Ich habe jetzt das Urteil gelesen.
Welche Peripherie meinst Du? Das, was sich einzelne Behörden dazu aus den Fingern gesogen haben?
... irgendwie bist Du mitten in den Faden gefallen, oder
Aufgrund dieses Urteils in Münster gab es dieses 'ominöse' Papier - ich hänge es mal rein.
Diese Zeilen sind vorstehend schon einmal aufgeführt.
Aufgrund dieser Zeilen gibt es ein Klärungsansatz mit dem Bsy. StMI, um die Bedeutung
des Urteils für bay. Waffenbesitzer belastbar zu klären.
Die Rückmeldung der Bay. StMI liest sich inhaltlich wie folgt:
Damit ist für mich alles geklärt
Als Bewohner des wunderbaren Bundeslandes Bayern kann ich mich auf den rational 'laufenden'
Verstand der Bay. Staatsorgane verlassen und verwahre weiterhin meinen Schlüssel zu meinen
Waffentresoren in einem entsprechenden Würfel mit der Zertifizierung B auf.
Ein evtl. Aktionismus oder die Sichtweise des regionalen Ansprechpartners ist damit zweitrangig.
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Genaugenommen ist das bei mir aktuell nur eine vorübergehende Situation.
Denn nächstes WE wird dieses angesprochene Behältnis verkauft.
Ab kommenden Donnerstag o. Freitag werde ich meine Waffen im Vorgarten einlagern ...
... ein zertifizierter Raum in einer blickdichten Umhausung.
Zu dieser Umhausung hat mein Rudel 24/7 einen Zugang, so dass auch ein Waffenkontrolleur
zukünftig nur nach Ankündigung zugegen sein wird.
In der Theorie taugt mir das - ob es sich wirklich positiv im Ablauf darstellt, wird sich über die
nächsten Monate ergeben.
Ab nächste Woche kann die Anlieferung von Munition auch mit der Ameise erfolgen - top.
Die Thematik sollte damit zumindest für mich durch sein ..