Frust und Ärger 2024

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2 Jul 2019
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Ich hatte heute Morgen mal wieder ein "Jagderlebnis" der besonderen Art.
Es tut mir leid, dir das so um die Ohren hauen zu müssen,

aber ich finde, du hast nicht verantwortungsvoll genug gehandelt.

Deine (nachvollziehbare, aber m.E. viel zu) milde Reaktion bestärkt die Dame geradezu, beim nächsten Mal das Verhalten ihres Hundes genauso zu ignorieren, nur dass es dann möglicherweise ein Reh, eine Sau, etwas anderes ist.

Nun stelle dir bitte vor, das Reh zieht den Hund auf die Strasse, es knallt und eine junge Familie verliert den Ernährer.
Das wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht passieren, aber es zeigt, welche Tragweite es haben kann, wenn man zu geduldig, zu verständnisvoll, zu nachsichtig ist. Du würdest dir sicher die Frage stellen, ob das auch passiert wäre, wenn du die Dame ein paar Tage vorher mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert hättest.
Wie sagt der Volksmund so zutreffend: Wehret den Anfängen.
 
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Kann ich nicht nachvollziehen, bei mir wäre die Trachtentruppe gekommen.
Sowas spricht sich rum.
Interessehalber, wie geht das im Regelfall aus?
Ordnungsgeld im niedrigen 3-Stelligen Bereich und Auflage, den Köter an die Leine zu nehmen?
Ich hätte vermutet für Jagdwilderei fehlt der Vorsatz?

Sonst gehe ich mal davon aus, dass Jaeger90 die Gegebenheiten vor Ort am besten abschätzen kann.
 
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Deine (nachvollziehbare, aber m.E. viel zu) milde Reaktion bestärkt die Dame geradezu, beim nächsten Mal das Verhalten ihres Hundes genauso zu ignorieren,
Woher willst Du das wissen? Mein Dackel hat letztes Jahr mal ein Huhn gekillt, weil ich nicht gut genug aufgepasst habe (und ja, es ist egal, was für ein Tier es ist, ob Huhn, Fuchs oder Reh etc.) und mich hat auch niemand angezeigt. Seither bin ich vorsichtiger, damit sowas eben nicht mehr passiert. Und genau dieses billige ich anderen erstmal auch zu.
Mag sein, dass ich da etwas zu blauäugig bin, aber vielleicht gibt es ja doch noch Menschen, die auch ohne Bestrafung lernfähig sind.
 
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Nun stelle dir bitte vor, das Reh zieht den Hund auf die Strasse, es knallt und eine junge Familie verliert den Ernährer.
Sehr gut zusammengefasst. Diese Ignoranz Konsequenzen gegenüber, so lange sie nur andere treffen, kotzt mich so richtig an. Das ist aber dieser Frau vorzuwerfen, nicht dem Jaeger90. Er hätte zwar härter einschreiten können, für ihr Handeln ist sie aber selbst verantwortlich, deren Erziehung ist nicht seine Aufgabe.
 
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Interessehalber, wie geht das im Regelfall aus?
Ordnungsgeld im niedrigen 3-Stelligen Bereich und Auflage, den Köter an die Leine zu nehmen?
Ich hätte vermutet für Jagdwilderei fehlt der Vorsatz?

Sonst gehe ich mal davon aus, dass Jaeger90 die Gegebenheiten vor Ort am besten abschätzen kann.
Strafgesetzbuch (StGB) § 292 Jagdwilderei eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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Strafgesetzbuch (StGB) § 292 Jagdwilderei eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jo, soweit bin ich seid dem Jagdkurs vor einigen Jahren...
Mein (laienhafter) Kenntnisstand ist, dass Wilderei ein Vorsatzdelikt ist. Und den hier nachzuweisen halte ich für unrealistisch. Hier sehe ich irgendwas Richtung Fahrlässigkeit, Ordnungswidrigkeit, Tierschutzgesetz, evtl Schadenersatz für den Fuchs. Das ist näher an "mein Jagdhund hat die Nachbarskatze erwischt" als an der vorsätzlichen Verletzung fremden Jagd(ausübungs)rechts.
 
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Jo, soweit bin ich seid dem Jagdkurs vor einigen Jahren...
Mein (laienhafter) Kenntnisstand ist, dass Wilderei ein Vorsatzdelikt ist. Und den hier nachzuweisen halte ich für unrealistisch. Hier sehe ich irgendwas Richtung Fahrlässigkeit, Ordnungswidrigkeit, Tierschutzgesetz, evtl Schadenersatz für den Fuchs. Das ist näher an "mein Jagdhund hat die Nachbarskatze erwischt" als an der vorsätzlichen Verletzung fremden Jagd(ausübungs)rechts.
Der Tatbestand der Wilderei ist eindeutig gesetzlich geregelt. Natürlich geht sie deswegen nicht ins Loch. Ist ist aber ganz sicher keine Ordnungswidrigkeit.
 
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Jo, soweit bin ich seid dem Jagdkurs vor einigen Jahren...
Mein (laienhafter) Kenntnisstand ist, dass Wilderei ein Vorsatzdelikt ist. Und den hier nachzuweisen halte ich für unrealistisch. Hier sehe ich irgendwas Richtung Fahrlässigkeit, Ordnungswidrigkeit, Tierschutzgesetz, evtl Schadenersatz für den Fuchs. Das ist näher an "mein Jagdhund hat die Nachbarskatze erwischt" als an der vorsätzlichen Verletzung fremden Jagd(ausübungs)rechts.
Hund Reist Wild erfüllt den Stratatbestand der Wilderei nach §292.1 STGB. Täter ist der Hundehalter; Tatwerkzeug der Hund. Bereits das Nachstellen von Wild durch den Hund erfüllt den Straftatbstand der Wilderei.

§ 292.1 STGB ist ein Anztagsdelikt; wird also von der Staatsanwaltsdchaft erst auf Antrag des Geschädigten ( Strafanzeige) verfolgt.

§ 292.2 STGB schwere Wilderei ( Gemeinschaftlich; Organesiert; Mit Waffen..) jedoch ist ein Offizialdelikt; dann muß der Staatsanwalt bei Kentnisnahme Ermitteln.
 
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Hund Reist Wild erfüllt den Stratatbestand der Wilderei nach §292.1 STGB. Täter ist der Hundehalter; Tatwerkzeug der Hund. Bereits das Nachstellen von Wild durch den Hund erfüllt den Straftatbstand der Wilderei.

§ 292.1 STGB ist ein Anztagsdelikt; wird also von der Staatsanwaltsdchaft erst auf Antrag des Geschädigten ( Strafanzeige) verfolgt.

§ 292.2 STGB schwere Wilderei ( Gemeinschaftlich; Organesiert; Mit Waffen..) jedoch ist ein Offizialdelikt; dann muß der Staatsanwalt bei Kentnisnahme Ermitteln.
Okay, soweit verstanden und macht Sinn.

Weisst du, wie die gelebte Praxis aussieht? Gibt es viele Verurteilungen nach 291.1 STGB und wie sieht das Strafmass aus?
 
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Manchmal geht es nicht nur um den Einzelfall, sondern um einen "paper trail", der dann irgendwann z.B. das Ordnungsamt dazu bringt, der Halterin Vorschriften zu machen. Wir haben in der Siedlung einen beisswütigen Schäferhundmix, der u.a. auch kleine Mädchen angefallen hat - aber wenn die Eltern dann mit der Begründung "da kann man im Einzelfall nichts erreichen" nicht mal Anzeige erstatten wird eben der nächste Fall wieder ein Einzelfall oder auch ein "Keinfall". :mad:
 
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Da kann man woanders ansetzen. Der Hund hat unkontrolliert und ohne triftigen Grund ein Wirbeltier getötet. Der Halter hat fahrlässig die Einwirkungsmöglichkeiten auf den Hund aufgegeben (ohne Leine, Handy). Polizei einschalten -> Meldung ans Ordnungsamt -> Fifi hat ab jetzt Leinen- und Maulkorbzwang und kann einen Termin für nen Wesenstest machen...
Die Dame kann dann bei der Rasse gleich noch nen Sachkundenachweis ablegen, der sie überhaupt befähigt, den Hund weiter zu halten... Außerdem unterliegt der Staff und seine Kreuzungen in Deutschland einem Zucht- und Einfuhrverbot... Kann man sich bei dem Verdacht dann auch mal drüber unterhalten...

Übrigens hat auch der Fuchs, wenn schon, dann ne saubere Kugel oder Schrot verdient ... deswegen finde ich den Satz "nur wegen einem Fuchs" schwach...
 
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steve

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Jo, soweit bin ich seid dem Jagdkurs vor einigen Jahren...
Mein (laienhafter) Kenntnisstand ist, dass Wilderei ein Vorsatzdelikt ist. Und den hier nachzuweisen halte ich für unrealistisch..

Völlig richtig. Wilderei braucht Vorsatz. Sehe ich hier auch nicht.

Ich frage mich ob der Fuchs gesund war. Auf offener Pläne einen Fuchs einholen, das würde ich keinem hochgezüchteten Jagdhund zutrauen, geschweige denn einem Listenhund.
 
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Meine Frage an Jaeger90: Wie warst Du unterwegs? LW,KW(verdeckt)? Wenn so eine Töle frei rumläuft und sich für Deinen Hund interessiert?
Haben wir hier auch ,dass eine Art Kampfhundmix ihren "Führer " durch die Wiesen zerrt. Wenn der Köter andere Hunde sieht dreht er frei. Wenn wir uns begegnen stehe ich entspannt einfach da, Hündin abgelegt, Drilling auf der Schulter...
Wenn's zum Äußersten käme, das gäbe bestimmt ein Mordstheater. Früher mal passiert - da ging die Kugel in den Dreck, Schrot für den Nahbereich war nicht mehr nötig, weil das "Monster " weg wollte.
Alles ärgerlich.
Wmh!
 

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