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anonym
Guest
1. Deshalb bestimmt der Grundeigentümer,
2. Ein Pächter des Jagdrechtes kann im Rahmen der Gesetze natürlich seine eigenen Schwerpunkte setzen. Für ihn ist Jagd ja auch kein Einkommen, kein Vermögensaspekt, sondern Freizeitgestaltung.
1. Wieso nur der Eigent. eines EJB? Selbstverständlich bestimmen auch die Eigent. eines GJB, das nennt sich dann Demokratie. Dazu sollten sie in der Lage sein, andernfalls sollten sie wenigstens nicht jammern.
2. Nein, ist es nicht, weil es nicht verboten ist, über Pacht Geld zu verdienen. Es ist üblicherweise sogar die Regel, wenn man mal über den jagdlichen Tellerrand blickt. Und wenn das mal eine Zeit lang nicht überall so war, heißt das nicht, dass das dort nicht wieder passieren kann oder wird. Dann bricht wohl bei ein paar Leuten ein Weltbild zusammen.........Und wenn sich jemand verpflichtet, für die Eigentümer zu jagen, dann übernimmt er auch deren Pflichten, die weit über die Interessen allgemeiner Freizeitgestaltung hinausgehen und nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse liegen, man braucht nur mal ins BJG und die LJG zu schauen. So steht letztlich der Pächter einem EJB-Inhaber gleich, für beide wird Jagd zur Pflicht. Für den einen ex lege, für den anderen per Vertrag. Letztlich tun beide das gleiche, der eine für sich und für die Allgemeinheit, der andere für die anderen (Eigentümer) und die Allgemeinheit. Nur derjenige, der keine Pflichten übernimmt, etwa ein BGS-Inhaber oder ein Treibjagdgast, macht das also letztlich im Rahmen eines Freizeitvergnügens, sonst niemand. Ich weiß nicht, was das soll, die Leute immer über die Hobbyschiene abzuwerten. Und die Behauptung, nicht abwerten zu wollen geht natürlich ins Leere, weil man ja letztlich genau DAS tut. 'Hoppla, ich wollt Dir ja gar nicht ins Bein schießen' könnte man dazu auch sagen.............nur dass es halt dennoch blutet und der Knochen aus dem Fleisch guckt, ob gewollt oder nicht...........