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Meines Wissens nach gelten die Jagdscheine bis 31.03. jeden JahresWie machen das dann eigentlich Pächter die gerade verlängern müssen?!
Ohne Pappe doch keine Pacht oder?
Es ist also noch genügend Zeit....
Meines Wissens nach gelten die Jagdscheine bis 31.03. jeden JahresWie machen das dann eigentlich Pächter die gerade verlängern müssen?!
Ohne Pappe doch keine Pacht oder?
Solange Du das Haus nicht mit den Waffen verlässt, sehe ich darin kein Problem, weil ein etwaiger Kontrolleur darüber im Bilde sein wird, dass es aktuell gerade zu Verzögerungen kommt. Zudem brauch ein Kontrolleur keinen JS zum Vollzug seines Auftrages, da es um die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie den Abgleich des Bestandes mit den eingetragenen Waffen geht und nicht um die Prüfung des Bedürfnisses.Ich würde annehmen, dass Besuche eines Schießstandes durchaus möglich sind (die WBK bleibt ja gültig) und die Haftpflicht hat man ja.
Munitionsbesitz könnte ohne Stempel in der WBK womöglich ein Problem werden; die lässt man dann bei jemanden mit gültiger Pappe einlagern. Ich frag mich immer, warum man beim Erwerb einer Waffe auf den Stempel für den Munitionserwerb verzichtet.
Liegt dann aber nicht der Jagdschein bei der Behörde rum? Ob sich dann die Polizei mit einer Kopie des Verlängerungsantrags begnügt?Zudem reicht ja denke ich wie bei "später Verlängerung" der Nachweis über den Antrag. Ist ja auch jedes Jahr mehrfach Thema.
Und bezahlen darf man's dann am Ende trotzdem und ich sehe schon die Gebührenerhöhung kommen, wegen erhöhten Aufwands, in NRW ist es ja eh "spottbillig", da ist Luft nach obenIch halte das alles für sehr fragwürdig:
Wenn eine Institution, welches mit Machtmitteln vom Bürger etwas fordert, selber die Erlangung dessen durch den Bürger verunmöglicht (warum dies auch immer, das sei mal dahingestellt).
Am Ende kann der Bürger zu Schlüssen jener Art kommen, dass sein eigentlich vorhandener guter Wille und seine eigentlich vorhandene Unterstützung für das Ganze fehl am Platze sind, kommen - und das wäre wie gesagt sicherlich doch eher fragwürdig.
Ist ja mit den bisherigen Situationen genau so.Liegt dann aber nicht der Jagdschein bei der Behörde rum? Ob sich dann die Polizei mit einer Kopie des Verlängerungsantrags begnügt?
Ist das wirklich so? Ohne gültigen JS ginge ich weder auf die Jagd noch auf den Stand.Zudem reicht ja denke ich wie bei "später Verlängerung" der Nachweis über den Antrag. Ist ja auch jedes Jahr mehrfach Thema.
Er ist ja nicht wirklich ungültig. Er ist nur bei der Behörde vorliegend.Ist das wirklich so? Ohne gültigen JS ginge ich weder auf die Jagd noch auf den Stand.
Bez. dem 20.3. stimme ich Dir zu. Das wäre ggf. nur ne Ordnungswidrigkeit. Ist der Schein aber am 1.4. noch nicht da, unterstellst Du einen SV, der nicht zutreffen muss.Er ist ja nicht wirklich ungültig. Er ist nur bei der Behörde vorliegend.
Sagen wir, du schickst deinen JS am 01.03. ein und du willst am 20.03. raus gehen. Machst du es? Natürlich, du hast ja einen gültigen JJS, nur liegt dieser (nachweislich) bei der Behörde.
Willst du nun am 01.04. raus gehen würde ich davon ausgehen, dass dein JJS weiterhin gültig ist, da du ihn vor einer Weile beantragt hast und es keine negative Rückmeldung gab und du nichts angestellt hast.
Wie es im 2. Fall tatsächlich gesetzlich geregelt ist weiß ich gerade nicht. Allerdings muss in dem Fall auch erstmal etwas passieren, dass es zur verschärften Kontrolle kommt. Wirst du kontrolliert, kann man ja immer noch nachvollziehen, dass du einen gültigen JJS hattest da du diesen ja dann irgendwann bekommst wo drauf steht 01.04-31.03.