadaver. Nirgendwo.
Eintüten und dab damit in die TKE, das macht wesentlich weniger Arbeit.

Ausserdem, trotz Räude und Staupe im Revier, es sind die letzten beiden Jahre deutlich weniger geworden... Beides klingt mangels Überträger langsam aber sicher erkennbar ab :thumbup:

So bleiben mittlerweile überwiegend fast nur noch Kerne für die TKE übrig :)

Brav - mehra sog i ned.
joah.. so bin i !

Angenehmes Wochenende :cheers:
 
Registriert
4 Jul 2008
Beiträge
524
Oh einige scheinen beim Jagdschein geschlafen zu haben, Staupe- Räude oder eben auch andere Erkrankungen haben einen Hintergrund ... und zwar Überbestand.
Ja der Satz muss nicht heissen :"ich schiesse keinen Fuchs der könnte ja Staupe oder Räude haben," nein es müsste heissen : " er hat Räude oder Staupe weil die Jäger versagt haben" den Bestand in einem vertretbaren rahmen zu bekommen :evil:.

Mir geht echt bei diesem Thema die Hutschnur hoch, Sauen werden fast wie Kakalaken behandelt weil sie Wildschaden machen, Reh- Rot- und Damwild wird vernichtet weil sie die armen Bäumchen anknappern , aber den Fuchs der der Hauptgrund für geringes bis hin zu garkeinem Niederwild oder Wiesenvögeln ist der wird nicht bejagd.:evil:

Ich bekomme echt eine Kriese wenn ich sowas lese, wo ist eigentlich unser Grundgedanke der Hege und Pflege ?
Naja jeder wie er meint aber irgendwann haben wir Jäger ein Problem und dann will es niemand gehört haben.

WMH an die Jäger unter uns die anderen Jagdscheininhaber bitte mal nachdenken
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
424
Besucher gesamt
560
Oben