moosbroetchen schrieb:Eher meine ich, daß dies eine Entscheidung ist, die der Jäger vor Ort verantwortungsvoll selbst entscheiden muss und dafür dann auch gerade zu stehen hat.
Ich kann diese Verantwortung nicht abnehmen, also kann ich auch nicht von außen beurteilen, ob dies nun so richtig war oder nicht.
Ich kann dies nur für mich selbst entscheiden.
Ich bin mir sicher dass kein Jäger es absolut sicher und rechtskonform beurteilen kann ob das ERschiessen eines wildernden Hundes verantwortbar ist.
Die Jagdschutzbefugnis ist ein einmaliger Sonderstatus in der Rechtslandschaft, kenne kein vergleichbares verbrieftes Recht das dermaßen in den Rechtsanspruch anderer Menschen eingreift, Notwehr/Notstand ausgenommen.
Absoluter Wahnsinn die Pudlichs dieser Welt mit sowas auszustatten.