Abgabe von zerwirktem Wildbret an Endverbraucher

Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
79.151
Du bist als Lebensmittelunternehmer registriert. Jetzt brauchst du gar nichts mehr, nur noch Kunden.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
79.151
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Dez 2012
Beiträge
436
Die Frage ist, was muss man tun um Wildprodukte die ein Metzger ( auch Wildverarbeitung….!) für einen Jäger hergestellt hat abgeben zu dürfen ohne Stress mit dem Amt zu bekommen? Und was muss der Jäger, von einer Gefriertruhe und Wildkühlschrank abgesehen, vorhalten? Steuerrechtlich lassen wir mal außen vor. Was wird für die Registrierung als Lebensmittelunternehmer verlangt?
Du hast es auf den Punkt gebracht👍👍👍👍Genau um diese Fragestellung geht es. Danke
 
Registriert
13 Dez 2023
Beiträge
599
In einem anderen Tread (Klebeetiketten für Tiefkühlware) wurde darauf hingewiesen, dass die wenigsten Jäger die Vorschriften zur Weitergabe von zerwirktem Wild kennen.

Da auch ich gerne noch ständig dazu lerne, würde ich mich über die Beantwortung folgenden Sachverhalts interessieren.

Beim örtl. Veterinäramt hatte ich gebeten mich als Jäger gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebenmittelhygiene zu registrieren.
Beigefügt:
Jägerprüfung, Teilnahmebescheinigung als kundige und geschulte Person gemäß Lebensmittelverordung und Bescheinigung der Übertragung der Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung

Im meinem Schreiben habe ich mitgeteilt, dass ich ca. 100 kg Rehwild an Endverbraucher abgeben möchte.

Seitens des Veterinäramtes wurde mir im Antwortschreiben bestätigt, dass ich offiziell als Lebensmittelunternehmer bzw. Direktvermarkter von Wildfleisch zur Abgabe sog. kleiner Mengen gemäß Art. 6 Absatz 2 der Vo (EG) Nr. 852/2004 I.V.m. §3 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung registriert wurde.

Üblicher Ablauf im Revier:

1. Aufbrechen im Revier
2. Lagerung im Wildkühlschrank
3. Transport zum Metzger
4. Metzger zerwirkt das Wild in seinem Betrieb
5. Metzger vakuumiert das Wildbret in seinem Betrieb
6. Das vakuumierte Wildbret wird in meiner Kühltruhe eingefroren.
7. Vermarktung an Freunde und Bekannte und über die Waldfleisch-App

Jetzt meine Frage:

So ok oder mache ich mich irgendwo was falsch?
Die Frage ist, ob der Metzger Dir nur einen Gefallen tut (schwarz) oder ob er so angerichtet ist, dass er Wild überhaupt zerwirken darf. Hier gibt es m. W. Unterschiede und da Du derjenige bist, der die Ware in Verkehr bringt, solltest Du Dich beim VetAmt schlau machen, unter welchen Voraussetzungen ein Metzger in seinen Betriebsräumen auch Wild zerwirken darf, aber ohne den Namen Deines Metzgers zu nennen.....
 
Registriert
13 Dez 2023
Beiträge
599
Das Wildbret unzerwirkt an Endverbraucher verkaufen.
Dann dem neuen Wildbreteigentümer anbieten, es für einen Unkostenbeitrag zu zerwirken.
Alles ohne Bürokratie..... hab ich was falsch gemacht?

HWL
Wo kein Kläger, da kein Richter, ansonsten kennt weder der Jurist noch ein Betriebswirt "Unkosten", sondern nur eine Leistung, die Du für eine Gegenleistung erbringst und wenn ich Dir ans Bein pinkeln wollte, könnte ich näher untersuchen bzw. wissen wollen, ob und unter welchen Voraussetzungen Du zur Erbringung dieser Leistung berechtigt bist, wo Du diese erbringst, ob es sich nur um eine "Gefälligkeit" handelt oder eine gewisse Regelmäßigkeit antizipiert werden darf und ob am Ende das VetAmt auf harmlose Bauernschläue, Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat erkennt.....
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
105
Zurzeit aktive Gäste
355
Besucher gesamt
460
Oben