Abgabe von zerwirktem Wildbret an Endverbraucher

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19 Jun 2018
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Ich bin registriert als Abgebender von Wildpret an Endverbraucher mit Herstellung durch einen Dritten in dessen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb.

Heisst, ich bringe mein Wild in der Decke zum Metzger, bekomme es zerlegt und vakuumiert wieder, mache dann MEINE Etiketten drauf.
Bei Wurst und allen anderen verarbeiteten Sachen muss ich zusätzlich eine Allergenliste vorhalten.

Warum meine Etiketten? Weil ich der bin, der das Wildpret an den Endverbraucher abgibt. Nicht der Metzger!


Der Metzger wurde übrigens überprüft und befragt, ob er für mich zerlegt und z.b. Wurstwaren herstellt.


Das ganze in BW, Landkreis Schwäbisch Hall.


Die Leute vom Veterinäramt bzw Lebensmittelüberwachung sind super nett. Keiner will einem etwas böses und die Unterstützen richtig gut, wenn es z.b. um den Bau einer Wildkammer/Zerwirkraum geht. Das steht bei mir nächstes Jahr an.


Gruß Flo
 
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