Anhörung Neues Jagdrecht B-W kommenden Freitag

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anonym

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Ihr begreift einfach nicht, dass Gesetze keinen Sinn zu machen brauchen, sie brauchen nur dem Dummvolk als sinnvoll und notwendig verkauft zu werden, um wieder gewählt zu werden. Also nur keine Aufregung. Wenn da nur nicht hinter jedem Gesetz staatliche Gewaltandrohung stände, wäre das ja auch alles nur halb so schlimm.................
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Leider werden sich genügend obrigkeitshörige und denuntiationsbeflissene Kreaturen finden, die wie schon mehrmals in unserer Geschichte gehabt ihre Jagdnachbarn bespitzeln und ggf. wegen lächerlicher Verstöße wie ein wenig Apfeltrester im Wald, einen in einen Fuchsbau eingeschlieften DJT oder eine als Pächterstammtisch getarnte illegale Hegegemeinschaft bei der grünen Ökotscheka anzeigen werden.
 
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OberförsterVS schrieb:
Es ging mir nicht darum, daß der Großprivatwald Mitglied bei der Forstkammer ist, sondern um dessen Intressenvertretung. Die Forstkammer vetritt in erster Linie die Belange der Kommunen, welche mit denen des GPW nicht immer deckungsgleich sind.

Natürlich sind die Interessen nicht immer deckungsgleich, wo gibt's das schon? Wenn es dem GPW nicht passen würde, dann würde er einen eigenen Verband gründen. Grundbesitzerverband, der aber nicht geladen wurde.


@OVS richtig, der Grundbesitzerverband und der Verband der JG wurden bei der Anhörung nicht gehört. Diesen Verbänden steht mit Sicherheit genau so viel Mitspracherecht zu wie der Forstkammer.
Stimmt, aber dafür kann nun die Forstkammer wirklich nichts. Einladende waren die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen. Städte- und Gemeindetag durften übrigens auch nicht vortragen, vielleicht hielt man die Forstkammer für kompetent, alle diese Bereiche abzudecken? Kritik am Vortrag gab es jedenfalls nicht.[/quote]
Wenn's aber noch eine NABU oder eine Tierschutzunterfraktion geben würde, die wären dabei. Soviel zur Politik des "gehört werden".
Da bin ich mal auf den Lenkungsausschuß gespannt, wer an den Arbeitsgruppen teilnimmt.
 
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anonym

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DWM1915 schrieb:
BTW: Es ist mir übrigens unbegreiflich, wieso man z.B. die Jagdgenossenschaften nicht gehört hat und warum die nicht laut deswegen "aua" schreien. Sie werden immer weiter entrechtet und haben wohl offenbar Vertreter, die so dämlich sind, das immer noch nicht zu begreifen.

Sowohl die Jagdgenossenschaften wie die Bauernverbände haben es nicht geschafft, die *eigenen* Interessen ihrer Mitglieder eigenständig zu artikulieren. Stattdessen tanzen da ein paar jagdliche sock puppets herum. Die Politik hat das aber gemerkt.

Carcano
 
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carcano schrieb:
DWM1915 schrieb:
BTW: Es ist mir übrigens unbegreiflich, wieso man z.B. die Jagdgenossenschaften nicht gehört hat und warum die nicht laut deswegen "aua" schreien. Sie werden immer weiter entrechtet und haben wohl offenbar Vertreter, die so dämlich sind, das immer noch nicht zu begreifen.

Sowohl die Jagdgenossenschaften wie die Bauernverbände haben es nicht geschafft, die *eigenen* Interessen ihrer Mitglieder eigenständig zu artikulieren. Stattdessen tanzen da ein paar jagdliche sock puppets herum. Die Politik hat das aber gemerkt.

Carcano

Hauptsache die Zahl der Beiträge steigt, der Rest ist nicht so wichtig. :31:
 
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Tiroler Bracke schrieb:
AndreaM schrieb:
Danke für die Antwort Oberförster VS
...

Wir selber haben hier in BaWü z.B. eine Streuobstwiese - 15 m breit, 250 m lang. Der Nachbarstreifen ist ähnlich. Da müsste man dann für eine Jagdfläche von 30 ha mit 10 Leuten Verträge schließen.
Der erste will gern 1 Jahr, der zweite 5 Jahre - wo soll das hinführen?

Wir reden von Eigenjagdflächen, Du beschreibst eine Gemeinschaftsfläche.
Und außerdem bräuchte man für Dein Beispiel eher 100 als 10 Leute.


P.P.S.:
In meinem obigen Link können Interessierte unten auch einer Verlinkung zum Jagd-Eintrag folgen.
Interessant ist u.a., daß 1907 Rehe wohl nicht zum Niederwild gezählt wurden.
Und Jagdvereine zur Anpachtung größerer Flächen u.a. zur Parforcejagd gab es damals auch.
Was hat Scherping da nur angestellt?

Ups - sollte natürlich 150 m heißen

Aber wie das praktisch gehen soll, weiß ich nun immer noch nicht
 
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OberförsterVS schrieb:
AndreaM schrieb:
Danke für die Antwort Oberförster VS

Aber dann wär es doch erst mal sinnig zu gucken, welche Größe sinnvoll ist - wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf 30 ha auch nur ansatzweise vernünftig jagen kann.

Doch, kann ich mir vorstellen. Man könnte ja zusätzlich der UJB die Möglichkeit geben, sinnvolle Flächenformen zu gestalten. Deine Sichtweise lässt die Position des .Grundeigentümers völlig außer Betracht, obwohl diesem die bedeutende Rolle zukommt, der Pächter ist nur Mieter und nicht mehr, viele Pächter gerieren sich aber als Eigentümer und das ist degoutant.


Bei Rotwild kenn ich mich nicht aus, aber da reichen 75 ha sicher nicht.
Das wird ja meist (immer?) über Rotwildringe geregelt und das ist ja auch vernünftig.

Da schwebt dem LJV eine Zwangshegegemeinschaft vor, ein weiteres Instrument zur Entrechtung der Eigentümer. Auf freiwilliger Basis wegen mir.

Aber wie gesagt, wenn 75 ha für Rotwild schon zu klein sein, wie soll das dann auf 30 ha funktionieren?

Und wenn es in großen Revieren nicht funktioniert, dann greift der Paragraf 27?


Von der Zersplitterung der Flächen mal gar nicht zu reden. Da kriegt man dann in bestimmten Gegenden noch unsäglichere Flickenteppiche, als es das EGMR-Urteil vielleicht schon tun wird.

Wir selber haben hier in BaWü z.B. eine Streuobstwiese - 15 m breit, 250 m lang. Der Nachbarstreifen ist ähnlich. Da müsste man dann für eine Jagdfläche von 30 ha mit 10 Leuten Verträge schließen.
Der erste will gern 1 Jahr, der zweite 5 Jahre - wo soll das hinführen?

Halt, das betrifft den gemeinschaftlichen Jagdbezirk, hier ist die JG der Ansprechpartner und bündelt die Flächen.

Heißt das dann, dass unter 35 ha alles wieder zur JG kommt und alles bleibt wie es ist?
Dann bleibt aber immer noch das Problem, dass die Reviere zerrissen werden - zumindest hier in BaWü gäbs dann viele kleine EJ, da es hier relativ oft vorkommt, dass eine Privatperson 40 bis 50 ha Wald hat - auch inmitten von Gemeindewald
 
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Genau das würde es heißen, dramatisch wäre das freilich nicht, auch 75 Hektar zerschneiden zusammenhängende Gebiete. Es gibt keine "richtige" Größe, die wissenschaftlich abzuleiten wäre, deshalb gilt es im Zweifel für das Eigentum zu entscheiden und nicht für jagdpraktische Aspekte, die sich zudem von Inhaber zu Inhaber des JARechtes unterscheiden können.
 
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carcano schrieb:
DWM1915 schrieb:
BTW: Es ist mir übrigens unbegreiflich, wieso man z.B. die Jagdgenossenschaften nicht gehört hat und warum die nicht laut deswegen "aua" schreien. Sie werden immer weiter entrechtet und haben wohl offenbar Vertreter, die so dämlich sind, das immer noch nicht zu begreifen.

Sowohl die Jagdgenossenschaften wie die Bauernverbände haben es nicht geschafft, die *eigenen* Interessen ihrer Mitglieder eigenständig zu artikulieren. Stattdessen tanzen da ein paar jagdliche sock puppets herum. Die Politik hat das aber gemerkt.

Carcano

Einfach nur noch schlimm. Die meisten Verbände haben wohl die falschen Repräsentanten in ihren Reihen, dazu selber gewählt und damit selber schuld, der Bundesrepublik gehts ja da auch nicht anders, genausowenig wie dem Land Baden-Württemberg.

OberförsterVS schrieb:
Genau das würde es heißen, dramatisch wäre das freilich nicht, auch 75 Hektar zerschneiden zusammenhängende Gebiete. Es gibt keine "richtige" Größe, die wissenschaftlich abzuleiten wäre, deshalb gilt es im Zweifel für das Eigentum zu entscheiden und nicht für jagdpraktische Aspekte, die sich zudem von Inhaber zu Inhaber des JARechtes unterscheiden können.

:27:
 
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AndreaM schrieb:
...Dann bleibt aber immer noch das Problem, dass die Reviere zerrissen werden - zumindest hier in BaWü gäbs dann viele kleine EJ, da es hier relativ oft vorkommt, dass eine Privatperson 40 bis 50 ha Wald hat - auch inmitten von Gemeindewald

Außer bei ein paar Schwarzwald-Waldbauern findest Du in BW wenig Personen (hauptsächlich Exklaven von schon woanders Eigenjagdbesitzer), die zusammenhängende Flächen von >40ha <75ha haben, aber eine Menge Gemeindefläche.

Aus steuerlichen Gründen (MwSt) sollten zumindest <75ha Eigenjagden nur auf Antrag entstehen und auf Antrag auch wieder in die Genossenschaft eingegliedert werden können.
 
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OberförsterVS schrieb:
Genau das würde es heißen, dramatisch wäre das freilich nicht, auch 75 Hektar zerschneiden zusammenhängende Gebiete. Es gibt keine "richtige" Größe, die wissenschaftlich abzuleiten wäre, deshalb gilt es im Zweifel für das Eigentum zu entscheiden und nicht für jagdpraktische Aspekte, die sich zudem von Inhaber zu Inhaber des JARechtes unterscheiden können.

Das würde dann aber - konsequent weitergedacht - dazu führen, dass ich auf meinen knapp 4 ha auch selber die Jagd ausüben darf. Und der Nachbar mit seinen 4 ha auch usw.
Dann kann man sich aber von geregeltem Jagen verabschieden.
Hegeringe, die das regeln könnten, gibts dann auch nicht mehr - wie soll das gehen?
Ihr müsst doch ein Vorstellung davon haben, wenn ihr es fordert - könnt ihr das bitte mal erklären?

Nachtrag zu oben; da es keine "richtige" Größe gibt, warum dann 30 ha?
 
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DWM1915 schrieb:
Einfach nur noch schlimm. Die meisten Verbände haben wohl die falschen Repräsentanten in ihren Reihen, dazu selber gewählt und damit selber schuld, der Bundesrepublik gehts ja da auch nicht anders, genausowenig wie dem Land Baden-Württemberg.
Ja, es ist schwer, Dir da zu widersprechen. :17:

Carcano
 
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AndreaM schrieb:
OberförsterVS schrieb:
Genau das würde es heißen, dramatisch wäre das freilich nicht, auch 75 Hektar zerschneiden zusammenhängende Gebiete. Es gibt keine "richtige" Größe, die wissenschaftlich abzuleiten wäre, deshalb gilt es im Zweifel für das Eigentum zu entscheiden und nicht für jagdpraktische Aspekte, die sich zudem von Inhaber zu Inhaber des JARechtes unterscheiden können.

Das würde dann aber - konsequent weitergedacht - dazu führen, dass ich auf meinen knapp 4 ha auch selber die Jagd ausüben darf. Und der Nachbar mit seinen 4 ha auch usw.

Nein, wieso, wer hat von 4ha gesprochen?




Dann kann man sich aber von geregeltem Jagen verabschieden.

Bei 4 Ha wohl schon, bei 30, 40 oder 50 ha wohl nicht.

Hegeringe, die das regeln könnten, gibts dann auch nicht mehr - wie soll das gehen?

Die haben auch bisher nichts geregelt, das sind Stammtische zur Pflege der Waidgerechtigkeit von der Bedeutung eines Ortsverbandes der SPD.


Ihr müsst doch ein Vorstellung davon haben, wenn ihr es fordert - könnt ihr das bitte mal erklären?

Habe ich doch: das Eigentumsrecht ist ungleich höherwertige als jagdpraktische Überlegungen; für Eingriffe braucht es daher sehr gute Begründungen, zumal sich ja auch EJB-Eigentümer zusammenschliessen können, wenn sie mögen.

Nachtrag zu oben; da es keine "richtige" Größe gibt, warum dann 30 ha?
Warum dann 75 oder 100 oder 500? Die kleinstmögliche Fläche, die eine ordnungsgemäße Jagdausübung zulässt, ist die richtige Größe.
 
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OberförsterVS schrieb:
AndreaM schrieb:
[quote="OberförsterVS":3ng0cfe2]Genau das würde es heißen, dramatisch wäre das freilich nicht, auch 75 Hektar zerschneiden zusammenhängende Gebiete. Es gibt keine "richtige" Größe, die wissenschaftlich abzuleiten wäre, deshalb gilt es im Zweifel für das Eigentum zu entscheiden und nicht für jagdpraktische Aspekte, die sich zudem von Inhaber zu Inhaber des JARechtes unterscheiden können.

Das würde dann aber - konsequent weitergedacht - dazu führen, dass ich auf meinen knapp 4 ha auch selber die Jagd ausüben darf. Und der Nachbar mit seinen 4 ha auch usw.

Nein, wieso, wer hat von 4ha gesprochen?

Ich hab nur das, was du da oben geschrieben hast, konsequent weitergedacht




Dann kann man sich aber von geregeltem Jagen verabschieden.

Bei 4 Ha wohl schon, bei 30, 40 oder 50 ha wohl nicht.

Warum? Kannst du mir das erklären?

Hegeringe, die das regeln könnten, gibts dann auch nicht mehr - wie soll das gehen?

Die haben auch bisher nichts geregelt, das sind Stammtische zur Pflege der Waidgerechtigkeit von der Bedeutung eines Ortsverbandes der SPD.


Ihr müsst doch ein Vorstellung davon haben, wenn ihr es fordert - könnt ihr das bitte mal erklären?

Habe ich doch: das Eigentumsrecht ist ungleich höherwertige als jagdpraktische Überlegungen; für Eingriffe braucht es daher sehr gute Begründungen, zumal sich ja auch EJB-Eigentümer zusammenschliessen können, wenn sie mögen.

Nachtrag zu oben; da es keine "richtige" Größe gibt, warum dann 30 ha?
Warum dann 75 oder 100 oder 500? Die kleinstmögliche Fläche, die eine ordnungsgemäße Jagdausübung zulässt, ist die richtige Größe.[/quote:3ng0cfe2]

Hier widersprichst du aber deinem obigen Post.
Wir jagen in einem 360 ha Revier - halb Feld halb Wald. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was da passiert, wenn dauernd 9 Leute gleichzeitig jagen
 
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@AndreaM: Ich mag gar nicht glauben, dass Du den Jagdschein hast, dazu muss man doch auch Jagdrecht können, den Unterschied zwischen einer Eigenjagd und einem GJB sollte eigentlich kein Neuland sein.

Zu der Mindestgröße: die ergibt sich aus der kleinsten Größe, die eine ordnungsgemäße Jagd zulässt. Es mag sein, dass der Landtag eine Größe fürs ganze Land festlegt, nach meiner Prognose wäre die dann kleiner als die 75 Hektar oder dass er eine sehr niedrige Zahl ansetzt, z.B. 20 Hektar, und der UJB die Aufgabe zuweist, sinnvolle Jagdbögen zu basteln.

Besteht Euer gemeinschaftlicher ? Jagdbezirk aus 9 oder 10 Eigentümern?
Wenns ne EJB ist - keep cool, macht ordentlich Strecke, dann habt ihr die Jagd noch lange.
 

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