[NRW] Auch keine Jagdscheine mehr in NRW

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Ich würde annehmen, dass Besuche eines Schießstandes durchaus möglich sind (die WBK bleibt ja gültig) und die Haftpflicht hat man ja.

Munitionsbesitz könnte ohne Stempel in der WBK womöglich ein Problem werden; die lässt man dann bei jemanden mit gültiger Pappe einlagern. Ich frag mich immer, warum man beim Erwerb einer Waffe auf den Stempel für den Munitionserwerb verzichtet.
Solange Du das Haus nicht mit den Waffen verlässt, sehe ich darin kein Problem, weil ein etwaiger Kontrolleur darüber im Bilde sein wird, dass es aktuell gerade zu Verzögerungen kommt. Zudem brauch ein Kontrolleur keinen JS zum Vollzug seines Auftrages, da es um die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie den Abgleich des Bestandes mit den eingetragenen Waffen geht und nicht um die Prüfung des Bedürfnisses.
 
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8 Nov 2023
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Zudem reicht ja denke ich wie bei "später Verlängerung" der Nachweis über den Antrag. Ist ja auch jedes Jahr mehrfach Thema.
 
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Ich halte das alles für sehr fragwürdig:

Wenn eine Institution, welches mit Machtmitteln vom Bürger etwas fordert, selber die Erlangung dessen durch den Bürger verunmöglicht (warum dies auch immer, das sei mal dahingestellt).

Am Ende kann der Bürger zu Schlüssen jener Art kommen, dass sein eigentlich vorhandener guter Wille und seine eigentlich vorhandene Unterstützung für das Ganze fehl am Platze sind, kommen - und das wäre wie gesagt sicherlich doch eher fragwürdig.
 
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Ich halte das alles für sehr fragwürdig:

Wenn eine Institution, welches mit Machtmitteln vom Bürger etwas fordert, selber die Erlangung dessen durch den Bürger verunmöglicht (warum dies auch immer, das sei mal dahingestellt).

Am Ende kann der Bürger zu Schlüssen jener Art kommen, dass sein eigentlich vorhandener guter Wille und seine eigentlich vorhandene Unterstützung für das Ganze fehl am Platze sind, kommen - und das wäre wie gesagt sicherlich doch eher fragwürdig.
Und bezahlen darf man's dann am Ende trotzdem und ich sehe schon die Gebührenerhöhung kommen, wegen erhöhten Aufwands, in NRW ist es ja eh "spottbillig", da ist Luft nach oben :)
 
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25 Jul 2002
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Ich kann nur raten, frühzeitig einen Antrag zu stellen. Wenn darüber nicht in angemessener Zeit entschieden wird, gibt es immer die Möglichkeit, Untätigkeitsklage zu erheben. Das gibt auch den unteren Jagdbehörden die Möglichkeit, gegenüber den Landesbehörden Druck aufzubauen.
Hier liegt das Problem ja nicht bei den unteren Jagdbehörden, sondern der Bund hat ein völlig unsinniges Gesetz erlassen, ohne sich um die praktische Umsetzbarkeit zu kümmern - Ampelpolitik halt.
 
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11 Mrz 2022
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Ich darf zum ersten Mal nach 3 Jahren meinen Jagdschein verlängern deswegen sind die Hinweise hier stellenweise sehr interessant für mich.
Mein Jagdhaftpflichtversicherung habe ich gebeten mir den Nachweis der Versicherung für ab 04/2025 (kommt sonst im Januar) zeitnah zu übermitteln, damit ich jetzt schon meinen Antrag auf Verlängerung stellen kann. Mal schauen ob mein Plan auf geht.
 
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Liegt dann aber nicht der Jagdschein bei der Behörde rum? Ob sich dann die Polizei mit einer Kopie des Verlängerungsantrags begnügt?
Ist ja mit den bisherigen Situationen genau so.

Das muss reichen. Wenn die Behörde dem nicht nachkommt und auch die WBK nicht einzieht (die ja auf Grund des JJS ausgestellt wurde), dann kann man doch von einer Erlaubnis ausgehen.

Wenn die Behörde es nicht hin bekommt und es Probleme gibt wäre der nächste Schritt die Untätigkeitsklage mit evtl. Schadenersatz.
 
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Bei uns im Kreis wurde in der Vergangenheit für alle anstehenden Verlängerungen vorab die Zuverlässigkeitsprüfung angestoßen. Die Verlängerung war dann eine Sache von ein paar Tagen.

Wie das dieses Jahr läuft? Keine Ahnung!
 
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Ist das wirklich so? Ohne gültigen JS ginge ich weder auf die Jagd noch auf den Stand.
Er ist ja nicht wirklich ungültig. Er ist nur bei der Behörde vorliegend.

Sagen wir, du schickst deinen JS am 01.03. ein und du willst am 20.03. raus gehen. Machst du es? Natürlich, du hast ja einen gültigen JJS, nur liegt dieser (nachweislich) bei der Behörde.

Willst du nun am 01.04. raus gehen würde ich davon ausgehen, dass dein JJS weiterhin gültig ist, da du ihn vor einer Weile beantragt hast und es keine negative Rückmeldung gab und du nichts angestellt hast.
Wie es im 2. Fall tatsächlich gesetzlich geregelt ist weiß ich gerade nicht. Allerdings muss in dem Fall auch erstmal etwas passieren, dass es zur verschärften Kontrolle kommt. Wirst du kontrolliert, kann man ja immer noch nachvollziehen, dass du einen gültigen JJS hattest da du diesen ja dann irgendwann bekommst wo drauf steht 01.04-31.03.
 
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Er ist ja nicht wirklich ungültig. Er ist nur bei der Behörde vorliegend.

Sagen wir, du schickst deinen JS am 01.03. ein und du willst am 20.03. raus gehen. Machst du es? Natürlich, du hast ja einen gültigen JJS, nur liegt dieser (nachweislich) bei der Behörde.

Willst du nun am 01.04. raus gehen würde ich davon ausgehen, dass dein JJS weiterhin gültig ist, da du ihn vor einer Weile beantragt hast und es keine negative Rückmeldung gab und du nichts angestellt hast.
Wie es im 2. Fall tatsächlich gesetzlich geregelt ist weiß ich gerade nicht. Allerdings muss in dem Fall auch erstmal etwas passieren, dass es zur verschärften Kontrolle kommt. Wirst du kontrolliert, kann man ja immer noch nachvollziehen, dass du einen gültigen JJS hattest da du diesen ja dann irgendwann bekommst wo drauf steht 01.04-31.03.
Bez. dem 20.3. stimme ich Dir zu. Das wäre ggf. nur ne Ordnungswidrigkeit. Ist der Schein aber am 1.4. noch nicht da, unterstellst Du einen SV, der nicht zutreffen muss.

Bez. Schießstand muss ich interessehalber mal in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Ich glaube, dass dort etwas von einem gültigen JS stand. Zudem kommst du manchen Ständen ohne gültigen JS gar nicht rein.
 

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