Abgabe von zerwirktem Wildbret an Endverbraucher

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19 Jun 2018
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Ich bin registriert als Abgebender von Wildpret an Endverbraucher mit Herstellung durch einen Dritten in dessen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb.

Heisst, ich bringe mein Wild in der Decke zum Metzger, bekomme es zerlegt und vakuumiert wieder, mache dann MEINE Etiketten drauf.
Bei Wurst und allen anderen verarbeiteten Sachen muss ich zusätzlich eine Allergenliste vorhalten.

Warum meine Etiketten? Weil ich der bin, der das Wildpret an den Endverbraucher abgibt. Nicht der Metzger!


Der Metzger wurde übrigens überprüft und befragt, ob er für mich zerlegt und z.b. Wurstwaren herstellt.


Das ganze in BW, Landkreis Schwäbisch Hall.


Die Leute vom Veterinäramt bzw Lebensmittelüberwachung sind super nett. Keiner will einem etwas böses und die Unterstützen richtig gut, wenn es z.b. um den Bau einer Wildkammer/Zerwirkraum geht. Das steht bei mir nächstes Jahr an.


Gruß Flo
 
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25 Jul 2023
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Wenn du es richtig machst würde ich 50k ansetzen, es sei denn du kannst selbst gut fließen und Elektrik verlegen 😊
 
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Das kommt drauf an wie groß und welche Kühlung und Ausstattung. Selbst fließen ist ja kein Hexenwerk und wenn einer der Truppe gelernter Elektriker und ein anderer selbständiger planender Elektroingenieur ist, kann man sehr günstig arbeiten.
 
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zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb
Bist Du Dir da ganz sicher?

Wenn der verarbeitende Dritte ein zugelassener Wildverarbeitungsbetrieb (alternativ Metzger mit EU-Zulassung zum schlachten) ist, geht nichts ohne Fleischbeschau bei jedem Stück, sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung einer kundigen Person oder Abgabe des Wildkörpers mit Haupt und roten Organen. Der Wildverarbeitungsbetrieb muss die Produkte Kennzeichnen und mit seinem ovalen EU-Stempel mit Betriebsnummer versehen. Anders dürfen sie den zugelassenen Betrieb nicht mehr verlassen.

Du bist dann nur noch Zwischenhändler, kannst aber europaweit vermarkten.

Ist der Dritte ein Metzger aber ohne EU-Zulassung, kannst Du auch Wild in der Decke liefern, ohne Fleischbeschau, ohne Bescheinigung. Die Produkte bekommen Dein Etikett. Veredelte Produkte (z.B. Wurst) dürfen aber nur lokal (100 km) und nur direkt an Endverbraucher abgegeben werden. Keine Belieferung von Gaststätten oder Einzelhändlern mit veredelten Produkten. Wildfleisch abgeben ebenfalls nur lokal aber an Endverbraucher, Einzelhandel (z.B. Metzger) und Gaststätten inkl. Kantinen etc.

Ich vermute mal, der Dritte (Metzger) ist ein registrierter Lebensmittelunternehmer (wie Du), hat aber keine EU-Zulassung und ist damit auch kein zugelassener Wildverarbeitungsbetrieb. Nur so darf Dein Etikett auf die Produkte.
 

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