Anhörung Neues Jagdrecht B-W kommenden Freitag

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Danke für die Antwort Oberförster VS

Aber dann wär es doch erst mal sinnig zu gucken, welche Größe sinnvoll ist - wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf 30 ha auch nur ansatzweise vernünftig jagen kann.
Bei Rotwild kenn ich mich nicht aus, aber da reichen 75 ha sicher nicht.
Das wird ja meist (immer?) über Rotwildringe geregelt und das ist ja auch vernünftig.

Aber wie gesagt, wenn 75 ha für Rotwild schon zu klein sein, wie soll das dann auf 30 ha funktionieren?
Von der Zersplitterung der Flächen mal gar nicht zu reden. Da kriegt man dann in bestimmten Gegenden noch unsäglichere Flickenteppiche, als es das EGMR-Urteil vielleicht schon tun wird.

Wir selber haben hier in BaWü z.B. eine Streuobstwiese - 15 m breit, 250 m lang. Der Nachbarstreifen ist ähnlich. Da müsste man dann für eine Jagdfläche von 30 ha mit 10 Leuten Verträge schließen.
Der erste will gern 1 Jahr, der zweite 5 Jahre - wo soll das hinführen?
 
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Das findet sich ja auch im BJG wieder, dass mehrere Eigentümer mit je mindestens 15 ha und insgesamt über 75 ha einen EJB bilden können. Das basiert genau auf diesen 15 ha. Leider hat es kein LAndesjagdgesetz übernommen, selbst das LJBW nicht. In Sachsen gibt es jetzt die Möglichkeit FBGs ab 250 ha als EJB eintragen zu lassen. Eigentlich Schade, man hätte einfach nur die Württembergregel aktivieren müssen. Aber die Schreibweise des neuen Gestzes lässt eh drauf schliessen, dass es ein nicht allzu begnadeter Schreibtischtäter im Alleingang verfasst hat... :31:
 
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Tiroler Bracke schrieb:
@Ioma60
Ich bin also garkein Mitglied in der Forstkammer? Erklärt vieles ....

http://www.forstkammer-bw.de/ausschuss.html
Bis zum Großprivatwald scrollen (Borchert ist Fürstenberg).

Es ging mir nicht darum, daß der Großprivatwald Mitglied bei der Forstkammer ist, sondern um dessen Intressenvertretung. Die Forstkammer vetritt in erster Linie die Belange der Kommunen, welche mit denen des GPW nicht immer deckungsgleich sind.
@OVS richtig, der Grundbesitzerverband und der Verband der JG wurden bei der Anhörung nicht gehört. Diesen Verbänden steht mit Sicherheit genau so viel Mitspracherecht zu wie der Forstkammer.
 
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AndreaM schrieb:
Danke für die Antwort Oberförster VS
...

Wir selber haben hier in BaWü z.B. eine Streuobstwiese - 15 m breit, 250 m lang. Der Nachbarstreifen ist ähnlich. Da müsste man dann für eine Jagdfläche von 30 ha mit 10 Leuten Verträge schließen.
Der erste will gern 1 Jahr, der zweite 5 Jahre - wo soll das hinführen?

Wir reden von Eigenjagdflächen, Du beschreibst eine Gemeinschaftsfläche.
Und außerdem bräuchte man für Dein Beispiel eher 100 als 10 Leute.


P.P.S.:
In meinem obigen Link können Interessierte unten auch einer Verlinkung zum Jagd-Eintrag folgen.
Interessant ist u.a., daß 1907 Rehe wohl nicht zum Niederwild gezählt wurden.
Und Jagdvereine zur Anpachtung größerer Flächen u.a. zur Parforcejagd gab es damals auch.
Was hat Scherping da nur angestellt?
 
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OberförsterVS schrieb:
...
Zu TB: es stimmt natürlich, dass man sich als Eigentümer alle Eingriffe, es gibt ja schon genügend, verbitten sollte (oder teuer verkaufen?), das wäre dann vielleicht der Part des Grundeigentümerverbandes oder des Verbandes der JG und EJB, nicht unbedingt der der Forstkammer, die sich v.a., nicht ausschließlich, um das Waldvermögen kümmern muß. ...
Das kann doch nicht sein. Wenn man Mitglied in (mind.) drei Vereinen ist (was für den Großteil der anderen Forstkammermitglieder ebenso zutreffen dürfte), dann darf doch die Forstkammer nicht Positionen vertreten, die vielleicht dem Wald nicht schaden, aber die sonstigen Vermögenswerte!

Ihr dürft fordern, das Jagdrecht endlich wieder auf eine das Menschenrecht achtende Basis des Grundgesetzes zu stellen aber nie diese Basis verschachern mit der Begründung "das geht mich nichts an".
Das ist genauso mit dem EGMr-Urteil: wenn man dies nicht im relativ unbedeutenden Jagdrecht durchsetzt, gelten bald innerörtliche Baumverordnungen auch in der Fläche!
 
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35ha Eigenjagd-der Hammer.Mit einem Schlag bin ich dann Eigenjagdbesitzer von 2 neuen Eigenjagden,getrennt vielleicht durch einen EGMR-Geschädigten.Die verpachte ich dann im Jahresrhytmus an revierlose Jäger.Oh Diana,wie gut du mit uns bist !
 
A

anonym

Guest
saujager1977 schrieb:
In Sachsen (...) Aber die Schreibweise des neuen Gestzes lässt eh drauf schliessen, dass es ein nicht allzu begnadeter Schreibtischtäter im Alleingang verfasst hat... :31:
Das Sächsische LJG ist handwerklich, sprachlich, letztlich juristisch miserabel. Stimmt.

Carcano
 
A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
P.S.:
Oder doch besser Mecklenburg?
Sowieso. Siehe Bismaracks Aussage, wenn nächste Woche die Welt untergehe, werde er sofort den Zug nach Mecklenburg nehmen, da treffe alles erst 100 Jahre später ein.

Carcano
 
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AndreaM schrieb:
Danke für die Antwort Oberförster VS

Aber dann wär es doch erst mal sinnig zu gucken, welche Größe sinnvoll ist - wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf 30 ha auch nur ansatzweise vernünftig jagen kann.

Doch, kann ich mir vorstellen. Man könnte ja zusätzlich der UJB die Möglichkeit geben, sinnvolle Flächenformen zu gestalten. Deine Sichtweise lässt die Position des .Grundeigentümers völlig außer Betracht, obwohl diesem die bedeutende Rolle zukommt, der Pächter ist nur Mieter und nicht mehr, viele Pächter gerieren sich aber als Eigentümer und das ist degoutant.


Bei Rotwild kenn ich mich nicht aus, aber da reichen 75 ha sicher nicht.
Das wird ja meist (immer?) über Rotwildringe geregelt und das ist ja auch vernünftig.

Da schwebt dem LJV eine Zwangshegegemeinschaft vor, ein weiteres Instrument zur Entrechtung der Eigentümer. Auf freiwilliger Basis wegen mir.

Aber wie gesagt, wenn 75 ha für Rotwild schon zu klein sein, wie soll das dann auf 30 ha funktionieren?

Und wenn es in großen Revieren nicht funktioniert, dann greift der Paragraf 27?


Von der Zersplitterung der Flächen mal gar nicht zu reden. Da kriegt man dann in bestimmten Gegenden noch unsäglichere Flickenteppiche, als es das EGMR-Urteil vielleicht schon tun wird.

Wir selber haben hier in BaWü z.B. eine Streuobstwiese - 15 m breit, 250 m lang. Der Nachbarstreifen ist ähnlich. Da müsste man dann für eine Jagdfläche von 30 ha mit 10 Leuten Verträge schließen.
Der erste will gern 1 Jahr, der zweite 5 Jahre - wo soll das hinführen?

Halt, das betrifft den gemeinschaftlichen Jagdbezirk, hier ist die JG der Ansprechpartner und bündelt die Flächen.
 
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loma60 schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
@Ioma60
Ich bin also garkein Mitglied in der Forstkammer? Erklärt vieles ....

http://www.forstkammer-bw.de/ausschuss.html
Bis zum Großprivatwald scrollen (Borchert ist Fürstenberg).

Es ging mir nicht darum, daß der Großprivatwald Mitglied bei der Forstkammer ist, sondern um dessen Intressenvertretung. Die Forstkammer vetritt in erster Linie die Belange der Kommunen, welche mit denen des GPW nicht immer deckungsgleich sind.

Natürlich sind die Interessen nicht immer deckungsgleich, wo gibt's das schon? Wenn es dem GPW nicht passen würde, dann würde er einen eigenen Verband gründen.


@OVS richtig, der Grundbesitzerverband und der Verband der JG wurden bei der Anhörung nicht gehört. Diesen Verbänden steht mit Sicherheit genau so viel Mitspracherecht zu wie der Forstkammer.
Stimmt, aber dafür kann nun die Forstkammer wirklich nichts. Einladende waren die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen. Städte- und Gemeindetag durften übrigens auch nicht vortragen, vielleicht hielt man die Forstkammer für kompetent, alle diese Bereiche abzudecken? Kritik am Vortrag gab es jedenfalls nicht.
 
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Tiroler Bracke schrieb:
[quote="OberförsterVS":3tf5es9i] ...
Zu TB: es stimmt natürlich, dass man sich als Eigentümer alle Eingriffe, es gibt ja schon genügend, verbitten sollte (oder teuer verkaufen?), das wäre dann vielleicht der Part des Grundeigentümerverbandes oder des Verbandes der JG und EJB, nicht unbedingt der der Forstkammer, die sich v.a., nicht ausschließlich, um das Waldvermögen kümmern muß. ...
Das kann doch nicht sein. Wenn man Mitglied in (mind.) drei Vereinen ist (was für den Großteil der anderen Forstkammermitglieder ebenso zutreffen dürfte), dann darf doch die Forstkammer nicht Positionen vertreten, die vielleicht dem Wald nicht schaden, aber die sonstigen Vermögenswerte!

Ihr dürft fordern, das Jagdrecht endlich wieder auf eine das Menschenrecht achtende Basis des Grundgesetzes zu stellen aber nie diese Basis verschachern mit der Begründung "das geht mich nichts an".

Das ist genauso mit dem EGMr-Urteil: wenn man dies nicht im relativ unbedeutenden Jagdrecht durchsetzt, gelten bald innerörtliche Baumverordnungen auch in der Fläche![/quote:3tf5es9i]

TB, ich darf vertreten, was der Ausschuss und der Vorstand der Forstkammer beschlossen hat. Wenn es im Zuge der Arbeitsgruppen neue Fragen auftauchen, die nicht von der Beschlusslage abgedeckt sind, dann wird man eine Position finden. Aus meiner Sicht muss sich die FoKa vor allem zu Fragen rund um den Wald klar positionieren, daher habe ich die anderen Themen, die Sman ansprach als "mittelgradig" bezeichnet. Schreib' mir doch als PN Deine Position dazu!
 
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waldgeist schrieb:
35ha Eigenjagd-der Hammer.Mit einem Schlag bin ich dann Eigenjagdbesitzer von 2 neuen Eigenjagden,getrennt vielleicht durch einen EGMR-Geschädigten.Die verpachte ich dann im Jahresrhytmus an revierlose Jäger.Oh Diana,wie gut du mit uns bist !

Eigentum kann schon sehr belastend sein, für eine Schenkung bin ich offen und gebe Dir dann einen unentgeltlichen BGS :26:
 
A

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Guest
OberförsterVS schrieb:
waldgeist schrieb:
35ha Eigenjagd-der Hammer.Mit einem Schlag bin ich dann Eigenjagdbesitzer von 2 neuen Eigenjagden,getrennt vielleicht durch einen EGMR-Geschädigten.Die verpachte ich dann im Jahresrhytmus an revierlose Jäger.Oh Diana,wie gut du mit uns bist !

Eigentum kann schon sehr belastend sein, für eine Schenkung bin ich offen und gebe Dir dann einen unentgeltlichen BGS :26:


:18: :18: :18: :27: :28:
 
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anonym

Guest
BTW: Es ist mir übrigens unbegreiflich, wieso man z.B. die Jagdgenossenschaften nicht gehört hat und warum die nicht laut deswegen "aua" schreien. Sie werden immer weiter entrechtet und haben wohl offenbar Vertreter, die so dämlich sind, das immer noch nicht zu begreifen. Für mich ein weiterer Beweis dafür, dass längst fest steht, was man machen möchte, und das schon lange vor dieser der Anscheinsdemokratie geschuldeten Anhörung.
 
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AndreaM schrieb:
Bei Rotwild kenn ich mich nicht aus, aber da reichen 75 ha sicher nicht. Das wird ja meist (immer?) über Rotwildringe geregelt und das ist ja auch vernünftig.
Diese durchaus vernünftigen Einrichtungen soll es aber nach dem Wunsch des der BW-Landesregierung bekanntlich ins Ohr soufflierenden ÖJV nicht mehr geben dürfen:

Bei dieser Anhörung im Landtag hat Christian Kirch, Landesvorsitzender dieses sogenannten "Jagd"verbandes neben anderen zum Teil ziemlich weltfremden Forderungen auch die Abschaffung der Hegegemeinschaften gefordert.

Lieber Gott, bitte wirf doch wenigstens ein bissle Hirn ra!
 

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