Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

Registriert
5 Feb 2010
Beiträge
533
Geht nicht um mich. Aber warum sollte jemand, der einen zusätzlichen B-Würfel mit Zahlenschloss hat (nach 2018 erworben), sich nun nen 0er Würfel anschaffen? Da wäre ich schlichtweg entspannt und würde mich erstmal auf das Schreiben der zuständigen Polizeibehörde berufen. Und bis das mal final (eindeutige Gesetzeslage) geklärt ist, sieht die Welt schon wieder anders aus und geht noch Zeit ins Land.
 
Registriert
10 Dez 2013
Beiträge
826
... faktisch hat das OVG Münster mit Urteil vom 30.08.2023 (20 A 2384/20) entschieden, dass
an die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels dieselben Anforderungen zu stellen sind,
wie sie für Schusswaffen gelten (d.h. Aufbewahrung in einem Behältnis, das mindestens der
Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht).
:rolleyes:

Welchen Widerstandsgrad muss man bei der Verwahrung des Schlüssels haben der den Waffenschlüsselschrank öffnet ?
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.580
Ich habe jetzt das Urteil gelesen.
Welche Peripherie meinst Du? Das, was sich einzelne Behörden dazu aus den Fingern gesogen haben?
... irgendwie bist Du mitten in den Faden gefallen, oder :unsure:

Aufgrund dieses Urteils in Münster gab es dieses 'ominöse' Papier - ich hänge es mal rein.

240212 Schreiben_S1.jpg
240212 Schreiben_S2.jpg
240212 Schreiben_S3.jpg

Diese Zeilen sind vorstehend schon einmal aufgeführt.
Aufgrund dieser Zeilen gibt es ein Klärungsansatz mit dem Bsy. StMI, um die Bedeutung
des Urteils für bay. Waffenbesitzer belastbar zu klären.
Die Rückmeldung der Bay. StMI liest sich inhaltlich wie folgt:
240313 StMI # NRW - Schlüssel.jpg
Damit ist für mich alles geklärt ;)
Als Bewohner des wunderbaren Bundeslandes Bayern kann ich mich auf den rational 'laufenden'
Verstand der Bay. Staatsorgane verlassen und verwahre weiterhin meinen Schlüssel zu meinen
Waffentresoren in einem entsprechenden Würfel mit der Zertifizierung B auf.
Ein evtl. Aktionismus oder die Sichtweise des regionalen Ansprechpartners ist damit zweitrangig.
-
Genaugenommen ist das bei mir aktuell nur eine vorübergehende Situation.
Denn nächstes WE wird dieses angesprochene Behältnis verkauft.
Ab kommenden Donnerstag o. Freitag werde ich meine Waffen im Vorgarten einlagern ...
... ein zertifizierter Raum in einer blickdichten Umhausung.
Zu dieser Umhausung hat mein Rudel 24/7 einen Zugang, so dass auch ein Waffenkontrolleur
zukünftig nur nach Ankündigung zugegen sein wird.
In der Theorie taugt mir das - ob es sich wirklich positiv im Ablauf darstellt, wird sich über die
nächsten Monate ergeben.
Ab nächste Woche kann die Anlieferung von Munition auch mit der Ameise erfolgen - top.
Die Thematik sollte damit zumindest für mich durch sein .. :cool:
 
Registriert
28 Mrz 2024
Beiträge
1.488
Also habe ich mir so einen 0 Würfel gekauft. Das Risiko das mein JS gelocht wird war mir zu groß.
So haben es auch alle bei uns im Revier (NRW) gemacht die noch kein Zahlenschloss hatten. Die Anschaffung von nem Würfel wird wohl keinem Jäger in finanzielle Nöte bringen. Wäre mir auch viel zu Heikel für Jagdschein/WBK bei ner Kontrolle, immerhin haben wir ja schonmal hier in NRW ein eindeutiges Schreiben
 
Registriert
17 Mrz 2014
Beiträge
201
... faktisch hat das OVG Münster mit Urteil vom 30.08.2023 (20 A 2384/20) entschieden, dass
an die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels dieselben Anforderungen zu stellen sind,
wie sie für Schusswaffen gelten
(d.h. Aufbewahrung in einem Behältnis, das mindestens der
Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht).
Die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992
(Stand 1995) wurde dabei explizit für unzulässig erachtet.

Soweit ist es eine Tatsache.
Genau diese vermeintliche Tatsache ist bislang unbelegt, was bei expliziter Ausführung im Urteil einfach zu ändern wäre.
 
Registriert
16 Nov 2015
Beiträge
871
Genau diese vermeintliche Tatsache ist bislang unbelegt, was bei expliziter Ausführung im Urteil einfach zu ändern wäre.
Das bleibt auch unbelegt, weil nicht existent. Das LKA NRW hat auf Erlass des IM NRW ausdrücklich die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis der gleichen Stufe als ausreichend erklärt. Auch bedarf der Schlüsselschrank keines Bestandsschutzes. Ein alter B-Würfel ohne Bestandsschutz ist also zugelassen für die Schlüsselaufbewahrung. Es dürfen nur keine Waffen rein. DAS zumindest ist eine Tatsache in NRW.
 
Registriert
19 Feb 2007
Beiträge
7.240
Laut Schreiben der Polizei Waffenbehörde dürfen in den neu angeschafften 0 Würfel entweder die Schlüssel oder Kw. Zusammen sei auch nicht erlaubt.
Muss auch keiner verstehen.

Hoffentlich wird dieser Blödsinn schnellstmöglich revidiert.
 
Registriert
3 Jun 2009
Beiträge
794
Laut Schreiben der Polizei Waffenbehörde dürfen in den neu angeschafften 0 Würfel entweder die Schlüssel oder Kw. Zusammen sei auch nicht erlaubt.
Muss auch keiner verstehen.

Hoffentlich wird dieser Blödsinn schnellstmöglich revidiert.
Das wäre ein Fall für den ich eine schriftliche Begründung einfordern würde.
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.537
Laut Schreiben der Polizei Waffenbehörde dürfen in den neu angeschafften 0 Würfel entweder die Schlüssel oder Kw. Zusammen sei auch nicht erlaubt.
Muss auch keiner verstehen.
Echt jetzt? Was sind des für Experten.
Ich kann doch die Schlüssel von einem älteren B in den Nuller mit Zahlenschloss zu den KW legen. Wieso muss man die trennen...
Aber der ganze Wahnsinn passt zu diesem Land.
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.984
... irgendwie bist Du mitten in den Faden gefallen, oder :unsure:

Aufgrund dieses Urteils in Münster gab es dieses 'ominöse' Papier - ich hänge es mal rein.
Aufgrund dieses Urteils gab es einige ominöse Papiere, nur hast Du nicht von Papieren, sondern vom Urteil geschrieben.
... faktisch hat das OVG Münster mit Urteil vom 30.08.2023 (20 A 2384/20) entschieden, dass
an die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels dieselben Anforderungen zu stellen sind,
wie sie für Schusswaffen gelten (d.h. Aufbewahrung in einem Behältnis, das mindestens der
Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht).
Die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992
(Stand 1995) wurde dabei explizit für unzulässig erachtet.
Soweit ist es eine Tatsache.
Einzig Tatsache ist jedoch einzig, daß wieder jede Waffenbehörde ihre eigene Suppe kocht und man als Waffenbesitzer u.U angeschissen ist, weil man im Wirkbereich des einen, nicht des anderen SB wohnt. Ich bezweifele sogar ernsthaft, ob der SB überhaupt in meine Hosentasche gucken darf. Denn eins steht auch im Urteil, solange der Schlüssel da drin, und die Hose am Ar... ist der Schlüssel auch sicher. Nur betrachtet es dieses Gericht als weltfremd anzunehmen, die Hose wäre immer am Ar...
Die Kontrolle betrachtet immer nur einen kleinen Moment. Ein Schlüsseltresor ist kein Waffentresor, muß nicht und mußte nie gemeldet werden.
Tatsachen gibt es hier also so gut wie überhaupt keine. Nur Wischiwaschi und Auslegungen. Einziger Zweck, wie kann man den Waffenbesitz so chaotisch gestallten das keiner mehr durchschaut und man am Ende der Politik eine tolle Statistik vorlegen kann wie viele Waffenbesitzer man erleichtern mußte.
 
Registriert
7 Mai 2014
Beiträge
6.267
Ersetze „Waffenbesitz“ durch alle anderen Themen. Es blickt doch keiner mehr durch.
Beruflich wie privat.

Neulich wurde von einem Pärchen berichtet die nebenberuflich Hühner hatten und Eier verkauften. Sie geben jetzt wohl wegen der überbordenden Bürokratie auf.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
121
Zurzeit aktive Gäste
337
Besucher gesamt
458
Oben