Anhörung Neues Jagdrecht B-W kommenden Freitag

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Was opfert man denn, wenn man Rehböcke auch im Winter bejagen darf, nicht muss und als Verpächter auch kürzer verpachten darf, nicht muss, als die bisherigen neun Jahre. Droht der Untergang des jagdlichen Abendlandes, wenn ein EJB 35 oder 50 Hektar groß ist?
Ich sehe die Chance für ein Gesetz, das Auswüchse vermeidet und das Interesse der Grundeigentümer stützt und das ist weder sittenwidrig noch sonstwie abartig.
 
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carcano schrieb:
Nein.
Entscheidend ist: wer hat positiven Gestaltungswillen?!

Und der ist bei LJVs und DJV zu 0,000 % vorhanden. Null.
Jegliche positive Mitgestaltung der Veränderung wird abgelehnt. Selbst vor dem Offensichtlichen und rechtlich Verbindlichen (EGMR) wird trotzig der Kopf in den Sand gesteckt und das Weidloch in die Höhe.
Also wird die Veränderung nicht mit euch, sondern gegen euch durchgesetzt. Und nichts anderes verdient ihr auch. Nur die Jagd selbst, die kann da leicht euer Opfer werden.

Carcano
Lieber Carcano,Du sprichst von "EUCH" und "IHR".Dir ist offensichtlich nicht bewußt ,wo solche unverschämten Ausdrucksweisen einst gebraucht wurden !? Hier im Osten hat man`s 40Jahre lang ertragen müssen.....hier nannte man das DIKTATUR des Proletariats.Später eretzte man das durch DIE PARTEI hat IMMER RECHT ! Andere Bsp. erspare ich mir. Was daraus wurde und wie`s endete weiß hier jeder.Du begibst Dich auf gefährliches Glatteis mit obigen Aussagen !!! Noch leben wir in einer Demokratie und Du weißt hoffentlich,was das heißt !
 
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OberförsterVS schrieb:
Was opfert man denn, wenn man Rehböcke auch im Winter bejagen darf, nicht muss und als Verpächter auch kürzer verpachten darf, nicht muss, als die bisherigen neun Jahre. Droht der Untergang des jagdlichen Abendlandes, wenn ein EJB 35 oder 50 Hektar groß ist?
Ich sehe die Chance für ein Gesetz, das Auswüchse vermeidet und das Interesse der Grundeigentümer stützt und das ist weder sittenwidrig noch sonstwie abartig.

Nicht's würde man vergeben, im Gegenteil, nur sollte man sich nicht nur auf das Schalenwild fokussieren.

Du sagst Reger hat die Eiche und Tanne nicht explizit als Erfolg der Vergangenheit hervorgehoben und einige Regionen als noch problematisch bezeichnet???? :15:
 
A

anonym

Guest
OFVS: schau Dir einmal die drei Postionspapiere von Landesforsten, Forstkammer und ÖJV an. Die sind alle drei im wesentlichen vernünftig. Beim ÖJV sollte man vielleicht das eine oder andere streichen (hab' ich ja aufgelistet), aber im Grundsatz auch zumeist okay.

Und dann halte die Forderungen von Naturschutz und Tierschutz dagegen.

Und dann fragen wir uns: wo kann oder muss man, zwangsläufig im politischen Kompromiss in einer Demokratie, Naturschutz und Tierschutz entgegenkommen oder sogar selbst etwas vorschlagen, wo kann man sie eventuell sogar überzeugen? Und dann schauen wir, dass es keine großen Opfer und Verluste sind. Manche werden dann vielleicht sogar objektive Verbesserungen.

Carcano
 
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loma60 schrieb:
OberförsterVS schrieb:
Was opfert man denn, wenn man Rehböcke auch im Winter bejagen darf, nicht muss und als Verpächter auch kürzer verpachten darf, nicht muss, als die bisherigen neun Jahre. Droht der Untergang des jagdlichen Abendlandes, wenn ein EJB 35 oder 50 Hektar groß ist?
Ich sehe die Chance für ein Gesetz, das Auswüchse vermeidet und das Interesse der Grundeigentümer stützt und das ist weder sittenwidrig noch sonstwie abartig.

Nicht's würde man vergeben, im Gegenteil, nur sollte man sich nicht nur auf das Schalenwild fokussieren.

Waldbesitzer müssen sich auf das Schalenwild fokussieren. Füchse beeinträchtigen mein Betriebsziel nicht, kosten nur Zeit am Telefon (stadtfüchse).


Du sagst Reger hat die Eiche und Tanne nicht explizit als Erfolg der Vergangenheit hervorgehoben und einige Regionen als noch problematisch bezeichnet???? :15:
Er hat auf die Erfolge der Vergangenheit hingewiesen und gesagt, dass ihm gerade bei diesen beiden Baumarten der Trend aus den Verbissgutachten Sorge bereite, weil die Verbissprozente deutlich zugenommen haben. Eine ungeschützt verbissene Tanne nützt mir nix oder wollen wir wieder flächendeckend zum Zaunbau aufrufen? Ich nicht!
 
A

anonym

Guest
Ich gebe mal noch zu bedenken, dass die Änderung eines Jagdgesetzes nur Erfolg haben kann, wenn sie mit den (Eigentümern und) Jägern und nicht gegen sie bewirkt wurde. Also auch mit dem LJV und nicht ohne ihn. Daher muss man dessen Positionen auch ernst nehmen, auch wenn man sie nicht teilt. Und ich unterstelle einfach mal, dass schon vor der Anhörung ganz klar war, wohin die Reise geht und die Anhörung aller Gruppen rein aus folkloristischen Gründen in der jetzigen Anscheinsdemokratie erfolgte. Das hat man ja auch im Saarland gesehen, wie grünfaschistische Diktatur "Politik" mit dem Brecheisen macht, und nur des machens wegen, nicht weil es Sinn gemacht hätte. Die Grünfaschisten unterscheiden sich da kein iota von den Braunhemden seinerzeit.

Und: Wenn keines der hier immer so gern benannten Lodenjockelmädchen hinterher mehr zum Ball geht, gibts nämlich kein Tänzchen mehr. Es sei denn, die ökonomischen oder grünroten Mädels tanzen mit sich alleine, was vermutlich aber schon daran scheitert, dass kaum welche von diesen Mädels im Verhältnis zu denen mit den Lodenschlüppern vorhanden sind. :26:

Wenn man mit Brachialgewalt unbedingt Politik machen möchte, bitte sehr. Ich bin mal gespannt, wo die ganze Reise hingeht. Die termini hier erinnern mich übrigens an feldgrau, Bunker und Schießscharten. :13: :17:

Ideal wäre es, wenn die Grundeigentümer selber in erster Linie das Jagdgesetz bestimmen könnten, und keine Hobbynatur- und Hobbytierschützer mit verluderten Heckrindern im Gepäck, die von sowas wie Eigentum nicht die geringste Ahnung haben.

Eigentümer also vordringlich, assistiert von denen, die anschl. auch jagen, denn das tun die meisten Eigentümer auch NACH einem neuen LJG nicht selbst, also muss man auch Politik für die Mehrheit derjenigen machen, die hinterher auch was tun. Nicht aber für NABU, Bund und wie diese Hobbyisten noch alle heißen. Naturschutz ist ein anderer Rechtskreis, Tierschutz ist in den bisherigen LJG überall schon drin, es nennt sich Waidgerechtigkeit, man müsste da keine selbstprofilierenden Wichtigtuer mit an den Tisch nehmen, die jagdlich nicht relevant sind.

Und ich würde es begrüßen, wenn endlich die 75 ha Grenze für EJB fallen würde. In F gehts auch mit 20 oder 30 ha, hier würde wie schon von anderen gesagt auch nicht die Welt untergehen, wenn man das jagdliche Eigentum wieder mehr stärkt.
 
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OberförsterVS schrieb:
Skogman schrieb:
[quote="OberförsterVS":7lavmxoc]Was opfert man denn ...
Fangjagd, Baujagd, Hundeausbildung, Jagdschutz, ... ? Alles unwichtig und überflüssig?
Für mich nicht, für die Forstkammer eher mittelgradig. Hier sind die Jagdverbände gefragt, wir werden dann schon eine Position finden.[/quote:7lavmxoc]

Auch hier müssen die Eigentümervertreter auf den Nachweis der Notwendigkeit einer Einschränkung ider Freiheit der Nutzung m Rahmen der Sozialpflicht bestehen.
Weil erstens die Dämme brechen, wenn man das nicht konsequent durchzieht und zweitens die Chancen gutstehen, daß das spätestens vom EGMR kassiert wird ohne wasserdichte Begründung.
 
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Was mich immer wundert ist diese Schacherei im Jagdrecht, welche gerade vom ÖJV als die totale Kompromisslinie ausgerufen wird.

Da denkt man man müsste mit irgendwelchen Grünen Fallenjagd gegen Winterbock tauschen und ähnliche Spirenzien. Und dann hält man sich für "fortschrittlich" und "kompromissbereit". (Wobei ein Kompromiss niemals ist, dass immer einer was hergibt). So ne Anhörung läuft doch nicht wie ein Paninibildchentauschtreffen: "Gibst Du mir den Winterbok, kannste die Fallenjagd kassieren." Den Winterbock gibt der Grüne mir auch so, wenn ich ihn will, weil er weiss, dass ich damit abertausende Jagdscheininhaber im Land bis aufs Blut ärgere!

Ich halte das für völlig falsch. Denn erstens ist es denen Schei§§egal was man ihnen "anbietet" und zweitens sind das zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Man würde den Winterbock von denen auch bekommen ohne ihnen was anderes "zu geben". Und da hakts für mich in den südlichen und westlichen Bundesländern immer ganz gewaltig in den Verhandlungen (wobei das im Osten und minimal auch in Bayern auch noch ein wenig vorhanden ist, wenn auch bei weitem nicht dermassen schlimm).

Als Grundeigentümer muss ich schaun, dass ich die Freiheiten des Jagdrechts, welche nunmal direkt mit Grund und Boden vereint sind allgemein behalte, dazu gehören auch die Gänse auf dem Feld, die Falle für den Marder in der Scheune, der Schuss auf den Kormoran am Weiher und natürlich auch mal die Schnepfe vor dem eigenen Hund.

Das einzige Problem was ich dann habe ist eigentlich mich mit den Pächtern zu streiten, wegen Kinkerlitzchen wie z.B. einem höheren Rehwildabschuss (was für ein Irrsinn seit 30 Jahren, aber da gehen ja sogar die Meinungen in etlichen Familien drüber auseinander). Grundsätzlich sind doch Nutzer und Eigentümer des Jagdrechts auf der gleichen Seite.

Jetzt muss man wissen, dass sich die politisch Aktiven unter den Waldbesitzern in Deutschland an zwei Händen abzählen lassen. Es sind immer die gleichen, welche sich ins Rampenlicht drängen. Das heisst, Politik und letztendlich auch Gesetze werden in diesem Feld von ganz wenigen gemacht. Etliche von den Jungs sind derart cholerisch und verbissen und auf das Feindbild "Hobbyjäger" geeicht, dass Ihnen alles scheissegal ist, solange sie nur denken sie hätten ihren Schädel durchgesetzt und irgendwas erreicht. Die Hauen Ihre eigenen Rechte sinnlos zum Teufel nur ums "denen" gezeigt zu haben. Das geht zum Teil dann soweit, dass man eigene Verbände gründet, wenn man Abstimmungen verliert, weil eben viele den totalen Krieg nicht mittragen wollen und die meisten eh ganz normale Jagdscheininhaber (Es ist schwer auf gewissen Verbandstreffen jemanden ohne Lizenz zum Töten zu finden), halt mit entsprechendem Grundbesitz, sind.

Würden da alle ein wenig mehr zusammenrücken, könnte man viel mehr erreichen.

Genau hier liegt für mich auch die Gefahr von Verwaltern öffentlicher Flächen als Sprecher für die Grundbesitzer in Jagdangelegenheiten. Der Bezug zum Eigentumsrecht Jagd ist halt einfach ein anderer. Mehr Mittel zum Zweck als über Generationen bewahrtes und genutztes Recht. Da leidet manchmal, nicht immer, die Emotionalität drunter.

Der Wert der Jagd ist aber nunmal zu einem sehr hohen Teil nicht nur rational zu bemessen!
 
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@DWM1915

Du schreibst immer von der Runtersetzung der Eigenjagdgrenze.

Mich würde mal interessieren, wie du dir das vorstellst.

Ich stell mir das grad so vor, dass dann am WE jeder auf seinen 30 ha ansitzt - wie soll das denn gehen? Da sitzt man sich doch gegenseitig auf dem Schoß. Ganz davon abgesehen, dass es so viel Jäger gar nicht gibt...
Dann pachtet jemand wieder ein paar Eigenjagden zusammen, damit überhaupt was geht.
Und hat dann entsprechend viele Pachtverträge anstatt einem und wir sind wieder da, wo wir jetzt sind...

Und wie soll das mit der vernünftigen Abschussplanung gehen? Da schießt doch jeder auf seinen 30 ha auf alles was sich blicken läßt. Sind ja eh nur 3 Stück im Jahr.....

Das ist jetzt gar nicht provozierend gemeint, es interessiert mich wirklich ohne Hintergedanken.
 
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Hier im Forum wird die Bandbreite der tatsächlichen Diskussion nicht wiedergegeben, weil Landwirte fehlen, Tier- und Naturschutzleute ebenso.
Das ist vielleicht bedauerlich, aber den Kopf der schweinegeplagten Maisbauern muss ich mir ja nicht machen.

Zu TB: es stimmt natürlich, dass man sich als Eigentümer alle Eingriffe, es gibt ja schon genügend, verbitten sollte (oder teuer verkaufen?), das wäre dann vielleicht der Part des Grundeigentümerverbandes oder des Verbandes der JG und EJB, nicht unbedingt der der Forstkammer, die sich v.a., nicht ausschließlich, um das Waldvermögen kümmern muß.

Vielleicht ist DWM schon im Bett, daher, AndreaM, von mir eine Antwort: warum 75 ha? Kann man da bspw. Rotwild vernünftig bewirtschaften? Die 75 ha Grenze kam um 1850 wieder ins Gesetz, weil die Bauern ihr Jagdrecht ab 1848 sehr exzessiv nutzten und das wollte man dem jahrhundertelang unterdrückten Pöbel dann doch nicht gestatten, also flugs 75ha, dann hat man die adeligen Grundeigentümer fast alle wieder mit einer EJ ausgestattet und wähnt sie wieder als Standesherren, wenigstens in Bezug auf die Jagd.
Die Frage ist, wenn es doch sicher keine naturwissenschaftlich oder juristisch dogmatische EJB Größe gibt, warum man sehr vielen Eigentümern ihr Jagdrecht grundsätzlich streitig machen soll. Es spricht ja nichts dagegen, wenn diese Eigentümer ihr Jagdrecht an Dritte vergeben, wenn sie es denn mögen, derzeit geschieht das eben zwangsweise und das ist eines Staates, der behauptet, liberal zu sein, eigentlich unwürdig.
 
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OberförsterVS schrieb:
Na, das ist doch mal ein Ansatz, auch wenn er aus Württemberg kommt :26:
Ich habe oben noch den Link des Lexikon von 1907 gesetzt und die ha-Angabe von ca auf genau verbessert.

P.S.:
Oder doch besser Mecklenburg?

P.P.S.:
Beachtet die unterschiedlichen Größen von württembergischem und badischem Morgen.
 

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