freilaufende Hunde im Wald

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Skogman schrieb:
Das halte ich in der Tat für den falschen Weg. Die Vorgaben durch wen & was im Bereich des Jagdschutzes unternommen wird, die sollten nach wie vor beim Jagdausübungsberechtigten bzw. beim bestätigten Jagdaufseher verbleiben. Soweit aus Pächtersicht die dringende Notwendigkeit bestünde, Jagdschutzaufgaben an Gäste zu delegieren, kann er das ja auch unter geltenden Regelungen tun.
Falls der Jagdgast schon durch diese Gasteigenschaft quasi automatisch jagdschutzberechtigt werden sollte, dann ist noch wesentlich mehr Ärger als bisher vorprogrammiert. Gerade solche Diskussionen wie diese hier machen doch deutlich, dass es vielen Waidgenossen sowohl an der notwendigen Sachkunde als auch am Fingerspitzengefühl mangelt. Da die Aus- und Weiterbildung des deutschen Waidmannes im Durchschnitt auch eher schlechter als besser wird, sollte das Recht zur Ausübung des Jagdschutzes weiterhin besonderen Voraussetzungen unterliegen.

Wmh, Skogman
Deine Meinung die ich nicht teile.
Ich glaube nicht dass es von der Zahl der Ausübungsfälle her einen großen Unterschied machen würde. Mir gefällt nur der aktuelle Status des Jagdschutzes nicht, da schwingt mir zu sehr das Sonderrecht des "hohen Herren" mit "sein" Wild zu verteidigen.
Wenn man die Befugnis wildernde Haustiere zu erlegen als Schutz der Natur vor den Auswüchsen des Menschen sieht sollte jeder Jagende dazu berechtigt sein.
Nicht falsch verstehen: für mich persönliche schließe ich den Abschuss von Hunden aus und auch bei Katzen bin ich da skeptisch. Dennoch sehe ich keinen Grund diese Option aufzugeben, jedoch viele sie zu erhalten. Das Argument man könne mit der Aufgabe des Jagdschutzes in der Beliebtheitsskala der Bevölkerung punkten halte ich für derart absurd dass derjenige vielleicht lieber seinen grünen Lappen abgeben sollte.
Aber auch das ist nur meine Meinung - die Du sicher nicht teilst :wink:
 
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Wenn ich hier so manchen Post lese wird mir Angst und Bange. Dann wundert es mich tatsächlich nicht, dass man in Deutschland immer mehr Einschränkungen im Waffenrecht haben will. Das Wild gehört per Se niemadem, also braucht es auch niemand zu verteidigen! Hier verteidigt man doch bloß seine Abschüsse, dass das ach so gehegte Wild nicht zum Nachbarn überläuft!
Wer auf Hunde schießt, die eventuell mal einem Reh kurz hinterher rennen und wo ein Hundeführer (Familie usw) in der Nähe ist, gehört der JS abgenommen und alle Waffen dazu! Anders mag es bei frei umherlaufenden und wirklich dauerhaft wildernden Hunden sein, wo der HF sich wirklich nicht darum kümmert. Das Problem sind doch nicht die Hunde, sondern zuviele Menschen auf zu wenig Fläche. In einem dichtbesiedelten Land wie D, muss es zu Konflikten, gerade an den Randgebieten der Städte und in Ausflugsgebiten kommen. Das geht garnicht anders! In Kanada, wo ich herkomme, habe ich bei 3 Tagen im Bush keinen Menschen getroffen, hier kommen beim Ansitz Spaziergänger mit und ohne HUnd (freilaufend und an der Leine), Jogger, Radfahrer, Pilzsammler u. v. mehr vorbei. Soll man die alle abschießen?

Glücklicherweise gibt es aber doch die meisten hier, die eine deutlich distanzierte Einstellung haben! Geht auf die Leute zu und sensibilisiert sie für die Natur, das klappt meist sehr gut. Aber wenn der Jäger (wie schon oft hier erlebt), schon mit 80 Km / im dicken Geländeagen durch die Natur auf einen Spaziergänger mit HUnd zu rast und diesen dann aus dem offenen Fenster heraus anschreit, dann sind Konflikte vorprogrammiert. Uns gehört die Natur nicht allein! Wenn wir weiter relativ frei die Jagd ausüben wollen in diesem Lande sollten wir uns arrangieren!
Die Feinde warten nur auf Fehler von uns, und seien wir ehrlich wir sind nur eine Kleine MInderheit in diesem Land. Jeder dieser Artikel ist ein Stein mehr auf dem Grab der freien Jagdausübung!

Mal schnell beim Googeln gefunden:
http://www.dogs-magazin.de/forum/allgemeines/150-jagdrecht-abschuss-von-hunden.html

http://www.trend.infopartisan.net/trd0902/t280902.html

http://www.abschaffung-der-jagd.at/mord ... rletzt.htm

http://www.nachrichten.at/oberoesterrei ... t67,340148


PS: Was mache ich heute mit abseits der Wege umherrirrenden "betrunkenen" Männer mit Fahrrädern?
8) :lol: :lol:
 
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Beerentöter schrieb:
PS: Was mache ich heute mit abseits der Wege umherrirrenden "betrunkenen" Männer mit Fahrrädern?
8) :lol: :lol:

Ein kleiner Schubser in Richtung der nächsten Ortschaft - nur nicht in Richtung Straße! :lol:
Wobei mein persönliches Highlight an diesem Tage die vielen schönen alten Trecker sind die durch die Lande fahren 8)
 
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Beerentöter schrieb:
Wenn ich hier so manchen Post lese wird mir Angst und Bange. Dann wundert es mich tatsächlich nicht, dass man in Deutschland immer mehr Einschränkungen im Waffenrecht haben will. Das Wild gehört per Se niemadem, also braucht es auch niemand zu verteidigen! Hier verteidigt man doch bloß seine Abschüsse, dass das ach so gehegte Wild nicht zum Nachbarn überläuft!
Wer auf Hunde schießt, die eventuell mal einem Reh kurz hinterher rennen und wo ein Hundeführer (Familie usw) in der Nähe ist, gehört der JS abgenommen und alle Waffen dazu! Anders mag es bei frei umherlaufenden und wirklich dauerhaft wildernden Hunden sein, wo der HF sich wirklich nicht darum kümmert. Das Problem sind doch nicht die Hunde, sondern zuviele Menschen auf zu wenig Fläche. In einem dichtbesiedelten Land wie D, muss es zu Konflikten, gerade an den Randgebieten der Städte und in Ausflugsgebiten kommen. Das geht garnicht anders! In Kanada, wo ich herkomme, habe ich bei 3 Tagen im Bush keinen Menschen getroffen, hier kommen beim Ansitz Spaziergänger mit und ohne HUnd (freilaufend und an der Leine), Jogger, Radfahrer, Pilzsammler u. v. mehr vorbei. Soll man die alle abschießen?

1+++

Petra
 
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Hamburger_Jung schrieb:
[quote="Beerentöter":1en0m9t5]
PS: Was mache ich heute mit abseits der Wege umherrirrenden "betrunkenen" Männer mit Fahrrädern?
8) :lol: :lol:

Ein kleiner Schubser in Richtung der nächsten Ortschaft - nur nicht in Richtung Straße! :lol:
Wobei mein persönliches Highlight an diesem Tage die vielen schönen alten Trecker sind die durch die Lande fahren 8)[/quote:1en0m9t5]
OK, denke ich werde heute nachmittag lieber im eigenen Garten bleiben! Dann kann nichts passieren 8)
Allen Männern wünsche ich viel Spaß heute am Herrentag :p
 
A

anonym

Guest
Beerentöter schrieb:
Wenn ich hier so manchen Post lese wird mir Angst und Bange. Dann wundert es mich tatsächlich nicht, dass man in Deutschland immer mehr Einschränkungen im Waffenrecht haben will. Das Wild gehört per Se niemadem, also braucht es auch niemand zu verteidigen! Hier verteidigt man doch bloß seine Abschüsse, dass das ach so gehegte Wild nicht zum Nachbarn überläuft!
Wer auf Hunde schießt, die eventuell mal einem Reh kurz hinterher rennen und wo ein Hundeführer (Familie usw) in der Nähe ist, gehört der JS abgenommen und alle Waffen dazu! Anders mag es bei frei umherlaufenden und wirklich dauerhaft wildernden Hunden sein, wo der HF sich wirklich nicht darum kümmert. Das Problem sind doch nicht die Hunde, sondern zuviele Menschen auf zu wenig Fläche. In einem dichtbesiedelten Land wie D, muss es zu Konflikten, gerade an den Randgebieten der Städte und in Ausflugsgebiten kommen. Das geht garnicht anders! In Kanada, wo ich herkomme, habe ich bei 3 Tagen im Bush keinen Menschen getroffen, hier kommen beim Ansitz Spaziergänger mit und ohne HUnd (freilaufend und an der Leine), Jogger, Radfahrer, Pilzsammler u. v. mehr vorbei. Soll man die alle abschießen?

Glücklicherweise gibt es aber doch die meisten hier, die eine deutlich distanzierte Einstellung haben! Geht auf die Leute zu und sensibilisiert sie für die Natur, das klappt meist sehr gut. Aber wenn der Jäger (wie schon oft hier erlebt), schon mit 80 Km / im dicken Geländeagen durch die Natur auf einen Spaziergänger mit HUnd zu rast und diesen dann aus dem offenen Fenster heraus anschreit, dann sind Konflikte vorprogrammiert. Uns gehört die Natur nicht allein! Wenn wir weiter relativ frei die Jagd ausüben wollen in diesem Lande sollten wir uns arrangieren!
Die Feinde warten nur auf Fehler von uns, und seien wir ehrlich wir sind nur eine Kleine MInderheit in diesem Land. Jeder dieser Artikel ist ein Stein mehr auf dem Grab der freien Jagdausübung!

Mal schnell beim Googeln gefunden:
http://www.dogs-magazin.de/forum/allgemeines/150-jagdrecht-abschuss-von-hunden.html

http://www.trend.infopartisan.net/trd0902/t280902.html

http://www.abschaffung-der-jagd.at/mord ... rletzt.htm

http://www.nachrichten.at/oberoesterrei ... t67,340148


PS: Was mache ich heute mit abseits der Wege umherrirrenden "betrunkenen" Männer mit Fahrrädern?
8) :lol: :lol:

Konsequent zu Ende gedacht, würde das bedeuten, daß der Naturschutz komplett überflüssig ist.
Ausserdem fehlt in der Betrachtung ein ganz wesentlicher Punkt: man muß sich gegebenenfalls zwischen zwei Leben entscheiden, nämlich dem des Wildes oder dem des Hundes. Da mir Wild näher steht, töte ich den Hund.
Wenn der Besitzer damit nicht leben kann - sein Problem. Den nächsten Hund wird er wohl besser erziehen oder an der Leine halten.
 
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@ Lodenjockel

Art. 42
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

1.Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,

2.wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.


Da der Schütze in der beweispflicht ist, überlege ich es mir zweimal, bevor ich auf einen " vermeindlich " wildernden Hund schieße.
Ich hänge nämlich an meinem Jagdschein.


gruß

Cannis_Lupos
 
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Canis_lupus schrieb:
Da der Schütze in der beweispflicht ist, überlege ich es mir zweimal, bevor ich auf einen " vermeindlich " wildernden Hund schieße.
Ich hänge nämlich an meinem Jagdschein.


gruß

Cannis_Lupos

Deshalb steht es Dir ja auch frei den Finger grade zu lassen - wie es wohl die meisten, mich eingeschlossen, auch tun würden (vermute ich mal). Ist für mich aber keine Begründung die rechtlich gegebene Möglichkeit in Frage zu stellen.
 
D

doghunter

Guest
Canis_lupus schrieb:
@ Lodenjockel

Art. 42
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

1.Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,

2.wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.


Da der Schütze in der beweispflicht ist, überlege ich es mir zweimal, bevor ich auf einen " vermeindlich " wildernden Hund schieße.
Ich hänge nämlich an meinem Jagdschein.


gruß

Cannis_Lupos

Ich auch und man weiß nie an was für einen Richter man später kommt. Da kann ganz schnell der JS weg sein!
Und mal ganz ehrlich, welcher Hund erwischt ein gesundes Stück? Bei mir im Revier hab ich das in bisher 14 Jahren noch nicht erlebt! Außerdem weiß ich wie sehr unsere Kids an den Hunden hängen, deshalb sollte man auch diese Komponente immer bedenken falls man zur Waffe greift.
@Canis Lupus (sehr viele hier verteten mit nur wenigen Posts 8) )
Naturschutz ist nicht unnötig, aber wir sind "Hobbyjäger" und keine Hilfspolizisten. Das vergessen viele! Und wenn sich einige Draußen so benehmen wie sie hier schreiben, werden wir den Jagdschutz in der jetzigen Form irgenwann in nicht allzuferner Zeit per Gesetz verlieren!
 
A

anonym

Guest
Der Jagdschutz bzgl. wildernder Hunde und Katzen wird uns genommen, wenn wir ihn, wie so viele hier, per se aufgeben und für überflüssig erklären.

Das ist ganz einfach dümmliche Gefühlsduselei.

Es fiel der Ausdruck "Hilfspolizei".
Doch, genau das sind JAB. Wir haben eine hoheitliche Funktion und das ist auch gut so. Wenn nicht wir, wer dann? Soll man denn im Ernstfall den Hundefänger bestellen oder jemanden vom Ordnungsamt?

Die Verweigerungshaltung, die hier so lautstark gebracht wird, ist nichts anderes als Feigheit, als Angst vor Ärger. Ich halte Menschen, die nicht bis in die letzte Konsequenz ihrer Aufgabe nachkommen - und Jagdschutz ist eine Aufgabe - für charakterlich ungeeignet, eine Waffe zu führen.
 
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Lodenjockl schrieb:
Der Jagdschutz bzgl. wildernder Hunde und Katzen wird uns genommen, wenn wir ihn, wie so viele hier, per se aufgeben und für überflüssig erklären.

Das ist ganz einfach dümmliche Gefühlsduselei.

Es fiel der Ausdruck "Hilfspolizei".
Doch, genau das sind JAB. Wir haben eine hoheitliche Funktion und das ist auch gut so. Wenn nicht wir, wer dann? Soll man denn im Ernstfall den Hundefänger bestellen oder jemanden vom Ordnungsamt?

Die Verweigerungshaltung, die hier so lautstark gebracht wird, ist nichts anderes als Feigheit, als Angst vor Ärger. Ich halte Menschen, die nicht bis in die letzte Konsequenz ihrer Aufgabe nachkommen - und Jagdschutz ist eine Aufgabe - für charakterlich ungeeignet, eine Waffe zu führen.

oh, der pudel am vatertag in neuem gewande. :D
 
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Velo schrieb:
Lodenjockl schrieb:
Der Jagdschutz bzgl. wildernder Hunde und Katzen wird uns genommen, wenn wir ihn, wie so viele hier, per se aufgeben und für überflüssig erklären.

Das ist ganz einfach dümmliche Gefühlsduselei.

Es fiel der Ausdruck "Hilfspolizei".
Doch, genau das sind JAB. Wir haben eine hoheitliche Funktion und das ist auch gut so. Wenn nicht wir, wer dann? Soll man denn im Ernstfall den Hundefänger bestellen oder jemanden vom Ordnungsamt?

Die Verweigerungshaltung, die hier so lautstark gebracht wird, ist nichts anderes als Feigheit, als Angst vor Ärger. Ich halte Menschen, die nicht bis in die letzte Konsequenz ihrer Aufgabe nachkommen - und Jagdschutz ist eine Aufgabe - für charakterlich ungeeignet, eine Waffe zu führen.

oh, der pudel am vatertag in neuem gewande. :D

Ja, er braucht ja jetzt Verstärkung und nachdem die so gar nicht kommt, hilft er sich halt jetzt selbst..... :lol: . Wie einfallslos und armseelig..... :roll: .

Petra
 
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Hamburger_Jung schrieb:
[quote="Canis_lupus":b8xollc1]
Da der Schütze in der beweispflicht ist, überlege ich es mir zweimal, bevor ich auf einen " vermeindlich " wildernden Hund schieße.
Ich hänge nämlich an meinem Jagdschein.


gruß

Cannis_Lupos

Deshalb steht es Dir ja auch frei den Finger grade zu lassen - wie es wohl die meisten, mich eingeschlossen, auch tun würden (vermute ich mal). Ist für mich aber keine Begründung die rechtlich gegebene Möglichkeit in Frage zu stellen.[/quote:b8xollc1]

Nochmal:
Die meisten Fälle bei denen von Jagdschutzrecht Gebrauch gemacht wird landen trotzdem bei der Polizei bzw. vorm Kadi.
Da wird dann mit viel Aufwand Recht gegen Recht aufgewogen.
Die (eventuell häufigeren?) restlichen Fälle werden nicht bekannt weil der Jagdschutz- Ausübende sich seiner dünnen Rechtssicherheit bewusst ist und lieber im Dunkeln zum Spaten greift.
Was spricht also dagegen die Sache von Anfang bis Ende als einen Exekutivakt der Rechtsbehörde aufzuziehen. Dies würde in der Praxis nicht ausschließen dass Jagdausübende mit dem Recht zur Erschiessung von Hunden ausgestattet werden- dies aber nur im nachgewiesenen Fall und mit vollem Rückhalt des Gesetzgebers !
Und man wird sehen wie schnell sich Strafmaße und Bußgelder in schwindelnde Höhen bewegen wenn Behördenarbeit verbraten werden muss um die Ordnung zu sichern.
 
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Ich muss noch was loswerden:

Wieso jammern Jäger nach Aufhebung von Jagdsteuern und lassen Unfallwild schmollend auf Kreisstraßen liegen, aber ereifern sich willfährig als "Hilfspolizisten".
 

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