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Wenn ich nichts übersehen habe im Wortlaut gleich wie in MTK.
Nicht wirklich:
In der Allgemeinverfügung MTK wird unter 2.2 "Wildscheine / Jagd betreffende Maßnahmen" die Aufwandsentschädigung von EUR 150,00 pro erlegtem Wildschein in Aussicht gestellt.
In der Allgemeinverfügung Wiesbaden gibt es unter 1.1 "Wildscheine / Jagd betreffende Maßnahmen" keine gleich/ähnlich lautende Passsage.