AndreaM schrieb:
[quote="OberförsterVS":3ng0cfe2]Genau das würde es heißen, dramatisch wäre das freilich nicht, auch 75 Hektar zerschneiden zusammenhängende Gebiete. Es gibt keine "richtige" Größe, die wissenschaftlich abzuleiten wäre, deshalb gilt es im Zweifel für das Eigentum zu entscheiden und nicht für jagdpraktische Aspekte, die sich zudem von Inhaber zu Inhaber des JARechtes unterscheiden können.
Das würde dann aber - konsequent weitergedacht - dazu führen, dass ich auf meinen knapp 4 ha auch selber die Jagd ausüben darf. Und der Nachbar mit seinen 4 ha auch usw.
Nein, wieso, wer hat von 4ha gesprochen?
Ich hab nur das, was du da oben geschrieben hast, konsequent weitergedacht
Dann kann man sich aber von geregeltem Jagen verabschieden.
Bei 4 Ha wohl schon, bei 30, 40 oder 50 ha wohl nicht.
Warum? Kannst du mir das erklären?
Hegeringe, die das regeln könnten, gibts dann auch nicht mehr - wie soll das gehen?
Die haben auch bisher nichts geregelt, das sind Stammtische zur Pflege der Waidgerechtigkeit von der Bedeutung eines Ortsverbandes der SPD.
Ihr müsst doch ein Vorstellung davon haben, wenn ihr es fordert - könnt ihr das bitte mal erklären?
Habe ich doch: das Eigentumsrecht ist ungleich höherwertige als jagdpraktische Überlegungen; für Eingriffe braucht es daher sehr gute Begründungen, zumal sich ja auch EJB-Eigentümer zusammenschliessen können, wenn sie mögen.
Nachtrag zu oben; da es keine "richtige" Größe gibt, warum dann 30 ha?