77 jähriger Jäger erschießt 16 jährigen Einbrecher

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basti schrieb:

Hab gerade den Artikel gelesen, hatte bisher noch keine näheren Infos zu dem Fall.

Also wenn das wirklich ein Familienclan aus Albanien ist, dann ist die deutsche Justiz wirklich das geringste Problem für den rüstigen Rentner - man kann ihm nur 24 h Personenschutz anraten, da der aber in DE vermutlich nicht bewaffnet sein darf, bringt der auch nicht viel (die Behörden gehen ja davon aus, dass keine illegalen Waffen gibt, wie sollte also ein Familienmitglied an eine Waffe kommen). Dass in Albanien viele Menschen einsam in den Bergen leben, liegt nämlich nicht unbedingt an der schönen Gegend!

Für den Fall, dass dann das Wahrscheinliche passiert (wenn der Rentner nicht schon vorher wegen der Aufregung und Hatz gegen ihn einen Herzanfall erleidet!), liefert zB. die österreichische Justiz (die deutsche Justiz wird da nicht anders agieren) bereits eine Musterargumentation für die Urteilsbegründung:

Urteilsbegründung LG WIen: ... es sei "im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der ........ in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung war. Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein"

was letztlich den Unteschied zwischen Mord(versuch) - 10 bis lebenslänglich - oder Totschlag(versuch) - 5-10 Jahre - und damit einen deutlich geringeren Strafrahmen (5-10) ausmacht.

Wie das dann in der Presse geschildert wird, kann man sich schon vorstellen, dass eine illegale Waffe im Spiel war, wird sicherlich nicht mal erwähnt werden.

Man muss sich wirklich fragen, wohin das alles führen soll, wielange können wir uns das noch leisten?

WH vom Wolf
 
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Der BGH hat diesen "Ehrenmorden" (Unwort das Jahrtausends für mich) schon lange und mehrfach eine Absage erteilt. Hier wird ausnahmslos das Deutsche Werte- und Moralsystem zu Grunde gelegt! Sollten Mordmerkmale verwirklicht sein, dann gibts dafür Lebenslänglich! Da hat der Richter bei der Strafhöhe keinen Spielraum!
 
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harm schrieb:
Der BGH hat diesen "Ehrenmorden" (Unwort das Jahrtausends für mich) schon lange und mehrfach eine Absage erteilt. Hier wird ausnahmslos das Deutsche Werte- und Moralsystem zu Grunde gelegt! Sollten Mordmerkmale verwirklicht sein, dann gibts dafür Lebenslänglich! Da hat der Richter bei der Strafhöhe keinen Spielraum!

aber wie man aus einem Mord einen Totschlag macht weißt auch du zu gut. :roll:
Oder doch nur eine KV mit Todesfolge... :twisted:

Die Auswertung rechtskräftiger einschlägiger Urteile spricht eine zu deutliche Sprache und der Ton ist sehr unschön.
 
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Du, etwas "draus machen" ist kein Alleingang. der Richter wird sich mit den Mordmerkmalen, bzw. dem Tätervorsatz auseinander setzen müssen. Und ich darf mal folgenden Fall vor meiner Haustüre zeigen:

http://www.welt.de/vermischtes/article5666188/Ehrenmord-war-eine-Tat-von-Vater-und-Sohn.html

Nix Ehrenmord und Lebenslange Strafe für den erwachsenen gabs dazu. Ob man bei dem Bruder noch JGG anwenden sollte ist eine andere Frage. (Welche ich mit nein beantworten würde, aber ich bin nicht der Gesetzgeber)
 
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Bock und Gärtner...

da machen einzelne Lichtblicke den Kohl auch nicht fett.

Da die Anwendung des Jugendstrafrechts auch auf die geistige Entwicklung abstellt, ist sie formal meistens nicht zu beanstanden....
Aber menschlich nicht nachvollziehbar,für dermaßen begangene Tötungsdelikte reicht die Einsichtsfähigkeit eines Kindergartenkindes aus um den Unrechtsgehalt zu erkennen.
 
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der Bock und Gärtner einwand erschließt sich mir nicht, erklär den doch mal.

Also ist es egal, dass das Urteil wegweisend in die richtige Richtung ist? Also ist der erste Schritt für dich unbedeutend? Kann ich nicht nachvollziehen. Da kommt das von Dir geforderte bei raus und du bist nicht zufrieden? Oder meckerst du um des meckerns willen?

Ich finde nicht, dass es sich bei 18 Jährigen als Standart darstellen sollte das JGG anzuwenden. Vielmehr sollte es ausnahmsweise so sein. Für mangelnde Einsichtsfähigkeit gibt es im übrigen die §§ 20;21 StGB.
 
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harm schrieb:
der Bock und Gärtner einwand erschließt sich mir nicht, erklär den doch mal.
das Problem sitzt zu oft nicht (nur) vor der Richterbank, sowas ist dann auch Ausdruck dessen
harm schrieb:
Also ist es egal, dass das Urteil wegweisend in die richtige Richtung ist? Also ist der erste Schritt für dich unbedeutend? Kann ich nicht nachvollziehen. Da kommt das von Dir geforderte bei raus und du bist nicht zufrieden? Oder meckerst du um des meckerns willen?
ein Schwalbe macht noch keinen Sommer, es gibt zu viele Urteile die in die falsche Richtung gehen. Für den Einzelfall ein Erfolg, für die Gesamtquote (noch) unbedeutend. Anlass zu einer schwachen Hoffnung, aber noch nicht zum Jubel.
harm schrieb:
Ich finde nicht, dass es sich bei 18 Jährigen als Standart darstellen sollte das JGG anzuwenden. Vielmehr sollte es ausnahmsweise so sein. Für mangelnde Einsichtsfähigkeit gibt es im übrigen die §§ 20;21 StGB.
da bin ich voll auf deiner Linie, nur leider eine Vielzahl der Jugendstrafkammern und (Jugend-)Staatsanwälte nicht....

PS: schöne Beobachtung
 
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Ich hab das richter-bashing so langsam echt über. Das Problem ist nicht (nur) der Richter. Das Problem ist auch der Gesetzgeber. Hier müssten die Lücken, welche zu solch unbilligen Ergebnissen führen, geschlossen werden. Überdies hätte hier die StA wohl auch noch Rechtsmittel gehabt. Was dabei in der nächstens Instanz rauskommt sieht sicherlich anders aus. Außerdem wird hier immer von einem auf alle geschlossen. Grade Jäger und Legalwaffenbesitzer sollten wohl mit diesem unsinnigen Umstand vertraut sein! Sicherlich machen Richter auch Fehler, diese allerdings exemplarisch für einen ganzen Berufsstand zu nehmen find ich völlig daneben!

Zu der Schwalbe: Typisch deutsche Einstellung! "Ich will meckern! Und wenn ich keinen Grund zum meckern hab, dann relativier ich meine Situation und sag das bestimmt bald alles den Bach runter geht!" Freu Dich doch einfach mal über einen ersten Schritt! So schlecht war der auch nicht weil die revision schon abgeblitzt ist!
 
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eh und wie hast du dann darauf geantwortet? :shock: :roll:
Gedankenleser? Soll ich mir Sorgen machen? :wink:
 
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harm schrieb:
Der BGH hat diesen "Ehrenmorden" (Unwort das Jahrtausends für mich) schon lange und mehrfach eine Absage erteilt. Hier wird ausnahmslos das Deutsche Werte- und Moralsystem zu Grunde gelegt! Sollten Mordmerkmale verwirklicht sein, dann gibts dafür Lebenslänglich! Da hat der Richter bei der Strafhöhe keinen Spielraum!

Schön daß das deutsche Rechtssystem hier offenbar so konsequent ist! Wenn die Albaner beim Rentner aber "schwarz sehen" macht ihn das später auch nicht mehr lebendig - und der Täter (so er denn ermittelt werden kann bzw. sich nicht schon abgesetzt hat) sitzt die paar Jährchen "lebenslänglich" für den begangenen Ehrenmord dank voller moralischer Unterstützung seines Clans und finanzieller Unterstützung des Steuerzahlers komfortabel in einem deutschen Gefängnis ab - und ist doch spätestens nach seiner Entlassung wegen "guter Führung" der Held der Familie. Integration gelungen! :roll:

Markus
 
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Und wie möchtest Du diesem Umstand begegnen? Mafiöse Strukturen sind nunmal schwer in den griff zu bekommen. Das ist schon seit Jahrhunderten so. Wie würdest Du jetzt vorgehen?
 
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Man könnte zumindest schon mal darüber nachdenken, diese "Mahnwachen" zu unterbinden.
 
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