Ok, also weiter im Kreis. Stellen wir also erstmal fest, dass der Schlafanzug keine Hosentaschen besitzt, der Nacktschläfer erst recht nicht. Stellen wir ferner fest, dass ein eventuell und wenn überhaupt vorhandener Jagdhund keine Lebensversicherung ist und lautlos ausgeschaltet werden kann, alles Theorie. Dann stellen wir noch fest, dass sich der schlafende Mensch nachweislich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit befindet und somit zeitweilig wehrlos ist.
Das Waffengesetz setzt voraus, nein verlangt, dass niemand ohne Befugnis die Gewalt über genehmigungspflichtige Waffen ausüben darf und somit der legal Waffen Besitzende dafür Sorge zu tragen hat, dass dieses Gesetz unbedingt erfüllt wird. Bin kein Jurist, erkenne jedoch hier die Grenzen jedes einzelnen Schlüsselbesitzers. Niemand kann 24/7 seinen Waffenschrankschlüssel hinreichend sicher verwahren, ohne einen entsprechenden Schrank mit Zahlenschloss. Bei einem sechstelligen Code beträgt die Anzahl der möglichen Kombinationen 1.000.000, habe ich irgendwo gelesen. Es wird so kommen, dass der Waffenschrank mit 0/1 und Zahlenschloss bundesweit per Gesetz festgelegt wird. Was ich nicht ändern kann, muss ich zwangsläufig akzeptieren und mich damit arrangieren. In diesem Fall gibt es sicher schlimmeres.
Nur daß es darum überhaupt nicht geht.
Hier ist ein Urteil gefallen, vor Gericht. Dieses Urteil gibt keiner Behörde neue Kompetenzen. Trotzdem drehen alle Waffenbehörden NRW komplett am Rad. Das einzige, daß wirklich aus diesem Urteil hervorgeht, liegt der Schlüssel unbeaufsichtigt in einem Kasten muß dieser Kasten min der gleichen Sicherheitsstufe entsprechen wie der Rest Deiner erlaubten Waffenaufbewahrung.
Wir müssen auch nicht über den Schlaf philosophieren, auch dazu steht etwas im Urteil, auch nicht über die Anzahl von Kombinationsmöglichkeiten, dazu steht etwas in der Norm.
Persönlich halte ich überhaupt garnichts von Schlüsseln, schon aus ganz anderen Gründen, aber das zählt nicht.
Die Waffenbehörden verschicken irgendwelche Briefe mit Forderungen, die nicht durch das Gesetz gefordert werden, die nicht durch dieses Urteil gefordert werden, die sich teilweise gegenseitig widersprechen, die sich teils sogar selbst widersprechen.
Die Behörden wissen selbst nicht, was Sache ist, dilettantieren völlig ungeniert herum und wir können uns auf nichts verlassen außer, daß morgen jemand eine neue Sau durchs Dorf treibt und wieder alle alles falsch gemacht haben.
Und wenn Du als Waffen besitzender meinst, Du hättest auch nur die geringste Chance alles zu tun, daß Unbefugte niemals die Gewalt über Deine Waffen ausüben können, sorry, aber dann tust Du mir einfach nur leid.