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- 25 Okt 2023
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Was so gerne vergessen wird .
Wir haben als Jäger die einzige Ausnahme Fleisch durch eigene Beschau und Probeentnahme in Verkehr zu bringen .
Wer das also so locker sieht , der gräbt uns diese Ausnahme ab.
Lebensmittelrecht soll , und muss sehr genau kontrolliert und gehandhabt werden .
Und wer keine Berechtigung zur Beprobung hat , sollte gefälligst die Finger davon lassen , und nicht irgendwelche vorunterschriebene Begleitzettel ausfüllen und abgeben !
Sonst können wir irgendwann für jedes erlegt Stück den Amtsveterinär beauftragen und bezahlen.
Wir haben als Jäger die einzige Ausnahme Fleisch durch eigene Beschau und Probeentnahme in Verkehr zu bringen .
Wer das also so locker sieht , der gräbt uns diese Ausnahme ab.
Lebensmittelrecht soll , und muss sehr genau kontrolliert und gehandhabt werden .
Und wer keine Berechtigung zur Beprobung hat , sollte gefälligst die Finger davon lassen , und nicht irgendwelche vorunterschriebene Begleitzettel ausfüllen und abgeben !
Sonst können wir irgendwann für jedes erlegt Stück den Amtsveterinär beauftragen und bezahlen.