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Schade, dass die Ampel nicht 2 Wochen vorher zerbrochen ist...
Was ist in dem Zusammenhang mit Munition ?
Kein Jagdschein keine Erlaubnis zum Munition Besitz.
Ich kann nur raten, frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Mit welcher Begründung?Hier bei uns bearbeitet die Behörde keine Anträge vor Mitte Februar. Wollte den Jagdschein schon mal im Januar verlängern, weil ich danach länger im Urlaub war, wurde nicht angenommen.
Mit welcher Begründung?
Ich denke das Leben in Preussen ist schwerer als anderswo. In Bayern hat man davon noch nichts gehört?
So ist es und daher steht bei mir auch in der WBK, dass ich zum Besitz von Langwaffenmunition berechtigt bin, welche nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung nicht verboten ist.(...) Kein Jagdschein keine Erlaubnis zum Munition Besitz (...)
" Durch den intensiven Dialog unseres Präsidenten Ernst Weidenbusch mit den Entscheidungsträgern im Bundesinnenministerium und der Politik ist es gelungen, wenigstens dafür zu sorgen, dass insbesondere die Jäger neben weiteren Berechtigten vom neuen Messerverbot explizit ausgenommen sind und Messer weiter mit sich führen dürfen."
Ein bischen Zeit muss man den Behörden für ihre Verwaltungsakte schon geben. Für eine "Untätigkeitsklage" ist da bei Weitem noch nicht die nötige Voraussetzung vorhanden.Untätigkeitsklage