ASP in Deutschland aktuell

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Wenn ich nichts übersehen habe im Wortlaut gleich wie in MTK.

Nicht wirklich:

In der Allgemeinverfügung MTK wird unter 2.2 "Wildscheine / Jagd betreffende Maßnahmen" die Aufwandsentschädigung von EUR 150,00 pro erlegtem Wildschein in Aussicht gestellt.

In der Allgemeinverfügung Wiesbaden gibt es unter 1.1 "Wildscheine / Jagd betreffende Maßnahmen" keine gleich/ähnlich lautende Passsage.
 
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Das betrifft die Ausnahme vom Jagdverbot in Zone2, die dort erlegten Sauen dürfen nicht verarbeitet werden. Dafür gibts 150€.
 
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In Wiesbaden nicht. Die Passage fehlt auch in der Wiesbadener Allgemeinverfügung für die Zone II.
 
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Vor einiger Zeit ging durch die jagdliche Presse, dass italienische Forscher entdeckt haben, dass zB mittels Verprobung der Erdreichs an einer Suhle eine ASP-Verseuchung nachgewiesen werden kann - und dies ohne Sauenkadaver direkt zu beproben. Ist hier im Forum irgendwem bekannt, ob das Testverfahren bereits Anwendung findet?
 
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was mich in den Verfügungen von MTK und WI irritiert:
"1.1.12.Das Verbringen von in der Sperrzone I erlegten Wildschweinen beziehungsweise vonfrischem Wildschweinfleisch, Wildschweinfleischerzeugnissen, anderen Erzeugnissentierischen Ursprunges und sonstigen tierischen Neben- und Folgeprodukten, das oderdie von Wildschweinen gewonnen wurde(n), ist innerhalb der Sperrzone I und aus dieser heraus verboten, soweit keine Genehmigung nach Art. 51 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 erteilt wurde. Das Verbot gilt auch für den privaten häuslichenGebrauch und für die Abgabe von kleinen Mengen von Wildschweinen oder Wildschweinfleisch direkt an den Endverbraucher und örtliche Betriebe des Einzelhandels,die diese direkt an Endverbraucher abgeben."

Das heisst, in Zone I darf und soll ich jagen, darf es aber nicht verbringen - auch nicht dem Nachbarn oder Restaurant verkaufen?
 
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Solange wie dein Nachbar auch in der Zone 1 wohnt, darf man es, laut Ministerium.
Der Unterschied von MTK- zu Wiesbaden ist auch in das Wild in MTK, darf noch in deiner Wildkammer aufgebrochen werden, in Wiesbaden muss es zu einer Wildsammelstelle gebraucht werden usw.
 
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@heckenjäger:

In der Wiesbadener Allgemeinverfügung zur Sperrzone I lautet der letzte Satz von 1.1.12 wie folgt:

"...Nach näherer Weisung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden ist das Verbringen sowie Verbringen aus der Wildsammelstelle nach Vorlage eines negativen Test auf das ASP-Virus unter 1.1.5 gestattet..."

Nachbar oder Restaurant mit negativem ASP-Test also möglich.

 
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Das heisst, in Zone I darf und soll ich jagen, darf es aber nicht verbringen - auch nicht dem Nachbarn oder Restaurant verkaufen?
Nach dem Wortlaut der AV ist es so - auch nicht dem in Zone I lebenden Nachbarn oder einem Restaurant, wenn nicht eine Genehmigung nach Art. 51 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 erteilt wurde. (AV MTK vom 26.07.2024 - Abschn. II Ziff. 1.1.12)
 
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@heckenjäger:

In der Wiesbadener Allgemeinverfügung zur Sperrzone I lautet der letzte Satz von 1.1.12 wie folgt:

"...Nach näherer Weisung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden ist das Verbringen sowie Verbringen aus der Wildsammelstelle nach Vorlage eines negativen Test auf das ASP-Virus unter 1.1.5 gestattet..."

Nachbar oder Restaurant mit negativem ASP-Test also möglich.

danke - dann hätte sich Wiesbaden denn Passus ja ganz sparen können: bis zum negativen ASP-Test muss die Wutz ja eh in der Sammelstelle verbleiben!
 
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@cast: O.K., ich fürchte, wir haben nach Deinem Post "Im Wortlaut gleich..." aneinander vorbei geschrieben.
 
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Gibt kleine oder größere Unterschiede bei den Kreisen.

Bei uns steht "in die eigene Wildsammelstelle" bei anderen in die Wildsammelstelle des Kreises.

so wie es aussieht darf auch negativ beprobtes Fleisch von dort nur innerhalb der Zone I nach Genehmigung durch die Behörde aus der Sammelstelle verkauft/ verbracht werden.
Bin mal gespannt wie das gehandhabt wird.

Übrigens, EU Verordnung 2023/594 ist die Grundlage für die Maßnahmen.
 

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