Wie in dem Schreiben steht, ist dass das "ständig griffbereite Mitführen" nicht entsprechend den Anforderung entspricht, denn die Ausübung der tatsächlich Gewalt ist während des Schlafs nicht möglich. Dazu gibts noch einen Beschluss vom VG München und ein Urteil vom VG Braunschweig.
Alle anderen Möglichkeiten, die zur Feststellung des Nummercodes am Zahlenschloss führen könnten, oder das Familienmitglieder nahezu "unendlich viel Zeit und Versuche hätten" etc., sind vielleicht irgendwo auch irgendwo denkbar, aber finden sich nicht als Verhinderung der Anforderungen wieder.
Dies könnte man ggf. mit biometrischer Sicherung umgehen, aber auch da gäbe es, wenn auch weit hergeholte Möglichkeiten, um diese zu umgehen.
Auch wenn sich am Waffengesetz (noch) nichts geändert hat, so scheint man nun genauer hinsehen zu wollen und legt die gesetzliche Vorgabe mit o.g. Urteilen und Beschlüssen, i.v.m. Urteil vom OVG Münster genauer aus.
Man kann dies nun akzeptieren und sich einen kleinen, neuen Schrank für die Schlüssel besorgen und sieht der (nächsten) Kontrolle gelassen entgegen.
Oder man lässt es darauf ankommen. Die Gerichte stehen einem natürlich zur Verfügung.
Wer dann meint das es für ihn, anstelle der anderen Option, der bessere und legitimere Weg sei, der darf dies natürlich verfolgen.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ... wobei ich bei diesem Thema lieber auf Hoher See, als vor Gericht wäre
Alle anderen Möglichkeiten, die zur Feststellung des Nummercodes am Zahlenschloss führen könnten, oder das Familienmitglieder nahezu "unendlich viel Zeit und Versuche hätten" etc., sind vielleicht irgendwo auch irgendwo denkbar, aber finden sich nicht als Verhinderung der Anforderungen wieder.
Dies könnte man ggf. mit biometrischer Sicherung umgehen, aber auch da gäbe es, wenn auch weit hergeholte Möglichkeiten, um diese zu umgehen.
Auch wenn sich am Waffengesetz (noch) nichts geändert hat, so scheint man nun genauer hinsehen zu wollen und legt die gesetzliche Vorgabe mit o.g. Urteilen und Beschlüssen, i.v.m. Urteil vom OVG Münster genauer aus.
Man kann dies nun akzeptieren und sich einen kleinen, neuen Schrank für die Schlüssel besorgen und sieht der (nächsten) Kontrolle gelassen entgegen.
Oder man lässt es darauf ankommen. Die Gerichte stehen einem natürlich zur Verfügung.
Wer dann meint das es für ihn, anstelle der anderen Option, der bessere und legitimere Weg sei, der darf dies natürlich verfolgen.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ... wobei ich bei diesem Thema lieber auf Hoher See, als vor Gericht wäre
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