Abgabe von zerwirktem Wildbret an Endverbraucher

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Ich bin registriert als Abgebender von Wildpret an Endverbraucher mit Herstellung durch einen Dritten in dessen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb.

Heisst, ich bringe mein Wild in der Decke zum Metzger, bekomme es zerlegt und vakuumiert wieder, mache dann MEINE Etiketten drauf.
Bei Wurst und allen anderen verarbeiteten Sachen muss ich zusätzlich eine Allergenliste vorhalten.

Warum meine Etiketten? Weil ich der bin, der das Wildpret an den Endverbraucher abgibt. Nicht der Metzger!


Der Metzger wurde übrigens überprüft und befragt, ob er für mich zerlegt und z.b. Wurstwaren herstellt.


Das ganze in BW, Landkreis Schwäbisch Hall.


Die Leute vom Veterinäramt bzw Lebensmittelüberwachung sind super nett. Keiner will einem etwas böses und die Unterstützen richtig gut, wenn es z.b. um den Bau einer Wildkammer/Zerwirkraum geht. Das steht bei mir nächstes Jahr an.


Gruß Flo
 
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Das kommt drauf an wie groß und welche Kühlung und Ausstattung. Selbst fließen ist ja kein Hexenwerk und wenn einer der Truppe gelernter Elektriker und ein anderer selbständiger planender Elektroingenieur ist, kann man sehr günstig arbeiten.
 
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zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb
Bist Du Dir da ganz sicher?

Wenn der verarbeitende Dritte ein zugelassener Wildverarbeitungsbetrieb (alternativ Metzger mit EU-Zulassung zum schlachten) ist, geht nichts ohne Fleischbeschau bei jedem Stück, sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung einer kundigen Person oder Abgabe des Wildkörpers mit Haupt und roten Organen. Der Wildverarbeitungsbetrieb muss die Produkte Kennzeichnen und mit seinem ovalen EU-Stempel mit Betriebsnummer versehen. Anders dürfen sie den zugelassenen Betrieb nicht mehr verlassen.

Du bist dann nur noch Zwischenhändler, kannst aber europaweit vermarkten.

Ist der Dritte ein Metzger aber ohne EU-Zulassung, kannst Du auch Wild in der Decke liefern, ohne Fleischbeschau, ohne Bescheinigung. Die Produkte bekommen Dein Etikett. Veredelte Produkte (z.B. Wurst) dürfen aber nur lokal (100 km) und nur direkt an Endverbraucher abgegeben werden. Keine Belieferung von Gaststätten oder Einzelhändlern mit veredelten Produkten. Wildfleisch abgeben ebenfalls nur lokal aber an Endverbraucher, Einzelhandel (z.B. Metzger) und Gaststätten inkl. Kantinen etc.

Ich vermute mal, der Dritte (Metzger) ist ein registrierter Lebensmittelunternehmer (wie Du), hat aber keine EU-Zulassung und ist damit auch kein zugelassener Wildverarbeitungsbetrieb. Nur so darf Dein Etikett auf die Produkte.
 
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Bist Du Dir da ganz sicher?

Ja, denn nur dann darf ich auch Wurst und Wurstwaren an Dritte verkaufen.

Hat der Betrieb keine EU-Zulassung ist mWn nur der Verkauf von Wildpret zulässig.

Da ich aktuell nur Wildpret (keine veredelten Waren wie Wurst oder Maultaschen etc) abgebe funktioniert das aber auch ohne offizielle Fleischbeschau.

Wurst (und andere veredelte Waren) aus einem nicht EU zugelassenen Betrieb ist nur für den Eigenverbrauch.


Umgehen kann man das alles, wenn man einen zugelassenen Zerwirkraum/Wildküche hat und den Metzger zu sich in eben jene Wildküche holt. Dann darf er dort auch Wurst herstellen, die man dann auch wieder an den Endkunden abgeben darf.

So ist zumindest mein Kenntnisstand. Verbessert mich gerne.


Im Endeffekt eine riesen Kugelfuhr und ich gebe nur noch reines Wildpret ab (Mit meinem Etikett).

Wurst und andere Waren lasse ich nur noch für den Eigenverbrauch machen oder ich mache die Wurst/Rauchfleisch/Maultaschen selbst zum Eigenverbrauch.


Für die reine Wildpretabgabe reicht dann in Zukunft auch die vom Veterinäramt abgenommene Wildküche/Zerwirkraum.




Zum Bau einer Wildkammer:

Ich plane keine 50k ein. Mein Budget liegt bei max 5000€ und ich baue von der Bodenplatte ab neu auf (Kühlkammer mit Aggregat aber schon vorhanden).
Und ja, das wird klappen ;-) und auch kein Murks werden. Bisschen handwerkliches Geschick, Maschinen und fähige Kumpels vorausgesetzt.
 

Fex

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Ich verlinke hier noch mal die ausführlichen Erläuterungen.

Obigen Fall kurz zusammengefasst, fette Kennzeichnung durch mich,
kursive Anmerkungen von mir:

Bei der weiteren Vermarktung von Wildfleisch bzw. daraus hergestellten Erzeugnissen (z.B. Wurstwaren)unter Nutzung eines Dienstleisters (z.B. einer registrierten oder zugelassenen Metzgerei:

a) Registrierung der / des Jagdausübungsberechtigten als Einzelhandelsbetrieb und Erfassung der genutzten Betriebsstätte, in welcher die Dienstleistung erbracht wird.

Registrierung als Lebensmittelunternehmer reicht also nicht aus!

b) Die lebensmittelrechtliche Verantwortlichkeit für das Produkt (Wildfleisch bzw. hergestellteWildfleischerzeugnisse) verbleibt auch für die Produktion selbst (Betriebs-, Herstellungs- und Personalhygiene) und die ggf. Verpackung und ordnungsgemäße Kennzeichnung im Dienstleistungsbetrieb bei der / dem Jagdausübungsberechtigten.

Als JAB bist du für den kompletten Ablauf, über den du keine Kontrolle hast, verantwortlich!

Diese / Dieser (der JAB) ist auch als Inverkehrbringer mit der vollständigen Adresse ggf. auf dem Etikett angegeben. Hierzu wird mit dem Dienstleister eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

c) Im Dienstleistungsbetrieb (i.d.R. Metzgerei) muss eine strikte Trennung der Warenflüsse und Tätigkeiten, die Rahmen der Dienstleistung durchgeführt werden zu den sonstigen Warenströmen und Tätigkeiten im Dienstleistungsbetrieb, vorhanden sein. Hierbei kann entweder eine zeitliche (z.B. Nutzung der Räumlichkeiten außerhalb der üblichen Produktionszeiten) oder räumliche Trennung erfolgen. Insbesondere bei Tätigkeiten wie z.B. der Herstellung von gepökelten und geräucherten Fleischerzeugnissen, die sich über einen längeren Zeitraum z.B. mehrere Tage erstrecken, ist die Trennung ebenfalls zu gewährleisten. Dieser Punkt sollte auch in der oben genannten schriftlichen Vereinbarung enthalten sein.

d) Eine nachteilige Beeinflussung von anderen Lebensmitteln durch die Produktion von Wildfleisch bzw. Wildfleischerzeugnissen muss vermieden werden.

e) Bei dem Dienstleister darf es sich um keinen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb handeln.

f) Die Untersuchungspflichten für das Wild können wiederum den Ausführungen unter Punkt (1)entnommen werden. (Trichinenprobe und Fleischbeschau durch den JAB)

g) Bei der Vermarktung ist ebenfalls die maximale Menge von der Strecke eines Jagdtages zu beachten. Ferner darf die Abgabe nur im Umkreis von maximal 100 km um den Erlegeort des Wildes bzw. Wohnort des Jägers erfolgen.

 
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Da ich aktuell nur Wildpret (keine veredelten Waren wie Wurst oder Maultaschen etc) abgebe funktioniert das aber auch ohne offizielle Fleischbeschau.
Nein. Ist es ein EU-zugelassener Wildbearbeitungsbetrieb (kann auch ein Metzger mit EU-Zulassung sein) beteiligt, dann darf nichts den Betrieb verlassen, was keine amtliche Fleischuntersuchung hat. Angeliefert werden darf nur Wild mit Unbedenklichkeitsbescheinigung eine kundigen Person oder ganze Wildkörper mit Haupt (ohne Trophäe) und mit roten Organen.

Verantwortlicher Hersteller ist dann der zugelassene Wildverarbeitungsbetrieb, der auch seinen Stempel mit Betriebsnummer am Produkt anzubringen hat.

Das gilt auch, wenn Du nur die Räumlichkeiten benutzen würdest. Also Metzger M. mit EU-Schlachthaus lässt Dich zeitweise die leere Metzgerei benützen. Seine Produkte haben keinerlei Kontakt mit dem Wild und natürlich wird alles hygienisch gereinigt wenn Du fertig bist. Trotzdem ist das Wild in einem zugelassenen Betrieb, durfte nicht ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung rein und darf den Betrieb nicht ohne amtliche Beschau und EU-Stempel verlassen.

Ist man als Lebensmittelunternehmer und als Lebensmitteleinzelhandel registriert, dann darf man Wildprodukte veredeln z.B. Wurst herstellen. Diese Produkt dürfen aber nur an Endverbraucher abgegeben werden. Kann man z.B. auch über einen Marktstand machen, solange man lokal bleibt. Auch Endverbraucher sind Dritte. Was nicht geht ist die Abgabe an Einzelhandel und Gastronomie.

Für Wildfleisch gilt analog das oben gesagte, mit dem Unterschied, dass Wildfleisch (auch vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie und Einzelhandel abgegeben werden darf.

Da Du Wildbret mit DEINEM Etikett abgibst, kann der Dienstleister kein zugelassener Wildverarbeitungsbetrieb sein. Er ist registrierter Lebensmittelunternehmer, so wie Du auch.

 
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Wurst (und andere veredelte Waren) aus einem nicht EU zugelassenen Betrieb ist nur für den Eigenverbrauch.
Veredelte Produkte dürfen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dafür reicht die Registrierung als Lebensmittelunternehmer und Lebensmitteleinzelhändler. Du musst ausreichend geschulte Person sein (Jägerprüfung nach dem 01.02.1987) brauchst eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz und eine Wildkammer oder einen Dienstleister.
 
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Am Besten man lässt es und es mögen sich EU Kommisare darum kümmern. Ständiges Misstrauen und Unterstellungen. An Omas Kuchen und Opas Schinken sind glaube ich bis jetzt die wenigsten Leute gestorben.
 
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Wenn du es richtig machst würde ich 50k ansetzen, es sei denn du kannst selbst gut fließen und Elektrik verlegen 😊
Bei dem Preis hast allerdings alles feinstens fugenlos industriebeschichtet und nix ordinär gefliest, zwei Arbeitstische für individuelle Körpergröße auf Maß gefertigt sind auch noch drin. Ok, Reifeschrank für die Steaks und Standvakuumierer im Nebenraum kommen noch oben drauf.😊Aber Infrarot Wasserhahn ist drin. Gut, Wildkühlschrank ist als im Bestand vorhanden berücksichtigt. Elekektrik ist das geringste Problem. Sofern nix da ist, ist zeitintensiv Schlitze stemmen und das kannst selber ....
 
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Der Preis war auch gedacht mit der Prämisse, man hat nix außer einen leeren Kellerraum.

Sprich Fliesen, Bodenbelag, Installateur, Elektrik und dann halt Anschaffung von wildkühlschrank, schienensystem mit Elektrowinde, Tische etc. etc. …

Und du kannst nix selbst
 
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Am Besten man lässt es und es mögen sich EU Kommisare darum kümmern. Ständiges Misstrauen und Unterstellungen. An Omas Kuchen und Opas Schinken sind glaube ich bis jetzt die wenigsten Leute gestorben.
Früher haben auch die Metzger alle selber geschlachtet und es ist niemand daran gestorben....

Das ist keine Raketenwissenschaft, aber mit Interesse muss man halt schon ans Werk gehen und Spaß daran haben, ist auch nicht verkehrt.
 
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Wer haftet eigentlich für Zahnschäden durch Geschossreste ?

Nur 700 Euro für eine Goldkrone ist ja auch schon lange vorbei.
 

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