[NRW] Auch keine Jagdscheine mehr in NRW

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Ich würde annehmen, dass Besuche eines Schießstandes durchaus möglich sind (die WBK bleibt ja gültig) und die Haftpflicht hat man ja.

Munitionsbesitz könnte ohne Stempel in der WBK womöglich ein Problem werden; die lässt man dann bei jemanden mit gültiger Pappe einlagern. Ich frag mich immer, warum man beim Erwerb einer Waffe auf den Stempel für den Munitionserwerb verzichtet.

Wenn ich mich richtig erinnere, bedeutet kein gültiger Jagdschein den Wegfall des Bedürfnisses zum Waffenbesitz und somit dürfte formell die Aufforderung eingehen Waffen und Munition mit Frist zum Wegfall des Bedürfnisses nachweislich Berechtigten zu überlassen. Damit ist dann auch der Weg zum Schießstand erledigt.
 
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Macht euch mal nichts vor - wenn ihr am 01.04. keinen gültigen Jagdschein in den Händen habt, seid ihr nicht im Besitz einer Erlaubnis. Das ist erst einmal unabhängig davon, ob der Antrag bei der Behörde liegt und ob ihr das zu vertreten habet.

Natürlich wird die Waffenbehörde dann nicht hingehen und das Bedürfnis für die Waffen verneinen, aber beispielsweise bei einer Kontrolle z.B. in einem anderen Bundesland kann es natürlich zu unangenehmen Nachfragen oder Rechtsfolgen kommen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ich darf zum ersten Mal nach 3 Jahren meinen Jagdschein verlängern deswegen sind die Hinweise hier stellenweise sehr interessant für mich.
Mein Jagdhaftpflichtversicherung habe ich gebeten mir den Nachweis der Versicherung für ab 04/2025 (kommt sonst im Januar) zeitnah zu übermitteln, damit ich jetzt schon meinen Antrag auf Verlängerung stellen kann. Mal schauen ob mein Plan auf geht.
OK, ich bin Bayern. Aber bei mir nutzt es nichts, den Antrag mehr wie 3 Monate vorab zu stellen, hab da schon mal nach gefragt. Empfehlung war am besten erst nach den Weihnachtsferien oder ab dem 16.01. Da ist dann erst mal alles zu in BY.
 
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Liegt dann aber nicht der Jagdschein bei der Behörde rum? Ob sich dann die Polizei mit einer Kopie des Verlängerungsantrags begnügt?

Bei Dir zu Hause ja, denn es ist Dir ja objektiv unmöglich, das Ding physisch an zwei Orten gleichzeitig zu haben. Was Schiessstandbesuche etc. angeht: schaut auf die Mitführungspflichten in den Gesetzen! Wenn da steht "JS" dann muss der grundsätzlich im Original dabei sein.
 

BAL

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Bei Dir zu Hause ja, denn es ist Dir ja objektiv unmöglich, das Ding physisch an zwei Orten gleichzeitig zu haben. Was Schiessstandbesuche etc. angeht: schaut auf die Mitführungspflichten in den Gesetzen! Wenn da steht "JS" dann muss der grundsätzlich im Original dabei sein.
Diese Regelung sollte dringend überarbeitet werden, denn sie stammt aus einer Zeit, als Deutschland noch funktioniert hat.

Edit: Ich glaube jetzt ist ein guter Zeitpunkt, den Voreintrag für die nächste Kurzwaffe zu beantragen 😁
 
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Wenn ich mich richtig erinnere, bedeutet kein gültiger Jagdschein den Wegfall des Bedürfnisses zum Waffenbesitz und somit dürfte formell die Aufforderung eingehen Waffen und Munition mit Frist zum Wegfall des Bedürfnisses nachweislich Berechtigten zu überlassen. Damit ist dann auch der Weg zum Schießstand erledigt.
Nicht ganz richtig.

Das Bedürfnis für die Beantragung der WBK ist der gültige JJS. Fällt der JJS weg, ist die WBK weiterhin gültig bis Widerruf der Behörde. Das Bedürfnisprinzip regelt die Anträge, nicht aber die Gültigkeit. Diese muss mWn manuell von den Behörden widerrufen werden, aufgrund eben fehlenden JJSs.
 
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Naja im Kontext zu Behördengeschwindigkeiten sind vier Monate ein Wimpernschlag...

Den Lappen jetzt aber schon mit dem Antrag zur Behörde bringen ist auch irgendwie ungeschickt, gerade wo es jetzt richtig los geht und man den Schein vor der DJ vorzeigen muss.

Gut das ich bis 2027 Zeit habe.
Bei unserer Kreisverwaltung ist auch jemand in den Ruhestand gegangen. Somit ist zur Zeit auf der www der Hinweis, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
 
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Nicht ganz richtig.

Das Bedürfnis für die Beantragung der WBK ist der gültige JJS. Fällt der JJS weg, ist die WBK weiterhin gültig bis Widerruf der Behörde. Das Bedürfnisprinzip regelt die Anträge, nicht aber die Gültigkeit. Diese muss mWn manuell von den Behörden widerrufen werden, aufgrund eben fehlenden JJSs.

Die Information über den Ablauf oder den Einzug des Jagdscheins gibt die Ujb ja an die Kreispolizei weiter, die dann eben die WBK einzieht. Das wird ein sehr "manueller" Ablauf sein, wie man Behörden so kennt. Aber der wird in Gang gesetzt werden, wie man Behörden so kennt. Es sei denn aus dem Innenministerium kommt eine Ansage, wie im Fall von fristgerecht Verlängerung beantragt und nicht möglich wegen Auskunft verfahren werden soll. So meine Sorge.
 
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Die Information über den Ablauf oder den Einzug des Jagdscheins gibt die Ujb ja an die Kreispolizei weiter, die dann eben die WBK einzieht. Das wird ein sehr "manueller" Ablauf sein, wie man Behörden so kennt. Aber der wird in Gang gesetzt werden, wie man Behörden so kennt. Es sei denn aus dem Innenministerium kommt eine Ansage, wie im Fall von fristgerecht Verlängerung beantragt und nicht möglich wegen Auskunft verfahren werden soll. So meine Sorge.
Das wäre natürlich Fatal. Besonders weil es dann zu Schadenersatzansprüchen kommen würde. Nicht im Interesse des Steuerzahlers.
 
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Bis da mal Geld fließt, das dauert. Amtshaftung ist unglaublich zäh, da überhaupt einen Anspruch geltend machen zu können.
 
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Das wäre natürlich Fatal. Besonders weil es dann zu Schadenersatzansprüchen kommen würde. Nicht im Interesse des Steuerzahlers.

Und nicht zu vergessen kommt es vor den Schadensersatzansprüchen auch zu Schaden.

In NRW kann man mit Herr Reul zumindest davon ausgehen, dass er Jägern gegenüber wohlgesonnen ist.

Es wurde ja zu genüge gesagt und geschrieben, aber dieses Sicherheitspaket ist wirklich ein Paradebeispiel für schlechte Politik.
 

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