Frust und Ärger 2024

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Gerichtstermin als Zeuge...
Strafsache Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz; Körperverletzung und Unfallflucht

Jugentlicher Ohne Fahrerlaubnis nimmt mir in unserem Revier die Vorfahrt und verursacht fast einen Unfall; als er dann Flüchtetet und dabei über eine meiner Versuchsflächen fahren wollte.
Dor wo er dann meine Fläche wieder verlassen mußte um auf die Straße zu kommen habe ich gewartet...
er hat meine Fläche nicht befahren; tobte aber trotzdem durchs Revier. Mein Haltegobt hat er Ignoriert und ich konnte mich nur mit einem Sprung zurt Seite vor Körperlichen Schaden retten... 2 km Fahr auf Landstraße; vor meiner Haustür habe ich ihn dann Weiträumig Überholt
und die STraße verspeert. Er Machte eine Kehrwendung ( Räuberkehre..) und wollte dann über eine Nebenstraße flüchten... diese ist aber als Privatstraße für den öffentlichen Verkehr gespeert und Betrierbsgelände. Mein Betrierbsgelände ! Der Betreib unterliegt der Störfallverordnung; und da ist Unberechtigtes Betreten sowieso ein No Go... das ist auch so Ausgeschildert. Nur muste der junge Mann diesen Weg auch wieder ZUrück... weil andere Zuwegung gab es nicht... und da habe ich dann das 2. Mal gewartet. Wodrauf er mich Lautstark Beleidigte und Beschimpfte; bei einem Stoppversuch hat er mich dann mit seinem Crosser angefahren und Unfallflucht begangen. Ichn habe ihn adnn auf unserer Hauptstraße bis in den Nebenort und den nächsten Ort ( Insgesamt mehr als 8 km) verfolgt und während der Fahrt schon KOntakt mit der Polizei aufgenommen. Ich habe immer soweit abstand gehalten das ich ihnzwart selber noch sehen konnte; aber nicht gefährden... im letzten Ort schnitt ner mir Plötzlich die Fahrspur; nur eine Notbremsung von mir konnte inen Zusdammenstoß verhindern. Im Ort dann über eine Fußgängerzone ( Fahrbahn durch Poller verengt) ist er dann Entkommen.

Anhand der Fotos konnte er dann Identifiziert werden; bei der Polizeilichen Vernehmung bestritt er das er überhaupt der Fahrere gewesen sein... nur stellte er gleichzeitig gegen mich einen Strafantrag wegen Körperverletzung weil ich ihn auf meinem Grundstück angegriffen haben soll.....

Heute dann der Gerichtstermin; ich hatte als Zeuge eine Vorladung. Zeitgleich hat meine Frau noch einen Zivielprozess gegern einen Bauunternehmer; dort ging es um Illigale Aspestentsorgung und Schäden in der Größe fast fast 40.000 € zu Lasten meiner Frau am Wohnahaus ihrere Eltern welches für deren Pflegebedürftigkeit Behindertengerecht Unmgebaut werden mußte... und der Bauunternehmer sdich für die Aspestentsorgung laut Ausschreibung eine Fachfirma als Subunternehmer zugezogen hat; diese aber keine Zulassung für Aspestentsorgung im Innenbereich hatte... und die meinten Aspest mit Winkelschleifer ohne Absugung vom Fußboden Entfernen zu können... Das gesamte Haus war mit einer Aspetshaltigen Staubschicht bedeckt... Keller; Erd und Obergeschoss; 600 m2....
ich bwar für meine Frau der Projektmannager und hätte eigentlich bei dem Prozess dabei sein müssen... keines der Gerichte hat einer Vertagung zugestimmt.... Meine Frau ist nun nach alleine mit ihrre Anwältin zu Gericht.

Zeitgleich habe ich Handwerker im Haus; da hat es Vorgestern einen Arbeitsunfall gegeben ( Hautverätzung weil ihm Frischer Beton in die Stiefel gelaufen ist.... heute haben die Polinischen Arbeiter die Arbeit eingestellt und die Baustelle verlassen... ohne das Vorher mit uns abzuklähren. Ich war ja nicht da sondern bei Gericht...
Facharbeiter die Technische Anlagen heute einer Wartung unterziehen sollten sind wegen unsere Abwesenheit auch garnicht erst Erschienen.. ohen das Mitzuteilen...

Und dann sitze ich auf dem Amtsgericht und warte... der Angeklaget ist trotz Vorladung nicht erschienen. Der Termin geplatzt....

Ich auch.
Ein richtig gebrauchter Tag, Kopf hoch, aber schiete ist das natürlich extrem!
 
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Hallo, Teufelsmoorer,wünsche viel Erfolg und Geduld. Gibt Tage, da kann's nur besser werden.
Die Dreistigkeit der Leute ist krass. Und wirst dann emotional, steht gleich die Zuverlässigkeit zur Diskussion.
 
Registriert
25 Okt 2023
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2.620
Habe gestern meinen JSch verlängert und wurde gefragt, ob ich einen Nachweis hätte über eine Schulung zur Trichinenprobe. Habe ich nicht, bin nur "kundige" Person. Ja, dann müsse sie im JSch eintragen, dass ich das nicht dürfte. Habe ich etwas verpasst ?

Kundig bist du ja . Dir fehlt die Beauftragung . Dann darfst du Proben entnehmen.
Bei mir hat die Beauftragung das Veterinäramt in den Jagdschein eingetragen.
Keine große Sache .
Wie das in deinem Bundesland ist , meine Ahnung.
Frag doch einfach mal dort nach , wo die Proben sonst abgegeben werden.
 
Registriert
21 Jan 2002
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Kundig bist du ja . Dir fehlt die Beauftragung . Dann darfst du Proben entnehmen.
Bei mir hat die Beauftragung das Veterinäramt in den Jagdschein eingetragen.
Keine große Sache .
Wie das in deinem Bundesland ist , meine Ahnung.
Frag doch einfach mal dort nach , wo die Proben sonst abgegeben werden.
Warum sollte er das machen. Im Revier nimmt der Proben, der die Wildmarken besorgt. Völlig sinnlos, daß jeder Begeher seine eigenen Marken hat.
 

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