Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Ich denke, der Faden hier kann allmählich zu, wir drehen uns im Kreis.
Genau deshalb habe ich mich eingemischt. Es ist alles zu diesem Thema geschrieben und das Rumgeheule bringt nichts. Ändern wird sich deshalb genau nichts. Wir können hier herumjammern und schreien und was weiß ich noch. Der Drops ist gelutscht. Hier wurde geschrieben, dass jede Polizeibehörde ihr eigenes Süppchen kocht. Meine Sachbearbeiterin hat mir gesagt, wenn ich mich beschweren will, soll ich mich an den NRW-Innenminister wenden. Und jetzt kommen wieder zwölf Leute aus zehn Ecken, um zu sagen, dass das Quatsch sei. Wir drehen uns im Kreis, du hast vollkommen Recht! Was wollen wir ändern? Können wir etwas ändern? Es geht um die sichere Waffenaufbewahrung und da ist der Schlüssel in der Hosentasche oder wo immer er liegen mag, nun einmal nicht so sicher, wie das Zahlenschloss. Wer kann, beweise das Gegenteil.

P.S.: Unser LJV schreibt im RWJ sinngemäß, dass er den Dialog mit dem Innenministerium sucht, aber nicht alles noch schlimmer machen will.

PP.S: Am Ende ist mir die Aufbewahrung in einem Schrank mit Zahlenschloss bei mir Zuhause immer noch um ein Vielfaches lieber, als irgendwo zentral in der Behörde, wo ich jedes Mal freundlich bitten muss, um jagen zu gehen, denn dann höre ich auf.
 
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Es geht um die sichere Waffenaufbewahrung und da ist der Schlüssel in der Hosentasche oder wo immer er liegen mag, nun einmal nicht so sicher, wie das Zahlenschloss. Wer kann, beweise das Gegenteil.
Ich bezweifele das zwar, aber genau das muß keiner beweisen. Dazu steht tatsächlich etwas in dem viel gescholtenen Urteil.
Diesen Anforderungen ist nach den gesetzlichen Regelungen jedenfalls genügt, wenn und solange der Waffen- und/oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel zum Waffen- bzw. Munitionsbehältnis ausübt. Denn auch im Hinblick auf Waffen und Munition selbst sind nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 36 WaffG i. V. m. § 13 AWaffV a. F.) erst dann weitergehende Sicherungsvorkehrungen erforderlich, wenn deren Besitzer die tatsächliche Gewalt über diese Gegenstände nicht mehr ausübt, sondern diese verwahrt.
Dummerweise hatte unser Beklagter den Schlüssel nicht in der Hosentasche, hätte er ihn dort gehabt, alles wäre gut.
 
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Ich bezweifele das zwar, aber genau das muß keiner beweisen. Dazu steht tatsächlich etwas in dem viel gescholtenen Urteil.

Dummerweise hatte unser Beklagter den Schlüssel nicht in der Hosentasche, hätte er ihn dort gehabt, alles wäre gut.
Ok, also weiter im Kreis. Stellen wir also erstmal fest, dass der Schlafanzug keine Hosentaschen besitzt, der Nacktschläfer erst recht nicht. Stellen wir ferner fest, dass ein eventuell und wenn überhaupt vorhandener Jagdhund keine Lebensversicherung ist und lautlos ausgeschaltet werden kann, alles Theorie. Dann stellen wir noch fest, dass sich der schlafende Mensch nachweislich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit befindet und somit zeitweilig wehrlos ist.

Das Waffengesetz setzt voraus, nein verlangt, dass niemand ohne Befugnis die Gewalt über genehmigungspflichtige Waffen ausüben darf und somit der legal Waffen Besitzende dafür Sorge zu tragen hat, dass dieses Gesetz unbedingt erfüllt wird. Bin kein Jurist, erkenne jedoch hier die Grenzen jedes einzelnen Schlüsselbesitzers. Niemand kann 24/7 seinen Waffenschrankschlüssel hinreichend sicher verwahren, ohne einen entsprechenden Schrank mit Zahlenschloss. Bei einem sechstelligen Code beträgt die Anzahl der möglichen Kombinationen 1.000.000, habe ich irgendwo gelesen. Es wird so kommen, dass der Waffenschrank mit 0/1 und Zahlenschloss bundesweit per Gesetz festgelegt wird. Was ich nicht ändern kann, muss ich zwangsläufig akzeptieren und mich damit arrangieren. In diesem Fall gibt es sicher schlimmeres.
 
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Bis der "Mastercode" fur die E schlosser geklaut werd und wir alle wieder zur Schlusseltresoren zuruck mussen naturlich.
 
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Dummerweise hatte unser Beklagter den Schlüssel nicht in der Hosentasche, hätte er ihn dort gehabt, alles wäre gut.

Dann wäre jetzt wahrscheinlich das Urteil vom Sächsische Oberverwaltungsgericht vom 18. Dezember 2023 maßgebend und man hätte darüber 50 Seiten diskutiert.
 
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Ok, also weiter im Kreis. Stellen wir also erstmal fest, dass der Schlafanzug keine Hosentaschen besitzt, der Nacktschläfer erst recht nicht. Stellen wir ferner fest, dass ein eventuell und wenn überhaupt vorhandener Jagdhund keine Lebensversicherung ist und lautlos ausgeschaltet werden kann, alles Theorie. Dann stellen wir noch fest, dass sich der schlafende Mensch nachweislich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit befindet und somit zeitweilig wehrlos ist.

Das Waffengesetz setzt voraus, nein verlangt, dass niemand ohne Befugnis die Gewalt über genehmigungspflichtige Waffen ausüben darf und somit der legal Waffen Besitzende dafür Sorge zu tragen hat, dass dieses Gesetz unbedingt erfüllt wird. Bin kein Jurist, erkenne jedoch hier die Grenzen jedes einzelnen Schlüsselbesitzers. Niemand kann 24/7 seinen Waffenschrankschlüssel hinreichend sicher verwahren, ohne einen entsprechenden Schrank mit Zahlenschloss. Bei einem sechstelligen Code beträgt die Anzahl der möglichen Kombinationen 1.000.000, habe ich irgendwo gelesen. Es wird so kommen, dass der Waffenschrank mit 0/1 und Zahlenschloss bundesweit per Gesetz festgelegt wird. Was ich nicht ändern kann, muss ich zwangsläufig akzeptieren und mich damit arrangieren. In diesem Fall gibt es sicher schlimmeres.
Nur daß es darum überhaupt nicht geht.
Hier ist ein Urteil gefallen, vor Gericht. Dieses Urteil gibt keiner Behörde neue Kompetenzen. Trotzdem drehen alle Waffenbehörden NRW komplett am Rad. Das einzige, daß wirklich aus diesem Urteil hervorgeht, liegt der Schlüssel unbeaufsichtigt in einem Kasten muß dieser Kasten min der gleichen Sicherheitsstufe entsprechen wie der Rest Deiner erlaubten Waffenaufbewahrung.
Wir müssen auch nicht über den Schlaf philosophieren, auch dazu steht etwas im Urteil, auch nicht über die Anzahl von Kombinationsmöglichkeiten, dazu steht etwas in der Norm.
Persönlich halte ich überhaupt garnichts von Schlüsseln, schon aus ganz anderen Gründen, aber das zählt nicht.
Die Waffenbehörden verschicken irgendwelche Briefe mit Forderungen, die nicht durch das Gesetz gefordert werden, die nicht durch dieses Urteil gefordert werden, die sich teilweise gegenseitig widersprechen, die sich teils sogar selbst widersprechen.
Die Behörden wissen selbst nicht, was Sache ist, dilettantieren völlig ungeniert herum und wir können uns auf nichts verlassen außer, daß morgen jemand eine neue Sau durchs Dorf treibt und wieder alle alles falsch gemacht haben.
Und wenn Du als Waffen besitzender meinst, Du hättest auch nur die geringste Chance alles zu tun, daß Unbefugte niemals die Gewalt über Deine Waffen ausüben können, sorry, aber dann tust Du mir einfach nur leid.
 
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Ein Einbrecher unter Zeitdruck wird ein Zahlenschloss nicht gewaltfrei öffnen können, der Schutz ist hoch. Ein unberechtigtes Familienmitglied hat aber die Zeit und Möglichkeit, die 10 Tasten eines E-Schlosses derart zu manipulieren, das man nach einer Öffnung durch den Berechtigten feststellen kann, welche Tasten gedrückt wurden. Sind es 6 verschiedene Tasten, gibt's "nur" 720 verschiedene Kombinationen. Wurden nur 5 verschiedene Tasten gedrückt, also im Code 2 mal die selbe Zahl vergeben, wird's schon schwieriger. Trotzdem lassen sich ggf. Kombinationen ableiten.

Einen besseren Schutz bieten m.E. nur die mechanischen Zahlenschlösser. Mal schaun wann der Rest der Welt darauf kommt.
 
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Jagdschein und WBK digitalisieren und ähnlich wie bei Zigarettenautomat den Zugang regeln

Irgendwann werden auch ganz normal Chips unter der Haut kommen
 
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Jagdschein und WBK digitalisieren und ähnlich wie bei Zigarettenautomat den Zugang regeln.
Nur, wo bewahre ich die Karte dann gesetzeskonform auf ?

Ich finde, wir sollten unsere alten Tresore kostenlos den illegalen Waffenbesitzern zur Verfügung stellen, damit das Leben in unserer Bananenrepublik für uns alle sicherer wird. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
 
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Es sind 6 Tasten, nicht 6 stellen.

Damit kennst du die Zahlen, aber nicht die reihenfolge.


An stelle eins hast du 6 Möglichkeiten, an stelle 2 noch 5… also 6x5x4x3x2x1 möglichkeiten
 
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