Danke für die Antwort Oberförster VS
Aber dann wär es doch erst mal sinnig zu gucken, welche Größe sinnvoll ist - wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf 30 ha auch nur ansatzweise vernünftig jagen kann.
Bei Rotwild kenn ich mich nicht aus, aber da reichen 75 ha sicher nicht.
Das wird ja meist (immer?) über Rotwildringe geregelt und das ist ja auch vernünftig.
Aber wie gesagt, wenn 75 ha für Rotwild schon zu klein sein, wie soll das dann auf 30 ha funktionieren?
Von der Zersplitterung der Flächen mal gar nicht zu reden. Da kriegt man dann in bestimmten Gegenden noch unsäglichere Flickenteppiche, als es das EGMR-Urteil vielleicht schon tun wird.
Wir selber haben hier in BaWü z.B. eine Streuobstwiese - 15 m breit, 250 m lang. Der Nachbarstreifen ist ähnlich. Da müsste man dann für eine Jagdfläche von 30 ha mit 10 Leuten Verträge schließen.
Der erste will gern 1 Jahr, der zweite 5 Jahre - wo soll das hinführen?
Aber dann wär es doch erst mal sinnig zu gucken, welche Größe sinnvoll ist - wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf 30 ha auch nur ansatzweise vernünftig jagen kann.
Bei Rotwild kenn ich mich nicht aus, aber da reichen 75 ha sicher nicht.
Das wird ja meist (immer?) über Rotwildringe geregelt und das ist ja auch vernünftig.
Aber wie gesagt, wenn 75 ha für Rotwild schon zu klein sein, wie soll das dann auf 30 ha funktionieren?
Von der Zersplitterung der Flächen mal gar nicht zu reden. Da kriegt man dann in bestimmten Gegenden noch unsäglichere Flickenteppiche, als es das EGMR-Urteil vielleicht schon tun wird.
Wir selber haben hier in BaWü z.B. eine Streuobstwiese - 15 m breit, 250 m lang. Der Nachbarstreifen ist ähnlich. Da müsste man dann für eine Jagdfläche von 30 ha mit 10 Leuten Verträge schließen.
Der erste will gern 1 Jahr, der zweite 5 Jahre - wo soll das hinführen?